19.44

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Seit mehr als 400 Tagen warten wir auf die Vorlage zum Klimaschutzgesetz. Von Aus­schusssitzung zu Ausschusssitzung werden wir leider vertröstet. Frau Minister, wird es noch etwas mit den nationalen Klimazielen in Ihrer Amtszeit, oder scheitert etwa Ihr Be­mühen am Koalitionspartner?

Nun zum Umweltförderungsgesetz: Die SPÖ bringt heute einen Abänderungsantrag zum Umweltförderungsgesetz im Plenum ein, da wir nach derzeitigem Status eine Überförde­rung beziehungsweise ein potenzielles Ungleichgewicht bei der Verwendung von För­dermitteln sehen. Es sollen nämlich jene Fördernehmer, die von den üppigen Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik und des Waldfonds ohnehin schon außerordentlich profi­tieren, nicht zusätzlich auch noch Gelder aus dem Biodiversitätsfonds erhalten; sprich: Es soll zu keinen Doppelförderungen kommen.

Dieses Problem sehen nicht nur wir. Ich habe mir auch die mehrseitige Stellungnahme der Arbeiterkammer angesehen, die sich eingehend mit den Änderungen im Umwelt­förde­rungsgesetz beschäftigt und in ihrer Analyse einige konkrete Kritikpunkte angeführt hat. So fordert sie etwa, dass bei der Vergabe von Förderungen aus öffentlichen Mitteln stärker als bisher auf die Wirkung und die Effizienz Bedacht genommen werden soll. Dazu ist es notwendig, die bestehenden Förderungen des Bundes, der Länder, aber auch der Gemeinden besser aufeinander abzustimmen, um eben diese unseligen Dop­pelgleisigkeiten zu vermeiden. Auch eine höhere Transparenz bei den Förderungen kann zu diesem Ziel beitragen. Schließlich ist es notwendig, die Ziele der Förderung genau zu definieren, und regelmäßig zu prüfen, ob sie überhaupt erreicht werden.

In der Beurteilung wird zudem festgehalten, dass im Regierungsentwurf auf eine Bio­diversitätsstrategie verwiesen wird, die es allerdings noch gar nicht gibt, wie bereits Kollegin Julia Herr ausgeführt hat. Auch da bedarf es einer sorgfältigen Überarbeitung, um das überhaupt seriös beurteilen zu können.

Meine Damen und Herren! Generell begrüßen wir den Biodiversitätsfonds und schlagen sogar vor, diesen mit mehr Mitteln auszustatten. Wenn jedoch auch der Agrar- und der Forstsektor relativ gefräßig darauf zugreifen, dann wird für die anderen Fördernehmer, die öffentliche Mittel ebenfalls bitter benötigen, vermutlich nicht viel übrig bleiben. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1328 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (1358 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

a) § 48e Abs. 2 in der Fassung der Z 43 lautet:

„(2) Die Förderung nach diesem Abschnitt ist für Maßnahmen ausgeschlossen, für die aufgrund materiellgesetzlicher Vorgaben Förderungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik oder des Waldfonds in einem, gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben höchstmöglichen Ausmaß gewährt werden können.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1328 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (1358 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

a) § 48e Abs. 2 in der Fassung der Z 43 lautet:

„(2) Die Förderung nach diesem Abschnitt ist für Maßnahmen ausgeschlossen, für die aufgrund materiellgesetzlicher Vorgaben Förderungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik oder des Waldfonds in einem, gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben höchstmöglichen Ausmaß gewährt werden können.“

Begründung

Ist der grundsätzliche Verweis der Förderziele auf die noch nicht beschlossene Biodiversitätsstrategie schon problematisch genug, so sieht die Regierungsvorlage zudem vor, dass der sinnvolle und notwendige Ausschluss von Doppelförderungen nicht für Maßnahmen gelten soll, die in der Biodiversitätsstrategie als „von besonderer förder­politischer Bedeutung“ bezeichnet werden. Dem Gesetzgeber entzieht sich durch diese Konstruktion jeglicher Einfluss auf die Gültigkeit des Förderausschlusses.

Von dieser grundsätzlichen Überlegung abgesehen, erscheint es höchst sinnwidrig, Pro­jekte aus dem Biodiversitätsfonds (50 Mio. Euro aus RRF-Mitteln sowie 5 Mio. Euro pro Jahr aus nationalen Mitteln) zu fördern, die ohnehin auch in den ungleich größeren Förderschienen der Gemeinsamen Agrarpolitik (rund 2,2 Mrd. Euro jährlich) oder des Waldfonds (350 Mio. Euro) abgedeckt werden sollten.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ernst Gödl. – Bitte.