21.12

Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Durch die von Ihnen vorgesehene Anpassung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes an EU-Verordnungen sollen unter anderem folgende Veränderungen vorgenommen werden: Zum einen sollen die amtlichen Kontrollen in Zerlegungsbetrieben nicht mehr nur durch tierärztliches Per­sonal, sondern durch sonstiges, besonders geschultes Personal vorgenommen werden dürfen. Zum anderen – das wurde auch schon mehrfach angesprochen – gibt es Ände­rungen beim Strafrahmen. Mindeststrafen sollen abgeschafft werden, der Strafrahmen für das einmalige Vergehen wird von 50 000 auf 35 000 Euro gesenkt, im Wieder­ho­lungsfall von 100 000 auf 70 000 Euro.

Was heißt das jetzt für den Konsumenten oder die Konsumentin? – Die Überprüfungen und Überwachungen in diesen Zerlegungsbetrieben sind zentral für die Sicherung der Lebensmittelgesundheit in Österreich. Sie schützen uns alle vor Infektionen zum Beispiel mit Bakterien wie Salmonellen, E. coli oder Listerien, die zu schweren Erkrankungen mit Todesfolge oder im Falle von Schwangeren zu Fehlgeburten führen können. Wir müssen von diesen Betrieben daher die höchstmögliche Sicherheit verlangen. Setzt man Min­deststrafen aus und reduziert die übrigen Strafen, dann setzt man in meinen Augen das falsche Signal. Die Strafen können quasi aus der Portokasse bezahlt werden, selbst bei wiederholten Verstößen erfüllt die Strafe nicht mehr den Zweck der Abschreckung.

Zudem ist es absurd, auf der einen Seite im Lebensmittelbereich die Mindeststrafen ab­zuschaffen und auf der anderen Seite bei den Covid-Strafen Mindeststrafen einzuführen und damit den Beamten jeden Handlungsspielraum zu nehmen. Ich denke, das ist reine Klientelpolitik der ÖVP.

Da die geplanten Veränderungen die Lebensmittelsicherheit in Österreich nicht erhöhen, sondern im Gegenteil verringern, können und werden wir diesen Vorlagen nicht zustim­men. – Danke. (Beifall bei den Neos.)

21.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses.