21.02

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Die Tagesordnungspunkte 38 und 39 behandeln zwei Regie­rungsvorlagen, die den Lebensmittelsicherheitsbereich beziehungsweise Verbraucher­schutzbereich betreffen. Grundsätzlich ist das eine wichtige Materie, bei der auch EU-Verordnungen umgesetzt werden sollen. Diese EU-Verordnungen werden auch umge­setzt, damit hat meine Fraktion überhaupt kein Problem. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Im Bereich der amtlichen Kontrollen wird nunmehr die Möglichkeiten geboten, statt Veterinärmedizinern auch anderes geschultes Personal heranzuziehen. Wir finden das positiv, wenn diese Kontrollorgane von den Behörden auch benannt werden. Wir finden es auch positiv, dass das Bundesamt für Verbrauchergesundheit nun per 2022 klar definierte Aufgaben zugewiesen bekommt. – Das ist also eine Umsetzung von EU-Ver­ordnungen, die wir durchaus begrüßen.

Dass wir aber insgesamt nicht mitgehen können und diese zwei Regierungsvorlagen ablehnen werden, liegt daran, wie auch im Ausschuss bereits gesagt, dass wir nicht einsehen, dass die Strafen und Sanktionen im Bereich der Lebensmittelsicherheit stark reduziert beziehungsweise sogar abgeschafft werden. 2013 wurde eine Mindeststrafe von 700 Euro für vorsätzliche Täuschungsdelikte eingeführt, und ich meine, es ist auch notwendig, solche vorsätzlichen Täuschungsdelikte mit Sanktionen zu versehen. Wenn jetzt diese Mindeststrafen abgeschafft werden, ist die Bestimmung zahnlos. Es ist die Sicherheit in der Lebensmittelsicherheit nicht mehr gegeben, ein Vergehen wird quasi als Kavaliersdelikt abgetan.

Wir sehen es auch als grundsätzlichen Fehler, dass die Höchststrafen von 50 000 Euro auf 35 000 Euro beziehungsweise von 100 000 Euro auf 70 000 Euro im Wiederho­lungsfall herabgesetzt werden. Die generalpräventive Wirkung fehlt damit, und es ist wirklich ein Schönheitsfehler bei diesen Gesetzentwürfen, dass die Sanktionen wegfal­len und das Prinzip Beraten statt strafen eingeführt wird. Ich denke, der Wegfall der Strafen führt auch zu weniger Sicherheit, und das ist gerade im Bereich der Lebens­mittelsicherheit ein wesentlicher Punkt, weshalb wir diesem Entwurf nicht zustimmen können.

Genau so verhält es sich auch beim EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und den Durchführungsverordnungen: Auch da besteht ein Problem bei den Strafen, aber gleichsam auch bei der Kontrolle, die eigentlich den Landeshauptleuten obliegen würde, wenn es um die Kennzeichnung vor allem von biologischen Lebensmitteln geht. Wir meinen deshalb, dass beide Gesetzentwürfe abzulehnen sind.

Ich möchte auch noch einen wichtigen Punkt erwähnen, weil mir die Trinkwasser­ver­sorgung ein persönliches Anliegen ist: Der Trinkwasserbericht ist jährlich vorzulegen, Herr Bundesminister Mückstein. Es sollte auch eine gesetzliche Grundlage dafür ge­schaffen werden, dass wir – so wie das beim Lebensmittelsicherheitsbericht der Fall ist – bis zum 30.6. des Folgejahres den Trinkwasserbericht vorgelegt bekommen. Ich meine, dieser Anregung, die im Begutachtungsverfahren von mehreren Stellen gekommen ist, muss Rechnung getragen werden.

Meine Fraktion wird jedenfalls beiden Regierungsvorlagen nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.05

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.