18.48

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Frau Präsidentin! – Entschuldigung, ich habe erst mein I-Pad geraderichten müssen. Geschätzte Frau Ministerin! Ich darf natür­lich gleichfalls die Kronzeugenregelung unterstützen, muss aber auch historisch bedingt auf unseren Altbundeskanzler Kreisky verweisen. Der hat einmal einen Satz geprägt, der so gelautet hat: C’est les professeurs qui endurent.

Wir gehen ins elfte Jahr dieser Kronzeugenregelung, und deswegen habe ich jetzt auch mein I-Pad zurechtgerückt: Es hat auch bereits im Jahr 2016 ein Handbuch zur Kronzeu­genregelung, zu den Bestimmungen § 209a und § 209b StPO, gegeben, wo wir eigent­lich diesen gesamten Evaluierungsprozess schon einmal haben ablaufen lassen. Daher finde ich es eigentlich schade, jetzt diese Chance vertan zu haben, hier eine endgültige klare Regelung zu einer Kronzeugenregelung zu finden – nämlich aus mehreren Punk­ten.

Erstens – wie es heute auch Kollege Margreiter klar formuliert hat –: Wenn man einen Kronzeugen in dieses Programm übernommen hat, weiß man nicht, was am Ende des Tages zivilrechtlich an schadenersatzrechtlichen Punkten auf einen zukommt – siehe jetzt nur das große Baukartell in Österreich.

Der zweite Punkt ist, dass ich als Kronzeuge an die Staatsanwaltschaft herantreten muss. Ich muss also sozusagen in einem Bittbrief an sie herantreten und muss mich als Kronzeuge verdienstlich machen, und dann, am Ende des Tages, habe ich nicht einmal die Möglichkeit – auch wenn die Staatsanwaltschaft mir das dann wirklich abgenommen hat, dass ich zusätzliche Informationen für die Aufklärung einer Straftat unterlegen kann –, dass ich letztendlich, wenn es zu neuen Tatsachen kommt, die nicht in meinem Verantwortungsbereich als Kronzeuge sind, noch immer davon zurücktreten kann, mich als Kronzeuge auszuwählen.

Das sind letztendlich rechtsunsichere Verbindungen, die zu einer Kronzeugenregelung führen, die eine typisch österreichische Lösung war, und daher auch nicht wirklich, wie es heute auch Kollegin Prammer gesagt hat, in dieses Gesetz implementiert worden sind. Das heißt, es ist ein Fremdkörper in der Strafprozessordnung, der dazu geführt hat, dass es zahnlos geblieben ist.

Wenn man wirklich ernsthaft darüber nachdenkt, vor allem im Hinblick auf kriminelle Or­ganisationen und vor allem Organisationen, die weit über den österreichischen Teller­rand hinausgehen, dann wird man sich darüber Gedanken machen müssen – und das ist der letzte Bereich –, wie man auch solche Personen schützt. Man denke im Grunde genommen nur an mafiöse Verbindungen, die einem als Kronzeugen letztendlich sogar nach dem Leben trachten werden.

Diese Regelungen sind alle unklar, und ich würde wirklich empfehlen, auch im Justizaus­schuss, dass wir am Ende des Tages hier eine klare gesetzliche Regelung ausführen und nicht noch einmal ein Handbuch evaluieren, das wir 2016 bereits abgeschlossen haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.51

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Stocker. – Bitte.