20.32

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeord­nete! Auch ich melde mich mit einem Danke.

Es sind zwei Umsetzungen, die, glaube ich, wichtig sind und die wir heute damit auf den Weg bringen. Einerseits geht es um die Umsetzung der Richtlinie 2018/645. Abgeord­neter Deimek hat sie vorhin schon erwähnt. Da geht es um die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenkraft­verkehr. Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen, dieses ist anzupassen. Das geschieht mit diesem Initiativantrag. – Herzlichen Dank.

Ich möchte nur noch ergänzen: Faktisch konnten wir den Anforderungen dieser Richtlinie größtenteils bereits Rechnung tragen, da viele der Informationen, die in Zukunft in dem neuen Berufskraftfahrerqualifikationsregister zusammengefasst werden sollen, bei Inha­bern österreichischer Führerscheine bereits im Führerscheinregister enthalten waren, aber nun setzen wir eben auch die rechtliche Anpassung um. – Herzlichen Dank für diesen Initiativantrag.

Auch für den Abänderungsantrag möchte ich mich bedanken. Da geht es um eine Ver­ordnung. Ich glaube, Abgeordnete Kirchbaumer hat es grundlegend erläutert, ich muss dem nichts mehr hinzufügen. Eine Verordnung braucht zwar an sich keine innerstaat­liche Umsetzung, weil sie als Verordnung eben direkt gilt; aber das nationale Recht müssen wir trotzdem so weit anpassen, dass es keine Widersprüche gibt. Auch das passiert mit dem vorliegenden Abänderungsantrag. Deswegen bedanke ich mich auch dafür herzlich und freue mich auch da über breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Singer und Weidinger.)

20.33

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Alois Schroll zu Wort. – Bitte.