15.01

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob es die SPÖ mitbekommen hat, aber seit der letzten Regierungsumbildung gibt es wieder eine Staatssekretärin im Bun­deskanzleramt, die verfassungsmäßig den Bundeskanzler im Parlament vertreten kann. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Das tut sie mit dem heutigen Besuch hier im Parlament bei diesem Dringlichen Antrag. (Abg. Belakowitsch: Aber sie ist noch nicht Kanzlerin, oder?)

Das hat auch in der Vergangenheit oftmals stattgefunden. Irgendwie rechnet man aber ja schon mit einer solchen Reaktion, nachdem es einige Jahre keine Staatssekre­tärs­position im Bundeskanzleramt gab. Das gleiche Szenario gab es schon öfter, ich nenne nur drei oder vier Beispiele: 2017 hat Duzdar Kanzler Kern vertreten; 2012 hat Ostermayer Bundeskanzler Faymann vertreten; 2011 vertrat wieder Ostermayer Faymann; 2010: Ostermayer statt Faymann; 2008: Ostermayer in Vertretung von Faymann. Bei Dring­lichen Anfragen wurde damals immer vertreten.

Die Staatssekretärin vertritt heute verfassungskonform den Bundeskanzler. Warum? – Weil es mit dem Ukraine-Russland-Konflikt gerade eine extrem kritische Situation gibt und der Bundeskanzler derzeit als österreichischer Regierungschef ganz, ganz wichtige Gespräche zu führen hat. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Er wird deshalb heute verfassungsmäßig von unserer Staatssekretärin vertreten. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

15.03

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung: Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, bitte.