12.32

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Was versteckt sich unter diesem sperrigen Begriff eines EU-weiten elektronischen Einreise- und Ausreisesystems? – Es geht dabei einmal um das Stich­wort Interoperabilität, sodass wir alle miteinander auch gemeinsame Datenbanken aus­lesen können, nämlich Datenbanken zur Kriminalitätsbekämpfung auf der einen Seite und Datenbanken zur Grenzkontrolle auf der anderen Seite.

Was wäre da ein praktisches Beispiel dafür, was man in Zukunft machen kann und was bisher nicht möglich war? – Auch Sie haben sicherlich öfter in den Medien davon ge­lesen, dass es immer wieder vorkommt, dass Väter ihre Kinder in ein Land, aus dem sie ursprünglich herkommen, aus verschiedensten Gründen entführen wollen – entweder weil es ein Scheidungsfall war und der Vater gern mit dem Kinder unterwegs sein möchte, oder auch zur Zwangsheirat oder zur Genitalverstümmelung. In solchen Fällen soll, wenn es konkretere Hinweise gibt, diese Person auch in einer Datenbank entsprechend ausgeschrieben werden können. Das ist eine sogenannte Präventivausschreibung, damit eben der Vater zum Beispiel danach mit dem Kind nicht mehr ausreisen kann. Das sind, glaube ich, ganz wichtige Punkte, die für die Sicherheit von vielen Kindern in Österreich und eigentlich in ganz Europa wichtig wären.

Ein weiteres praktisches Beispiel dafür wäre, dass wir in den Abfragen nun auch bio­me­trische Daten miteinander vergleichen können. Worum geht es da zum Beispiel? – Krimi­nelle verwenden immer wieder falsche Identitäten, sind mit verschiedensten Aliasnamen unterwegs, und dann fällt es nicht gleich auf den ersten Blick auf, wer diese Person ist. Ist aber zum Beispiel ein Fingerabdruck hinterlegt, dann kann auch bei Aliasnamen sofort die Identität festgestellt und können Kriminelle schon bei der Einreise aufgedeckt werden – oder, wenn sie schon innerhalb des europäischen Raumes sind, bei einer Polizeikontrolle sofort erkannt werden.

Was passiert noch? – In Europa gibt es ja auch das Europäische Polizeiamt, bei dem alle Informationen aus den Mitgliedstaaten zusammenfließen. Europol erhält nun einen Zugriff auch auf alle Daten, die im Schengener Informationssystem gespeichert sind; zusätzlich bekommt Europol die Möglichkeit, die Informationen, die ihnen vorliegen, auch in diese Datenbank entsprechend einfließen zu lassen.

Wir haben vorhin über Terrorismusbekämpfung gesprochen, daher ist bei diesem Punkt vielleicht auch der Aspekt nicht unwesentlich, dass man, wenn in einem Mitgliedstaat nach einer Person gefahndet wird, der vorgeworfen wird, vielleicht eine terroristische Straftat unmittelbar begehen zu wollen, das dann in die Datenbank eintragen kann; gleichzeitig wird eine Meldung an das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung bei Europol gemacht. Dort kann man danach sofort nachsehen, welche Informationen bei Europol betreffend Terrorismusbekämpfung aufliegen, und damit die Polizei in dem Mitgliedstaat auch rechtzeitig davor warnen oder wichtige Informationen, die notwendig sind, um einen terroristischen Anschlag zu verhindern, vorab liefern.

Lassen Sie mich damit noch einmal zusammenfassend Folgendes sagen: Wir schaffen damit eine verstärkte Interoperabilität zwischen den Datenbanken, und nicht nur zwi­schen den Datenbanken allein, sondern auch eine verstärkte Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten, mit Europol gemeinsam – ein wesentlicher Punkt, dass wir in Europa nicht immer einzeln, im jeweiligen Nationalstaat, arbeiten, sondern dass wir auch unsere Informationen austauschen und miteinander verknüpfen.

Folgendes vielleicht zum Abschluss, damit die Menschen sich gut vorstellen können, was solche Datenbanken eigentlich bewirken: Das System ist sehr, sehr erfolgreich. Das Schengener Informationssystem gibt es nun seit 25 Jahren, und Sie müssen sich eines vorstellen: Da erfolgen rund 18 Millionen Abfragen pro Tag – 18 Millionen! –, und pro Tag gibt es rund 777 Treffer – so war das 2019. Das ist also die Anzahl: 777 Mal wird eine Person oder eine Sache, nach der gefahndet wird, aufgedeckt.

Insgesamt gibt es in einem Jahr rund 6,6 Milliarden Abfragen in Europa; eine solche Datenbank ist heute eigentlich nicht mehr wegzudenken. Daher sage ich einen großen Dank an die europäische Zusammenarbeit.

Ich darf zum Abschluss noch einen Abänderungsantrag einbringen, der aufgrund eines Schreibfehlers notwendig geworden ist, und zwar einen Abänderungsantrag, den ich gemeinsam mit meinem Kollegen Georg Bürstmayr zur Regierungsvorlage 1103 der Beilagen einbringe:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kolle­gen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Art. 2 (SPG) wird in Z 9 die Wendung „Abs. 53“ durch die Wendung „Abs. 54“ sowie die Absatzbezeichnung „(53)“ durch die Absatzbezeichnung „(54)“ ersetzt.

*****

Vielen Dank, wenn auch Sie diesen Abänderungsantrag mitunterstützen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

Der Abgeordneten Wolfgang Gerstl, Georg Bürstmayr

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 1103 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU – Polizeikooperationsgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (Erstes EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Art. 2 (SPG) wird in Z 9 die Wendung „Abs. 53“ durch die Wendung „Abs. 54“ sowie die Absatzbezeichnung „(53)“ durch die Absatzbezeichnung „(54)“ ersetzt.

Begründung

Zu Art. 2 (SPG), Z 9

Es handelt sich um die Anpassung der Absatzbezeichnung der Inkrafttretensnorm.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.