15.51

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Heute ist ein wichtiger Tag, heute wollen wir gemeinsam einen essenziellen Schritt in der österreichischen Coronapolitik gehen. Wir haben hier eine vorausschauende Maßnahme, die bei Ihnen am Tisch liegt, eine vorausschauende Maßnahme, wie wir sie in den letzten zwei Jahren der Pandemiebekämpfung noch nicht hatten.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Impfpflicht haben wir einen großen und erst­mals auch einen besonders nachhaltigen Hebel im Kampf gegen die Pandemie in unseren Händen. Diese Maßnahme wird uns helfen – zwar nicht gleich morgen und gegen Omikron, aber das war auch gar nicht das Ziel dieses Gesetzes. Vielmehr wird uns diese Impfpflicht bei den nächsten Wellen nützen, im Kampf gegen bevorstehende Virusvarianten.

So können wir es schaffen, dem Kreislauf aus Auf- und Zusperren, aus Wellen und Lockdowns zu entkommen (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP), und daher braucht es dieses Gesetz jetzt so dringend. Wir reagieren damit nicht einfach, sondern wir setzen vorausschauend und aktiv einen wichtigen Schritt für zukünftige Entwicklungen. (Die Abgeordneten der FPÖ halten Tafeln mit der Aufschrift „Nein zum Impfabo“, „Gegen Impfzwang“, „Für die Freiheit“ in die Höhe.)

Nicht nur deswegen bin ich stolz auf diesen Gesetzentwurf, sondern vor allem auch wegen seiner Entstehung. Vier Parlamentsparteien haben gemeinsam mit Vertreterin­nen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft und vielen Expertinnen und Experten daran gearbeitet. Dieses Gesetz steht trotz dieser heiklen Materie auf einem breiten Fun­dament, auf einem so breiten Fundament wie kaum eine andere Regelung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie ersuchen, die Taferln wieder runter­zunehmen? – Danke schön.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein (fortsetzend): Nachdem wir uns am Ende des vergangenen Jahres darauf geeinigt haben, diesen gemeinsamen Schritt zu gehen, hat es zahlreiche Runden gegeben. Wir haben mit Medizinerinnen und Medizinern gesprochen, wir haben mit Epidemiologen gesprochen, mit Ethikerinnen und Ethikern. Wir haben mit Ver­treterinnen und Vertretern der Glaubensgemeinschaften gesprochen, mit Pensionisten­vertreterInnen, mit JugendvertreterInnen. Wir haben viel diskutiert, durchaus auch kon­troversiell. Nicht nur in diesen Runden wurde in den vergangenen Wochen viel diskutiert, sondern in ganz Österreich, und das war wichtig, das war gut, denn genau das war auch unser Ziel.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung! (In Richtung Medienvertre­terIn­nen auf der Galerie:) Ich bitte, von der Galerie nicht in die Unterlagen der Mandatare zu fotografieren. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein (fortsetzend): Zahlreiche konstruktive Stellungnahmen sind in diesem Begutachtungsprozess eingegangen. Viele davon haben auch Eingang in den Gesetzentwurf, der heute vor Ihnen liegt, gefunden. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei denjenigen bedanken, die sich konstruktiv in diesen Prozess eingebracht haben, das war viel Aufwand und viel Arbeit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Weiters möchte ich mich auch ganz explizit bei allen Beteiligten der SPÖ und bei den NEOS für die konstruktive Zusammenarbeit an diesem Gesetz bedanken. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Eines stand im Zentrum, im Vordergrund dieses Prozesses: Die Impfung schützt uns und die Impfung schützt unsere Mitmenschen, und eine hohe Durchimpfungsrate schützt unser Gesundheitssystem. Die Impfpflicht ist eine Entscheidung für uns als Gesellschaft, für eine Rückkehr zu einem Zusammenleben, wie wir es vor der Pandemie kannten und wie wir es, glaube ich, alle recht schmerzlich vermissen – und genau darum geht es bei der Impfpflicht: Es geht um ein gutes Zusammenleben, es geht um das, was hinter der Impfpflicht steht, um einen Solidaritätsgedanken und um ein Zusammenhaltsprinzip.

Die Impfung rettet nachweislich Leben, das müssen wir uns vor Augen halten. Je mehr Menschen eine Coronaschutzimpfung haben, desto weniger sterben an den Folgen der Coronapandemie. Es ist einfach so, dass wir wissen: Die Impfung schützt. Lassen wir uns impfen! Schützen wir unsere Mitmenschen, und schützen wir unser Gesund­heits­system durch eine hohe Durchimpfungsrate! (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

Genau deswegen müssen wir – als gewählte Volksvertreter (Abg. Hafenecker: Sie sind kein gewählter Volksvertreter ...! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), aber auch als Gesellschaft – alles dafür tun, dass sich so viele Menschen wie möglich in Österreich impfen lassen. Die Impfung, insbesondere der Booster, schützt auch bei der Omikronvariante vor schweren Erkrankungen, das wissen wir bereits, und deshalb ist eine allgemeine Impfpflicht nach wie vor der richtige Weg. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

Wenn wir aus dem Kreislauf des Auf- und Zusperrens und des Lockdowns herauswollen, dann braucht es dieses Gesetz – und ein Ende der harten Maßnahmen zum Schutz vor Corona, das wünschen wir uns, glaube ich, alle. Dazu brauchen wir eine gute gesamt­gesellschaftliche Immunität im Herbst, davon gehen alle Expertinnen und Experten aus. Das vorliegende Gesetz wird uns dabei unterstützen.

Nun zu den Details des Gesetzentwurfs: Die Covid-19-Impfpflicht wird für alle Personen ab dem 18. Geburtstag gelten, die ihren Wohnsitz in Österreich haben. Ausgenommen sind unter anderem Schwangere sowie jene Menschen, die sich aus eng definierten medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Weiters ausgenommen sind Genesene für einen Zeitraum von 180 Tagen.

Die Covid-19-Impfpflicht wird in drei Phasen anlaufen. In der ersten Phase, ab Anfang Februar, tritt die Impfpflicht in Kraft. Darüber werden wir auch jeden Haushalt schriftlich informieren. Diese Phase dauert bis Mitte März.

In der zweiten Phase, ab Mitte März, wird die Einhaltung der Impfpflicht kontrolliert. Das wird bei Kontrollen der Polizei, beispielsweise bei Straßenverkehrskontrollen, erfolgen, oder auch bei Kontrollen der Einhaltung von Coronaschutzmaßnahmen. Wer dabei keinen gültigen Impfstatus aufweist, wird schriftlich aufgefordert, diesen Nachweis nach­zubringen. Passiert das nicht, wird eine Strafe von bis zu 600 Euro verhängt.

In der dritten Phase werden wir zunächst noch einmal alle ungeimpften Personen persönlich per Schreiben an ihre Impfpflicht erinnern, und einen Monat später wird dann erneut überprüft, wer seiner Impfpflicht noch nicht nachgekommen ist. Hat man seine Impfpflicht dann noch nicht erfüllt, droht auch da eine Strafe von bis zu 600 Euro.

Mir ist auch wichtig zu betonen, dass alle Menschen in Österreich die Möglichkeit haben, diese wichtige Coronaschutzimpfung gratis, kostenlos zu erhalten. Ich bitte Sie als Gesundheitsminister und Arzt auch heute und an dieser Stelle: Bitte nützen Sie die nächste Gelegenheit und lassen Sie sich jetzt schon impfen! Bitte warten Sie nicht auf die Impfpflicht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Covid-19-Pandemie ist noch immer eine besondere Ausnahmesituation für uns alle, ich bin aber überzeugt davon, dass es uns mit der Impfpflicht gelingen wird, diese so notwendigen zusätzlichen Prozente in der Durch­impfungsrate zu erreichen.

Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, dieses Gesetz umzusetzen, und das haben wir auch getan, denn gemeinsam können wir so eine neue und klare Perspektive im Umgang mit der Pandemie schaffen, einen Weg zurück zu der Normalität, die wir uns alle schon so sehnsüchtig wünschen, und genau deshalb brauchen wir dieses Gesetz.

Daher ersuche ich Sie, werte Abgeordnete, auch heute um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.00

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte sehr.