Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 5 und 6

Präsidentin Doris Bures: Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich mit den Abstimmungen fortfahren können. Können wir abstimmen? Ja? – Gut, dann gehe ich so vor.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz geändert wird, in 1176 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Fürst, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag ein­gebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Ich frage alle Abgeordneten, ob sie dem Zusatzantrag der Abgeordneten Fürst mit Ein­fügung einer Ziffer 1a ihre Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den gegenständlichen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer gibt dem seine Zustimmung? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem auch in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden, samt Titel und Eingang in 1222 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, eines Bundesverfassungsgesetzes sowie eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordne­ten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen somit zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung beschlossen.

Ausdrücklich stelle ich noch einmal die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.