13.43

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst, kurz auf die 15a-Vereinbarungen einzugehen. Die vorliegenden Ver­einbarungen müssen ja immer im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich gesehen werden, den wir, den Sie hier im Nationalrat vor rund einem Monat verlängert haben.  Das ist das eine.

Auch bei den hier vorliegenden 15a-Vereinbarungen geht es darum, ausreichend Mittel für bestimmte Bereiche beziehungsweise für konkrete Projekte im Gesundheitswesen, im Bildungswesen zusätzlich zu den Hilfen den Ländern und Gemeinden, es wurde ja angesprochen, haben wir beispielsweise 750 Millionen Euro für die Krankenanstalten zur Verfügung gestellt  zur Verfügung zu stellen. Da geht es um Gesundheitsförderung, die die Menschen zur Stärkung ihrer Gesundheit befähigen soll, es geht um IT-Systeme, die entwickelt, aufgebaut und auch ausgebaut werden. Es ist also keine wie im Aus­schuss diskutiert  sinnlose Fortschreibung von 15a‑Vereinbarungen, sondern durchaus sinnvoll, wie wir an den Inhalten sehen. Es ist aber auf der anderen Seite auch keine Gesundheitsreform, wie oft diskutiert wird. Das war natürlich auch nie die Intention dieser 15a-Vereinbarungen.

Vielleicht auch ein paar Sätze zum Covid-19-Compliance-Gesetz: Wir haben uns zu Beginn der Krise das Ziel gesetzt, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern, Unternehmen entsprechend zu unterstützen und vor der Insolvenz zu bewahren. Wenn wir uns jetzt die Fakten anschauen, uns fragen, wo wir heute stehen, dann stimmen uns alle Daten, die wir sowohl national als auch international sehen, durchaus optimistisch und positiv. Die Zahl der Insolvenzen ist Gott sei Dank nicht gestiegen, im Gegenteil, es gab weniger Betriebsschließungen als noch vor der Covid-Krise. Wir können also zu Recht sagen, dass wir die Pandemie auch in wirtschaftlicher Hinsicht sehr, sehr gut gemeistert haben. Die Hilfsmaßnahmen kommen an. Wir sagen das, aber wenn Sie es uns nicht glauben, dann nehmen Sie doch auch auf die internationalen Expertinnen und Experten Rück­sicht, die uns attestieren, dass diese Wirtschaftshilfen sehr, sehr gut angekommen sind. Das ist in den Ratings, in denen wir immer Höchstnoten bekommen, und auch in der wirtschaftlichen Entwicklung spürbar.

Natürlich müssen solche Hilfen unkompliziert vonstattengehen, sie müssen schnell fließen. Das gelingt jetzt Gott sei Dank auch. Es hat naturgemäß keine Blaupause ge­geben, das hat halt am Anfang zu gewissen Schwierigkeiten geführt, aber das konnte Gott sei Dank sukzessive angepasst werden. Schauen wir uns den Ausfallsbonus an: Da liegt die durchschnittliche Auszahlungsdauer bei sieben Tagen. Das ist gut. Die Cofag, die von Ihnen so kritisiert wird, macht einen hervorragenden Job, fachlich und sachlich. Ich lade Sie, wie schon öfters, noch einmal ein: Nehmen Sie teil und gehen Sie in den Beirat! Dann wäre, glaube ich, allen geholfen, dann würden Sie auch diese Kritik nicht mehr üben können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es braucht – zurück zum COVID-19-Compliance-Gesetz  auf der anderen Seite neben der Geschwindigkeit ein Regelwerk, was die Auszahlung der Hilfsmaßnahmen betrifft. Es braucht ein Regelwerk, das sicherstellt, dass auf der einen Seite Anträge berechtigt sind und das auch Kontrollen im Nachhinein zulässt, da bin ich konkret beim Inhalt dieses Gesetzes. Dass die Auszahlung von Hilfen, von Förderungen an Bedingungen geknüpft ist, das ist ja nichts Neues. Selbstverständlich enthalten auch die Förderricht­linien der Cofag-Hilfen entsprechende Bedingungen. Wer die Maßnahmen nicht einhält und entsprechend gestraft wird, muss eben die Förderung im betroffenen Zeitraum zurückzahlen.

Jetzt kann man fragen: Ist das gerechtfertigt? Ja, aus meiner Sicht ist es gerechtfertigt. Ich glaube, es würde niemand verstehen, wenn sich ein Betrieb auf die Einhaltung von Kontrollen, die Einhaltung der Coronaregeln nicht festlegt und trotzdem das Geld des Steuerzahlers und der Steuerzahlerin erhält.

Also noch einmal: Das ist in den Förderrichtlinien auch so festgeschrieben und es darf dann auch niemand überrascht sein. Natürlich haben wir uns überlegt, wie einfach, wie unkompliziert das ablaufen kann. (Abg. Doppelbauer: Da ist Ihnen nichts Besseres eingefallen!)  Natürlich, Sie haben auch ein paar Dinge verwechselt, liebe Frau Kollegin Doppelbauer. Es ist einfach nicht so trivial, es ist durchgedacht worden, es ist auch mit den Ländern durchgedacht worden, mit den Bezirksverwaltungsbehörden durchgedacht worden. Das ist heute sozusagen die Anleitung dazu, die Sie hier hoffentlich mit großer Mehrheit beschließen werden. Ich lade Sie natürlich auch ein, mitzustimmen.

Für uns ist klar, wenn Hilfen zu Unrecht bezogen worden sind, müssen wir sie auch zurückfordern. Wir müssen dabei konsequent vorgehen und stellen das mit der Prüfung der Einhaltung dieser Förderbestimmungen auch sicher. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.48

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte.