21.17

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Mit diesem Gesetzentwurf, 1278 der Beilagen, soll im Tierseuchengesetz im Wesentlichen vorgesehen werden, dass „der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bei Gefahr der Einschleppung einer Tierseuche aus dem Ausland in den Wildtierbestand im Hinblick auf die Besonderheit der Seuche oder der epidemiologischen Situation folgende veterinärpoli­zei­lichen Maßnahmen anordnen“ kann, „wenn hierdurch der Einschleppung wirksam begegnet werden kann“.

Er kann „das zeitlich befristete Verbot der Betretung von Wäldern und landwirtschaft­lichen Flächen, ausgenommen die Betretung zur erforderlichen ordnungsgemäßen Bewirtschaftung dieser Flächen“ anordnen, und er kann „die zeitlich befristete Errichtung von Zäunen oder anderen Barrieren auf öffentlichem Gut oder auf Grund vertraglicher Einigung mit betroffenen Grundeigentümern sowie [...] die Erstellung eines Manage­mentplans in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden zur Reduktion der Dichte des jeweiligen Wildtierbestandes“ anordnen.

Die Kosten des erforderlichen Materials für Maßnahmen gemäß Ziffer 2 sind in diesem Fall ja auch vom Bund zu tragen. Dieses Gesetz soll mit Jänner 2022 in Kraft treten; notwendig ist es. Mein Vorredner hat schon gesagt, dass zu erwarten ist, dass an Schweinepest erkrankte Wildschweine einwandern, weshalb die Novelle noch heuer beschlossen werden soll. Wir werden dieser Novelle zustimmen, weil wir nicht wollen, dass Hausschweine gekeult werden müssen, weil die Schweinepest in Österreich eingewandert ist. (Beifall bei der SPÖ.)

21.18

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lindinger. – Bitte.