20.18

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zunächst will ich kurz auf den Beitrag des Herrn Kollegen Abgeordneten Stöger zum Thema Verkehrsziele eingehen. Zum einen ist es ganz wichtig, dass wir eine Grundlage geschaffen haben. Das ist der Bundes­masterplan, der Mobilitätsmasterplan. Viele der Dinge, die Herr Stöger genannt hat, stehen in diesem Plan und werden im Rahmen dieses Planes umgesetzt und konkre­tisiert werden. Da wird es viele Schritte brauchen.

Da ist der ÖBB-Rahmenplan natürlich ein wesentlicher Schritt. Den ÖBB-Rahmenplan konnten wir im Hohen Haus schon festlegen, und ich erinnere daran, dass in den letzten beiden Jahren da wesentliche Steigerungen erzielt und wesentliche neue Projekte umgesetzt werden konnten.

Zum anderen haben wir das Thema Unterstützung der Bundesländer und der Gemein­den, und ich nenne da auch das Klimaticket Österreich. Wer hätte geglaubt – wir haben daran geglaubt! –, wer hätte vor einem Jahr, vor eineinhalb Jahren gedacht, dass wir dieses Klimaticket, dieses große Projekt, umsetzen? – Wir haben es umgesetzt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Auch von dieser Stelle aus geht natürlich der Dank an alle Fraktionen und an alle im Verkehrsausschuss, die daran mitgewirkt und mitgearbeitet haben, auch in Richtung SPÖ. Das Klimaticket hat aber auch die Möglichkeit eröffnet, dass mit der Unterstützung der Bundesländer – nämlich mit 100 Millionen Euro – neue Wege für den öffentlichen Verkehr geschaffen werden. Die Bundesländer entscheiden, ob es da Tarifstützungen gibt oder einen weiteren Ausbau von Bus und Bahn im öffentlichen Verkehr. – So viel eingangs zu diesen Punkten, die genannt wurden.

Zum anderen muss ich schon sagen, dass wesentliche Anträge im Verkehrsausschuss natürlich auch das Asfinag-Ausbauprogramm vorgesehen hätten. Wir werden heute noch Gelegenheit haben, dessen Zielsetzungen zu erklären.

Zum Güterbeförderungsgesetz: Es geht dabei um die Umsetzung einer Richtlinie, um Ergänzungen des Geltungsbereiches für Fahrerqualifizierungsnachweise, um die Ein­richtung eines Qualifikationsregisters, um die gegenseitige Anerkennung von Konzes­sionen im EU-Staatenvergleich, ein ganz wichtiger Bereich. Es gab dazu bereits im Ausschuss einige Abänderungen, von Kollegen Ottenschläger und mir eingebracht, was den Datenschutz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und auch das Thema Doppelbe­strafungen betrifft.

Es wird heute nochmals eine Abänderung geben. Frau Kollegin Kirchbaumer wird diesen Abänderungsantrag einbringen, in dem es vor allem auch darum geht, die Rahmen­bedingungen für Kleintransporteure und Großtransporteure dahin gehend zu sichern und abzuklären, dass es für die regionale Wirtschaft auch weiterhin entsprechende Möglich­keiten gibt. Für uns Grüne ist es ganz wichtig – es geht auch da um die Stellplatz­ver­pflichtung –, dass betreffend Großtransporteure weiterhin gilt, dass bei der Konzessio­nierung Stellplätze nachgewiesen werden müssen, und dass es bei den Kleintrans­porteuren auch weiterhin Flexibilität gibt.

Es geht um mehr Qualität, es geht um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die auch für die Firmen mehr Sicherheit hinsichtlich der Umsetzung wichtiger Arbeits- und Sozialrechte schafft. Das ist eine Zielsetzung, die wir unterschreiben, und ich glaube, dass wir mit dieser Abänderung auch die entsprechenden Regeln schaffen, dass das EU-rechtlich auch so haltbar ist. Ich hoffe auf breite Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

20.23

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Gerhard Deimek zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.