19.53

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In unserem Antrag geht es da­rum, dass es uns ein Anliegen ist, den Suchtgiftmissbrauch und vor allem den Suchtgift­handel konsequent bekämpfen zu können. In den letzten Jahren wurden hier leider zwei Gesetzesänderungen gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen, die die Verfolgung ins­besondere der Dealer sehr erschwert haben.

Es geht darum, dass einerseits die Gewerbsmäßigkeit so stark verändert wurde, dass sie fast nicht mehr anwendbar ist, und andererseits eine Regelung getroffen wurde, dass bei Besitz von Kleinstmengen an Drogen der Eigenverbrauch angenommen wurde und man daher keine Verfolgungshandlung mehr gesetzt, sondern nur noch eine Koopera­tion mit den Gesundheitsbehörden angestrebt hat.

Ich darf vielleicht kurz erläutern, was der Unterschied ist. Die ursprüngliche Gewerbsmä­ßigkeit, wie sie bis zu dieser Gesetzesänderung formuliert war, hat geheißen: „Gewerbs­mäßig begeht eine strafbare Handlung, wer sie in der Absicht vornimmt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.“ – Das war völlig klar und schlicht.

Die derzeitige gesetzliche Regelung heißt aber: „Gewerbsmäßig begeht eine Tat, wer sie in der Absicht ausführt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung längere Zeit hin­durch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen“ – das muss jetzt also 400 Euro pro Monat umgerechnet auf das ganze Jahr sein – „unter Einsatz besonderer Fähigkeiten oder Mittel [...], die eine wiederkehrende Begehung nahelegen, oder [...] zwei weitere solche Taten schon im Einzelnen geplant hat oder [...] bereits zwei solche Taten begangen hat“. – Dann wird noch darauf hingewiesen, dass die Taten in­nerhalb von einem Jahr wieder verfallen.

Das ist also völlig unanwendbar und hat dazu geführt, dass in Wirklichkeit die Verfolgung von Dealern eben nicht mehr möglich war. Früher konnte dann wenigstens Untersu­chungshaft verhängt werden. Das ist nicht mehr möglich. Es haben dann vor allem etli­che Polizisten, unter anderem auch der Wiener Polizeipräsident Pürstl, darauf hingewie­sen, dass das ein Sicherheitsfiasko ausgelöst hat, dass die Dealer die Polizisten aus­lachen, weil sie genau wissen, dass die Polizisten da nichts mehr tun können. Sie über­legen dann schon, ob sie überhaupt eine Anzeige machen sollen, weil sie gar nicht wis­sen, ob das überhaupt zu einer Verfolgungshandlung führt.

Daher sind wir der Meinung, man kann durchaus einmal zugeben, dass man einen Feh­ler gemacht hat, dass die Realität gezeigt hat, dass die Gesetzesänderung, die man vorgenommen hat, zu einer negativen Entwicklung geführt hat. Man zeigt dadurch Größe und anerkennt, welch wichtiger gesellschaftspolitischer und gesellschaftlicher Beitrag es ist, wenn man den Drogenmissbrauch stark einschränkt.

Es sind davon im Wesentlichen junge und sogar oft sehr junge Menschen betroffen. Wenn wir hier einen sinnvollen Beitrag leisten und den Behörden die Möglichkeit geben, das wirklich sinnvoll und auch konsequent zu verfolgen, ist es nur positiv. Ich hoffe also, dass Sie diese Größe zeigen und hier mit uns mitgehen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.56

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Carina Reiter. – Bitte, Frau Abgeordnete.