20.41

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht liegt vor – man kann es bejammern: zu spät, zu kompliziert, Dinge, die man vielleicht gar nicht so wirklich will, aber man kann es auch positiv sehen: Wir setzen es um.

Zwei Punkte, die mir wirklich besonders wichtig erscheinen, möchte ich jetzt auch noch ansprechen, obwohl sie schon von VorrednerInnen und auch von Ihnen, Frau Minister, gesagt wurden. Es geht darum, das Qualifikationsniveau EU-weit anzupassen, nämlich für alle Fahrerinnen und Fahrer im Straßengüterverkehr und in der Personen­beförde­rung. Und ja, es geht um die Anpassung der Lenkberechtigungen in der Grundquali­fikation, nämlich für die Klassen C und D, nämlich dort, wo auch Auflieger und Anhänger gezogen werden.

Zum anderen: Jene, die einen Führerschein für diese Klassen besitzen, müssen ab nun nicht nur regelmäßig eine Fahrerqualifizierung absolvieren, sondern den Nachweis darüber auch mitführen und gegebenenfalls auf Verlangen auch vorweisen können.

Und es geht letztendlich auch um die Errichtung eines Berufskraftfahrer­qualifikations­registers – ein ganz einfaches Wort –, das künftig im Bundesrechenzentrum angesiedelt sein soll, um den Datenaustausch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und auch die von Ihnen angesprochenen Kontrollen wirklich zu ermöglichen. Sämtliche Nachweise sollen erfasst werden, nämlich über die Grundqualifikation und über die Weiterbildungen, und zwar durch alle inländischen Behörden, die diese ausstellen. Wir wollen damit sicher­stellen, dass die Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen EU-weit über die nötigen Qualifikationen verfügen, diese dienen nämlich – auch das wurde angesprochen – letztendlich der Sicherheit von uns allen im Straßenverkehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Natürlich gibt es dort, wo es Bestimmungen gibt, auch Ausnahmen von den Bestim­mungen, und auch da möchte ich zwei, drei Punkte herausgreifen, nämlich: Diese Bestimmungen gelten nicht für Lenker von Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchst­geschwindigkeit unter 45 km/h liegt, für Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen von Streitkräften, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes et cetera, die im Rahmen dieser Dienste unterwegs sind, und für Fahrerinnen und Fahrer im ländlichen Raum beziehungsweise von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- und Fischerei­unter­nehmen. Diese Ausnahmen sind nämlich auf die berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungsvorschriften für Personen, die im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, deshalb anwendbar, weil sie nicht unter die Gewerbekompetenz fallen.

In diesem Sinne: Der heutige Beschluss zielt lediglich auf die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht ab und auf eine Reihe von kleinen gesetzlichen Bereini­gungen, und deshalb bitte ich um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.44

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.

Ich frage, ob die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort wünscht. – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Verkehrsausschusses und fahre mit der Erledigung der Tagesordnung fort.