18.13

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zum Pensionsanpassungsgesetz und zur Pensionsanpassung für 2022 sprechen. Bevor ich es aber tue, Herr Kollege Muchitsch, nur ein Satz zu dem Antrag, den Sie eingebracht haben – meine Kollegin Zopf wird das dann noch genauer ausführen –:

Unser oberstes Bestreben – und das unterscheidet uns, das habe ich diese Woche hier vom Rednerpult aus schon einmal gesagt –, unser Zugang ist – das ist der einzige Garant dafür, dass es sichere und auch wertgesicherte Pensionen gibt –, dass wir immer auf das System schauen, an den entsprechenden Rädchen drehen und immer wieder die demografische Entwicklung abbilden und nicht einfach sagen: Es ist eh alles in Butter und das Pensionssystem ist gottgegeben. – Nein, es ist abgesichert, weil wir in diesem Bereich immer wieder Maßnahmen setzen.

Was wir wollen, ist ja schon eine Abweichung von dem, was gesetzlich geregelt ist, denn es ist ja grundsätzlich gesetzlich geregelt, wie die Pensionsanpassung jedes Jahr ist: Es gibt einen Anpassungsfaktor, der für das kommende Jahr mit 1,8 Prozent normiert ist. Der Bundesregierung war es wichtig – und das findet seinen Niederschlag in diesem Pensionsanpassungsgesetz –, dass wir vor allem die kleinen Pensionen höher valorisie­ren, stärker anheben, nämlich um 3 Prozent, dass wir das bei Pensionen von 1 000 Euro bis 1 300 Euro mit einer Einschleifregelung machen und alles, was darüber ist, dann mit 1,8 Prozent valorisieren.

Das macht im Wesentlichen bei einer Pension von 1 000 Euro 30 Euro im Monat bezie­hungsweise 420 Euro im Jahr mehr aus, und bei einer Pension von 2 000 Euro sind es 36 Euro im Monat beziehungsweise 504 Euro im Jahr. Ich glaube, das ist eine gute und gerechte Valorisierung, und ich glaube, wir setzen damit auch ein wesentliches Zeichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, geht in die Richtung, die im Antrag angesprochen wird. Wir führen ja mit 2022 im ASVG den Frühstarterbonus ein. Mit dieser Novellierung werden wir diesen Frühstarterbonus auch sinngemäß im öffentlichen Be­reich umsetzen, was eine gerechte und wichtige Maßnahme ist.

Ich glaube, wir können uns über diese Pensionsanpassung freuen. Da Sie das ange­sprochen haben: Es geht um die Wertschätzung unserer älteren Mitmenschen, und daher haben wir die Pensionen entsprechend erhöht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.16

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.