19.58

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justiz­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon bei der Änderung des § 70 StGB zur gewerbsmäßigen Begehung – oder auch umgangssprachlich Gewerbsmäßigkeit – hat sich die FPÖ dagegen ausgesprochen. Wir bleiben auch konsequent in unseren Anträ­gen. Wir finden, dass sich dieses Gesetz nicht bewährt hat – so wie Kollege Stefan schon ausgeführt hat – und der Polizei oder den Exekutivorganen kein gutes Mittel in die Hand gegeben wurde, um die Sicherheit in Österreich hochzuhalten und die Österrei­cherinnen und Österreicher zu beschützen.

Auch bei der damaligen Änderung der Gewerbsmäßigkeit haben sich sämtliche Staats­anwaltschaften dagegen ausgesprochen, auch wenn wir natürlich wissen, dass sich die Lehre sehr über dieses Gesetz gefreut hat. Nur weil ein paar damit vielleicht überbor­dend bestraft worden sind, kann man damit nicht rechtfertigen, dass alle Straftatbestän­de über einen Kamm geschoren werden.

Wir finden, die alte Gewerbsmäßigkeit sollte wiedereingeführt werden, um die Österrei­cherinnen und Österreicher wirksam schützen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.00

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin, Kollegin Prammer, ein Schlusswort? – Das ist offen­bar nicht der Fall.

Ich verlege wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Justizausschusses.