13.27

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Geschätzte Österreicherinnen und Österreicher! Ich spreche zu TOP 5, zum COVID-19-Compliance-Gesetz, das Kollege Obernosterer als relativ harmlos dargestellt hat, was es in Wirklichkeit aber nicht ist.

Dieses COVID-19-Compliance-Gesetz dokumentiert wieder einmal eindeutig die unter­schiedliche Behandlung von Großkonzernen, die gegen Steuergesetze verstoßen – ich werde darauf noch zu sprechen kommen –, und Klein- beziehungsweise Kleinstunter­nehmern, die gegen das evidenzbefreite türkis-grüne Covid-19-Regime verstoßen.

Klein- und Kleinstunternehmern, die seit zwei Jahren tagtäglich um ihr Überleben und um die Erhaltung der Arbeitsplätze kämpfen, hetzt man jetzt die Bezirksver­wal­tungs­behör­den auf den Hals. Diese Bezirksverwaltungsbehörden müssen künftig Erhebungen darüber anstellen, ob die Unternehmen, die gegen das evidenzbefreite Covid-19-Re­gime verstoßen haben, auch Covid-19-Leistungen bezogen haben. Haben diese Unter­nehmer Covid-19-Hilfen bezogen, muss sofort Meldung an die staatlich ausgelagerten Einheiten wie an die Blackbox Cofag erstattet werden, die sich dann um die Rückforde­rung der Covid-19-Hilfen kümmert. Diese Datenübermittlung an sich ist schon daten­schutz­rechtlich bedenklich, noch dazu, wenn diese an eines der intransparentesten Konstrukte, nämlich an die Blackbox Cofag, erfolgt. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Doppelbauer.)

Kein Problem hat die türkis-grüne Bundesregierung, wenn Strafmaßnahmen gegen Klein- und Kleinstunternehmer rückwirkend in Kraft treten, in diesem Fall mit 1. No­vember 2021. Im Vergleich dazu darf ich auf das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden – wir haben es unlängst hier im Nationalrat beschlossen – verweisen: Wenn Großkonzerne während der Covid-19-Pandemie gegen Steuergesetze verstoßen, dann ist ein rückwirkendes Inkrafttreten von Normen für die türkis-grüne Bundesregierung undenkbar. Ein rückwirkendes Inkraft­treten von Strafmaßnahmen sei rechtlich nicht möglich, hat man damals argumentiert – aber da ging es ja auch um die großen Unternehmen, die den besonderen Schutz dieser türkis-grünen Bundesregierung genießen.

Weil die Großkonzerne den besonderen Schutz dieser Bundesregierung genießen, hat man damals auch gleich eine Bagatell- und Toleranzgrenze eingeführt. Sofern der Großkonzern eine Offenlegung in der Steuererklärung vergisst, gilt das Unternehmen trotzdem als steuerehrlich, wenn die „vergessenen“ – unter Anführungszeichen – Zinsen beziehungsweise Lizenzgebühren 100 000 Euro nicht überschreiten.

Ist das nicht unfassbar? – Den Klein- beziehungsweise Kleinstunternehmern streicht man beim kleinsten Verstoß gegen das evidenzbefreite Covid-19-Regime die ent­sprechen­den Hilfen, und bei Großkonzernen toleriert man falsche Angaben in der Steuererklä­rung, wenn diese die sogenannte Bagatell- und Toleranzgrenze von 100 000 Euro nicht überschreiten. Das ist weder verhältnismäßig noch gerecht, Herr Finanzminister, da wird mit zweierlei Maß gemessen. Wo ist die Bagatellgrenze für die Klein- und Kleinst­unter­nehmer? (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend darf ich noch auf einen aktuellen Missstand hinweisen – am Montag hat man es auf orf.at nachlesen können –: Eurowings, die Billigflugschiene der AUA-Mutter Lufthansa, macht es nunmehr dem Konkurrenten Ryanair gleich und gründet eine Tochtergesellschaft in der Steueroase Malta und wird heuer noch Flugzeuge und Crews von der Eurowings Europe GmbH mit Sitz in Wien nach Malta transferieren. Das ist der Dank für die Covid-19-Hilfen, die der Lufthansa-Konzern erhalten hat. Dank dem beson­deren Schutz durch die türkis-grüne Bundesregierung hat diese Steuerflucht für den Lufthansa-Konzern überhaupt keine Konsequenzen. Wenn man aber irrtümlich den 150-Euro-Klimabonus-Gutschein einlöst, dann gilt man laut Finanzminister als Energie­bonusschwindler und Betrüger. – So sieht die türkis-grüne Steuergerechtigkeit aus: auf die Kleinen losgehen, aber die Großen laufen lassen.

Unverhältnismäßigen Gesetzen, die sich primär gegen die Klein- und Kleinstunterneh­mer richten, wird die FPÖ niemals zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.32

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte.