11.41

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme zur Kenntnis, dass die Redebeiträge der geschätzten Abgeordneten relativ wenig mit dem jetzigen Verhandlungsgegenstand zu tun haben. Ich möchte aber trotzdem kurz darauf eingehen, weil das heute eine für uns durchaus auch sehr wichtige Abstimmung ist.

Es gibt eine Regierungsvorlage zu einer Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend die nationale Abwicklung und Kontrolle der EU-Kohäsionspolitik. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat ja dabei die Funk­tion der Gesamtkoordination inne, und ich muss darauf hinweisen, dass die Regional- und Strukturpolitik in Österreich kein eigener Kompetenztatbestand des Bundes-Verfas­sungsgesetzes ist. Diesbezügliche Aufgaben werden in Österreich von mehreren zu­ständigen Bundesministerien und vor allem auch den Ländern wahrgenommen; deswe­gen brauchen wir jetzt eben auch die vorliegende Artikel-15a-Vereinbarung.

Die vorliegende Vereinbarung wurde über zwei Jahre mit allen betroffenen Partnern auf Bundes- und Länderseite verhandelt und gemeinsam erarbeitet. Ich darf mich hier ganz speziell bei den Vertreterinnen und Vertretern des österreichischen Bundesrates bedan­ken, die dabei sehr intensiv mitgewirkt haben.

Bei dieser 15a-Vereinbarung, die vor allem eben auch Verwaltungs- und Kontrollverein­barungen beinhaltet, sind drei Punkte besonders wichtig: Zum einen ist es einmal die Zuständigkeit für die gemäß EU-Verordnung einzurichtenden Organe des Verwaltungs-, Begleit- und Kontrollsystems, zum anderen sind es die Verfahrensbestimmungen zur Programmdurchführung und schließlich auch die Verantwortlichkeiten und Verfahren im Fall von finanziellen Berichtigungen. Diese beziehen sich auf drei relevante Fonds: Das ist zum einen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Just Transition Fund sowie eben auch der Europäische Sozialfonds Plus.

Seit Beginn der Verhandlungen betreffend die EU-Verordnungen für die neue Pro­grammperiode haben wir uns vonseiten des Bundesministeriums ganz intensiv auch für eine Vereinfachung der Verwaltungsmodalitäten eingesetzt. Sie, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, sind ja auch diesbezüglich immer wieder mit Fragen konfrontiert. Das haben wir sehr konkret umzusetzen versucht. Die Regelungen sollen vor allem Pro­jektträger wie auch die Förderstellen entsprechend entlasten, damit die Qualität der Pro­jekte im Vordergrund steht und eine rasche Abwicklung ermöglicht wird. – Vielen herzli­chen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Fischer und Stögmüller.)

11.44

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kühberger. – Bitte.