10.12

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bild­schir­men! Die beiden Anträge der SPÖ-KollegInnen zum Thema Schutz vor Gewalt gegen Frauen, die wir heute diskutieren, wurden im Ausschuss von den Regierungsfraktionen mit der Begründung abgelehnt, die Anträge seien veraltet und bereits zur Gänze um­ge­setzt, es brauche sie daher nicht. Kollegin Disoski hat ja auch gerade darauf referenziert.

Das ist halt immer dieses typische Spiel der Regierungsparteien, hier die Ideen, die Vorschläge der Opposition abzulehnen, umzuetikettieren und dann als eigene Ideen auszugeben. Ja, das gehört anscheinend zur parlamentarischen Folklore dazu. Ich finde es halt gerade im Bereich Gewaltschutz dann schon ein bissl unangenehm. Das hat sich der Gewaltschutz nicht verdient. Gerade da wird immer der Schulterschluss beschworen, und dann passieren diese kleingeistigen „Bitte, wer hat zuerst die Idee gehabt?“-Reden, und das finde ich sehr unpassend. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es stimmt, dass einige Punkte bereits umgesetzt sind, wie zum Beispiel der Ausbau von Antigewalttrainings, aber es gibt auch einige Punkte, die noch überhaupt nicht umgesetzt sind. Die Einrichtung eines ständigen Gewaltschutzkrisenstabes ist zentral. Wir sind gerade wieder in einer Gewaltkrise. Wir erleben sie jeden Tag, da muss umgehend etwas passieren. Auch die Kampagne zum Thema männliche Rollenbilder und Gewalt­prävention muss nicht irgendwann umgesetzt werden, sondern muss sofort umgesetzt werden.

Jedenfalls gibt es im Gewaltschutzbereich sehr viele Punkte, die noch auf ihre Um­setzung warten, zu denen auch wir Anträge eingebracht haben. Einer unserer Anträge wurde erfreulicherweise auch schon umgesetzt. Die Grünen haben dann auch gleich eine kleine Kampagne dazu gemacht. Es ging um eine Abänderung des Waffen­gesetzes: Wir wollen, dass nach einer Wegweisung automatisch ein Waffenverbot ver­hängt wird und im Rahmen einer anschließenden Verlässlichkeitsprüfung gegebenen­falls auch dauerhaft fixiert wird.

Was haben wir noch eingebracht? – Das Annäherungsverbot auch ohne Betretungs­ver­bot. Das ist wichtig! Laut Gewaltschutzzentren wird diese Regelung in der Praxis so ge­lebt, dass Annäherungsverbote immer nur ausgesprochen werden können, wenn auch ein Betretungsverbot ausgesprochen wird, und das muss sich im Sinne der von Gewalt betroffenen Frauen schleunigst ändern.

Ein zentraler Punkt – Kollegin Holzleitner hat es auch schon angesprochen – sind die Fallkonferenzen. Da wollen wir nicht nur, dass diese bundesländerübergreifend einge­führt werden, sondern auch, dass nicht nur die Polizei diese einberufen kann, sondern auch die Gewaltschutzeinrichtungen oder andere Behörden.

Ein weiterer Punkt – er wurde heute auch schon angesprochen – betrifft die Frauen- und Mädchenberatungsstellen. Diese sind, anders als die Gewaltschutzzentren, längst nicht ausreichend finanziell abgesichert. Ich habe diese Woche mit zwei Leiterinnen ge­sprochen, die wissen nicht, wie es nach dem Dezember weitergeht. Die Basisförderung ist viel zu gering, und gerade die Frauen- und Mädchenberatungsstellen leisten unver­zichtbare Arbeit auch über den Gewaltschutz hinaus. Sie sind erste Anlaufstellen, gerade auch im ländlichen Bereich, für Frauen und Mädchen, die Hilfe brauchen.

Es gibt im Gewaltschutzbereich also noch viel zu tun, und deshalb bitte ich darum, die Anträge der Opposition nicht vom Tisch zu wischen, umzuetikettieren und ähnliche Spielchen zu treiben, sondern wirklich gemeinsam die Ärmel hochzukrempeln und end­lich anzupacken. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.