17.57

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute ja nicht nur 10 Millionen Euro als Unterstützung für Projekte im Sozialministerium im Bereich der Delogierungsprävention, für die Bekämpfung von Armut im Bereich der Wohnungslosig­keit und für die Bekämpfung von Kinderarmut, sondern – und das freut mich ganz besonders – wir beschließen heute auch einen ersten Teil eines ökosozialen Maßnah­men­pakets gegen die Teuerung.

Warum? – Weil die aktuellen Inflationsraten und die aktuellen Preissteigerungen – wir liegen derzeit bei 4 Prozent – natürlich insbesondere Haushalte, insbesondere Familien, insbesondere Menschen, die nur über geringe Einkommen verfügen, vor große finan­zielle Herausforderungen stellen.

Verschärfend kommt dazu, dass die Covid-Krise, die Coronakrise, und die Maßnahmen, die haben gesetzt werden müssen, dazu geführt haben, dass auch in den letzten Wochen die Arbeitslosigkeit, wenn auch nur gering, doch wieder gestiegen ist und dass insbesondere Menschen, die schon länger in Arbeitslosigkeit sind oder waren, es schwerer gehabt haben, wieder in Beschäftigung und damit zu Einkommen zu kommen. Deswegen braucht es dringend Maßnahmen, um diese Menschen bestmöglich zu unter­stützen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

Allerdings brauchen wir zielgerichtete Maßnahmen, Maßnahmen, die tatsächlich dort ansetzen, wo die Betroffenen sind, Maßnahmen, die direkt dort unterstützen, wo wir wirk­lich die Leute erreichen, die die Hilfe dringend brauchen.

Eines ist uns auch klar: So wichtig solche kurzfristigen finanziellen Hilfen auch sind, mittel- und langfristig wird uns nur der Weg aus der fossilen Energie weiterhelfen, nur der Weg aus Öl, Kohle und Gas (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP), insbesondere wenn es um Öl, Kohle und Gas als Wärmeenergie geht. Das ist nicht nur eine klimapolitische Frage, sondern das ist auch eine zentrale sozialpolitische Frage. Genau deshalb stellt das Klimaministerium in den nächsten Jahren Hunderte Millionen Euro für Heizkesseltausch, für thermische Sanierung und für Althaussanierung zur Verfügung, um eben diesen Weg aus dieser Wärmekrise, aus dieser Energiekrise zu gehen.

Was sind nun tatsächlich die Maßnahmen, die gesetzt werden? – Es gibt Einmal­zah­lungen von 150 Euro für Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, die Notstandshilfe beziehen, für MindestpensionistInnen, die die Ausgleichszulage bekommen, für Men­schen in Mindestsicherung, in Sozialhilfe und auch für StudentInnen, die Studienbeihilfe beziehen. Das ist die eine Säule. Die werden wir in den nächsten zwei Tagen be­schließen.

Der zweite Teil ist: Die Steuerreform wird teilweise – vor allem in dem Teil, in dem es um die Einkommensschwächsten geht – um eineinhalb Jahre vorgezogen. Der Sozialver­sicherungsbonus, der jetzt kommen wird, wird PensionistInnen und ArbeitnehmerInnen mit kleinen und mittleren Einkommen künftig bis zu 250 Euro zusätzlich bringen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gabriela Schwarz.)

Weiters, was bereits bekannt ist: Der Klimabonus wird im Jahr 2022 für das ganze Jahr ausbezahlt, obwohl die CO2-Bepreisung erst im zweiten Halbjahr einsetzt. Gleichzeitig wird auch der Ökostrombeitrag von durchschnittlich 68 Prozent für 2022 ausgesetzt. Das heißt, die Haushalte werden einige Hundert Euro zusätzlich bekommen, um dieser Teue­rung begegnen zu können.

Sie sehen, der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Es geht jetzt darum, dass die Länder nachziehen, nämlich jene Länder, die bislang noch nichts oder zu wenig gemacht haben. Ich möchte nur daran erinnern: Für die Heizkostenzuschüsse sind die Länder zuständig. Da gibt es ganz eklatante Unterschiede. Das schwarz-grüne Tirol zum Bei­spiel kennt einen Heizkostenzuschuss von 250 Euro; das rote Burgenland – da schau her! –: 165 Euro; Oberösterreich, schwarz-blau regiert: nur 152 Euro; das schwarz-grüne Vorarlberg zwischen 150 Euro und 270 Euro. Das heißt, da gibt es bei den Bun­desländern noch einiges an Nachholbedarf.

Ich wüsste auch, woher das Geld kommen könnte. Die Bundesländer haben nämlich allesamt auch Energieversorgungsunternehmen, teilweise befinden sich diese im hun­dert­prozentigen Eigentum der Länder. Interessanterweise sind diejenigen, die am lau­testen schreien: Haltet den Dieb!, auch diejenigen, die am wenigsten tun, damit ihre Energieunternehmen Vorsorge treffen, dass ihre KundInnen gute Preise und Angebote bekommen. (Beifall bei den Grünen.) Am schnellsten mit der Erhöhung der Strom- und Gaspreise waren interessanterweise die Bundesländer der Energieallianz – Wien, Bur­genland, Niederösterreich –, ebenso Kärnten – interessanterweise auch ein rotes Bun­desland – und die Steiermark, rot-schwarz regiert.

Da könnten ja zum Beispiel die Gewinne tatsächlich für höhere Heizkostenzuschüsse für die Armen in diesen Ländern verwendet werden. Wir werden das sehr genau beob­achten. Haltet den Dieb!, zu rufen, der Bund zahlt alles, und wir Länder lehnen uns g­emütlich zurück – das wird es auf jeden Fall nicht spielen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Zuletzt möchte ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1231 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird (1231 d.B), einbringen.

Da geht es genau um die 150 Euro für MindestsicherungsbezieherInnen und für Be­zie­herInnen einer Studienbeihilfe.

Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.02

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1231 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundegesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird (1231 d. B) (TOP 26)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armuts­folgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut), BGBl. I Nr. 135/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 145/2021, wird wie folgt geändert:

1. §5c samt Überschrift lautet:

„Weitere Mittel zur Bekämpfung COVID-19-bedingter Armutsfolgen

§ 5c. (1) Zur Bekämpfung der sozialen und armutsrelevanten Folgen der COVID-19-Pandemie und entsprechender Präventionsarbeit werden dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln können insbesondere Projekte zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und zur Versorgungssicherheit durchgeführt werden.

(2) Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden weitere zusätzliche Mittel in Höhe von 22 Millionen Euro bereitgestellt. Damit sollen Haushalte mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug bei der Bewältigung ge­stiegener Lebenshaltungskosten, insbesondere beim Heizen, unterstützt werden.

(3) Als Zuwendung gemäß Abs. 2 werden mindestens 150 Euro pro Haushalt gewährt. Die Unterstützung wird einmalig ausbezahlt und ist nicht rückzahlbar. § 4 gilt sinngemäß. Minderausgaben bei Zuwendungen gemäß Abs. 2 können für Projekte gemäß Abs. 1 verwendet werden.“

2. Nach § 5c wird folgender § 5d samt Überschrift eingefügt:

„Mittel zur Bekämpfung COVID-19-bedingter-Armutsfolgen für Studierende

§ 5d. Studierende, die auf Grund eines Bescheides der Studienbeihilfenbehörde für No­vem­ber 2021 Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, bekommen von der Studienbeihilfenbehörde zusätzlich zur Studienbeihilfe oder zum Mobilitätsstipendium einen einmaligen Betrag von 150 Euro ausbezahlt, ohne dass es dafür eines eigenen Antrages bedarf.“

3. In § 6 und in § 7 wird jeweils die Wortfolge „§ 1 und § 5a Abs. 1 Z 1“ durch die Wortfolge „§ 1, § 5a Abs. 1 Z 1 und § 5c Abs. 2“ ersetzt.

4. § 8 samt Überschrift lautet:

„Vollziehung

§ 8. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist – mit Ausnahme des § 5d – der Bun­desminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut. Mit der Vollziehung des § 5d ist der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.“

5. Dem § 9 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die §§ 5c, 5d, 6, 7 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/202x treten mit dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.““

Begründung

Dem Sozialminister sollen weitere 22 Millionen Euro angesichts der pandemiebedingten anhaltenden Entwicklungen steigender Lebenshaltungskosten zur Verfügung gestellt werden. Mit einer weiteren Zuwendung in Höhe von mindestens 150 Euro soll ein Aus­gleich für die Teuerungen für Mindestsicherungs- oder Sozialhilfehaushalte geschaffen werden. Nachdem diese zu einem beträchtlichen Teil auf steigende Heizkosten zurück­zuführen sind, erscheint es gerechtfertigt, die Zuwendung nach § 5c als Leistung im Sinne des § 7 Abs. 4 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) einzuordnen.

Sozial bedürftige Studierende, die einen günstigen Studienerfolg vorweisen, haben An­spruch auf Studienbeihilfe, wenn sie an einer österreichischen postsekundären Einrich­tung studieren; betreiben sie das gesamte Studium an einer anerkannten postsekun­dären Bildungseinrichtung in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, können sie ein Mobilitätsstipendium erhal­ten. Dies betraf zuletzt insgesamt 46.000 Personen. Auch diese Gruppe sozial Bedürf­tiger soll eine zusätzliche Unterstützung erhalten.

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Präsidentin Doris Bures: Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und meiner Information nach auch an alle Abgeordneten verteilt. Wenn das so ist, dann steht er auch mit in Verhandlung.

Bitte, Frau Abgeordnete Fiedler, Sie gelangen zu Wort.