21.46

Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Her­ren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es freut mich wirklich sehr, dass wir heute, kurz vor Weihnachten, ein weiteres Familienentlastungspaket verabschieden können, dass wir das schnüren konnten. Neben der ökosozialen Steuerreform, die finan­zielle Entlastungen für die Familien im Rahmen des Familienbonus, des Kindermehrbe­trages bringen wird, haben wir nun noch ein dreiteiliges Gesetzespaket, das sehr stark in Richtung Entbürokratisierung geht.

Es ist mir als Ministerin wichtig, dass wir in unseren Systemen immer Nachschau halten, wo wir es für die Familien leichter machen können – so eben auch in der Abwicklung der Familienleistungen, denn Familienzeit ist wertvolle Zeit, und wir tun alles, um den Abbau administrativer Hürden für die Familien, den Abbau von Bürokratie, einfach den Abbau von Arbeit für die Familien während des Bezugs von Familienleistungen sicherzustellen.

Das dreiteilige Gesetzespaket ist folgendermaßen strukturiert: Zum Ersten geht es um die Weiterentwicklung des Familienbeihilfeverfahrens – Fabian heißt das –, zum Zweiten geht es um die Verlängerung der Familienbeihilfe nach dem Schulabschluss und zum Dritten geht es um die Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld.

Die Weiterentwicklung des Familienbeihilfeverfahrens ist deshalb so wichtig, weil es das zentrale Verfahren zur Ausschüttung der Familienbeihilfe ist. Es ist nun seit März 2021 im Einsatz, und wir versuchen es, wie gesagt, stetig zu evaluieren und zu verbessern. Wir wollen nun Familien und insbesondere Studierende von Bürokratie entlasten, indem es eine automatische Weitergewährung der Familienbeihilfe gibt, wenn alle Anspruchs­voraussetzungen vorliegen. Das bedeutet für die Familien keine Papierunterlagen mehr, keine Amtswege mehr, denn die Studierendendaten der Hochschulen werden automa­tisch weitergeleitet und können verarbeitet werden.

Zum Zweiten, wie gesagt, geht es um die Verlängerung der Familienbeihilfe nach Ab­schluss der Schulausbildung. Wir wollen, dass die Familienbeihilfe vier Monate nach Abschluss der Schulausbildung automatisch weitergewährt wird. Dadurch können wir zwei Dinge sicherstellen: zum einen, dass keine Lücke zwischen der Schulausbildung und einem allfälligen Studienbeginn entsteht, und zum anderen, dass all jene, die nach dem Schulabschluss zu arbeiten beginnen, diese vier Monate weiterbezahlt bekommen, einfach auch als Belohnung für den erfolgreichen Abschluss der Schulausbildung.

Und zum Dritten heben wir die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld an, näm­lich von 7 300 auf 7 600 Euro. Das ist deshalb wichtig, weil man so eben auch daneben arbeiten kann, geringfügig beschäftigt sein kann und somit, wie gesagt, auch nebenbei etwas dazuverdienen kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich ganz herzlich bedanken. Diese Ple­narwoche hat für die Familien wirklich viel Entlastung gebracht. Ich bin sehr froh und stolz, dass wir für die Familien den Familienbonus auf 2 000 Euro erhöhen können, ich bin sehr froh und stolz, dass wir den Kindermehrbetrag für all jene, die vom Familien­bonus nicht profitieren können, auf 450 Euro erhöhen können, und ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam auch weitere Vereinfachungen, Entbürokratisierungen und den Abbau administrativer Hürden für die Familien erreichen können.

Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Zusammenarbeit in diesem Jahr und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit im nächsten Jahr. Frohe Weihnachten im Kreise der Familie, einfach Kraft tanken und gesund bleiben – das alles wünsche ich Ihnen für die Feiertage! Frohes Fest! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ries. – Bitte sehr.