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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Debatte findet schon statt, nur zu einem späteren Zeitpunkt. – Wünscht noch jemand zur Geschäftsordnung das Wort? (Abg. Kassegger: Wenn keiner mehr zuschaut! Irgendwann am Nachmittag, wenn keiner mehr zuschaut!) – Ja, aber ich wollte das nur richtigstellen, damit nicht der Eindruck entsteht, die Debatte findet nicht statt. (Abg. Belakowitsch: Zu einem angemessenen Zeitpunkt, habe ich aber gesagt!)

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Sie haben den Einwand gehört. Gemäß § 49 Abs. 4 der Geschäftsordnung ist darüber abzustimmen.

Ich ersuche die Damen und Herren, die für die von mir erläuterte Umreihung der Tages­ordnung sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Es gilt somit die neu gereihte Tagesordnung.

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Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III bis 19.15 Uhr übertragen wird; anschließend wird die Sitzung bis zum Ende in der TVthek kommentiert übertragen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die nunmehrigen Punkte 1 bis 5, 6 und 7, 8 bis 10, 16 und 17, 21 und 22, 26 bis 28, 30 und 31 sowie 34 bis 42 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Die Tagesblockzeit beträgt 9 „Wiener Stunden“, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: 176 Minuten für die ÖVP, 122 für die SPÖ, 99 für die FPÖ, 90 für die Grünen sowie 72 Minuten für die NEOS.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für Mitglieder, die keinem Klub angehören, heute 36 Minuten und ein Debattenbeitrag darf die Dauer von 5 Minuten nicht übersteigen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen ersuchen. – Das ist diesmal einstimmig. Ich danke Ihnen recht herzlich.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.