12.30

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Frau Bundesministerin ist nicht mehr hier. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Intention, heimische Medienunternehmen im internationalen Wettbewerb zu unterstützen, den Me­dienstandort Österreich zu stärken, begrüßen wir und unterstützen wir und sehen wir auch als sehr positiv an. Die rasche und sich ständig verändernde Digitalisierung der Medienwelt, neue Plattformen, die auftauchen, die bespielt werden sollen, neue Kon­sumgewohnheiten – all das soll durch den neu geschaffenen Fonds zur digitalen Trans­formation unterstützt und gefördert werden. Das ist richtig und dringend notwendig.

Positiv sehen wir auch, dass es zukünftig keine Förderungen und Steuergelder mehr für demokratiefeindliche Medien geben soll. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Rich­tung, den wir auch seit Jahren entsprechend eingefordert haben.

Wir sehen aber in dieser Gesetzesvorlage auch konkrete Mängel, bei denen wir eine breitere, eine umfassendere Beschlussfassung bevorzugt hätten. Kollege Leichtfried hat auch schon konkret darauf hingewiesen.

Da ist zum einen die Dotierung des Fonds mit aktuell 20 Millionen Euro jährlich. Wir wissen, dass heuer ungefähr 80 Millionen Euro aus der Digitalsteuer erwartet werden. Da gäbe es also noch durchaus Potenzial, diesen Fonds höher zu dotieren.

Kritisch sehen wir auch, dass aktuell reine Onlinemedien aus diesem Fonds ausgespart bleiben und nichts von diesen Fördergeldern erhalten sollen. (Beifall bei der SPÖ.) Da­rüber, dass wir auch diese reinen Onlinemedien entsprechend mitaufnehmen, sollten wir bitte noch einmal diskutieren.

Was uns als SPÖ besonders wichtig ist: dass vor allem nicht kommerzielle Rundfunk­anbieter nicht aus diesem Fördertopf hinausfallen, dass sie entsprechend gefördert und unterstützt werden, denn – und wir wissen das alle aus unserer täglichen Arbeit – die leisten wirklich wertvolle Arbeit in den Regionen und tragen dazu bei, dass es auch in den Regionen eine bunte und breite Berichterstattung gibt.

Ich als Oberösterreicherin erwähne exemplarisch Radio FRO, das Freie Radio Salzkam­mergut, oder auch, liebe Johanna Jachs, das Freie Radio Freistadt, das ja eine breite Plattform zum Beispiel für die Antiatomkraftbewegung ist, wo immer wieder Punkte the­matisiert werden, die in größeren Medien oft keinen Platz haben.

Uns ist es wirklich ein Anliegen, dass diese eigentlich ja antragsberechtigten Medien nicht aus dem Fördertopf hinausfallen, weil die Kriterien nicht so gestaltet sind, dass sie da diese Anträge entsprechend stellen können. Momentan steht ja eine Antragssumme von 150 000 Euro im Raum. Das wird für viele nicht erreichbar sein. Da wollen wir wirk­lich entsprechende konkrete Maßnahmen setzen, damit diese nicht kommerziellen Rundfunkanbieter nicht aus diesem Fördertopf hinausfallen.

Dazu bringe ich einen entsprechenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „digitale Transformationsförderung auch für den nichtkommerziellen Rundfunk“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Inte­gration und Medien wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die – prinzipiell an­tragsberechtigten – nichtkommerziellen Medien nicht durch die Gestaltung der Vergabe­richtlinien von Förderungen aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation ausgeschlossen werden. Vielmehr ist aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingun­gen von kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunkanbietern eine sachlich be­gründete Differenzierung der Förderbedingungen vorzusehen."

*****

Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Sabine Schatz

Genossinnen und Genossen

betreffend digitale Transformationsförderung auch für den nichtkommerziellen Rundfunk

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses über ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 ge­ändert werden (1026/1382 d.B.) (TOP 2)

Durch den neu geschaffenen „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ sollen angesichts der Situation der österreichischen Medienlandschaft, der Konkurrenz aus dem deutschsprachigen Ausland und durch internationale Online-Konzerne, Transfor­mationsprozesse in der österreichischen Medienbranche unterstützt werden. Aufgrund der geringen Größe des österreichischen Medienmarktes besteht die Gefahr, dass sonst spezifisch österreichische Inhalte in Zukunft verschwinden werden. Ziel ist der Erhalt und der Ausbau einer unabhängigen und pluralistischen Medienlandschaft.

Der nichtkommerzielle Privatrundfunk leistet österreichweit einen großen Beitrag zur Me­dienvielfalt und Vermittlung von Medienkompetenz. Als Ergänzung zum öffentlich-recht­lichen und kommerziellen Privatrundfunk ermöglicht er eine aktive Beteiligung der Be­völkerung und transportiert Themen, die oftmals in der Mainstreamberichterstattung we­nig Gehör finden. Auch können Menschen vor die Kamera und das Mikrophon geholt werden, die in anderen Medien oft ausgeschlossen bleiben. Damit wirkt der nichtkom­merzielle Rundfunk als Verstärker einer lokalen, regionalen und nationalen kulturellen Produktion.

Der Sektor der nichtkommerziellen Rundfunkmedien − neben öffentlich-rechtlichem und privat-kommerziellem Sektor − der dritte Rundfunksektor in Österreich, besteht aus Frei­en Radios, Community TVs, COMMIT (Community Medien Institut für Weiterbildung, Forschung und Beratung) und dem Verband Freier Rundfunk Österreich. Seit Bestehen des „Fonds zur Förderung des Nichtkommerziellen Rundfunks“ (NKRF), der seit 2013 Freie Medien in ihrer Tätigkeit unterstützt, haben zehntausende Kinder, Jugendliche und Erwachsene an Aus- und Weiterbildungsangeboten teilgenommen. Der Medienwissen­schaftler Peter Plaikner bezeichnet nichtkommerzielle Medien deshalb zurecht als „La­bors und Fitnessstudios der Zivilgesellschaft“. Denn zu verstehen was Medienproduktion ausmacht, also wie Medien arbeiten und wie Nachrichten und Inhalte entstehen, sollte insbesondere in Zeiten von „Fake News“ Teil des demokratiepolitischen Grundwissens sein.

Der nichtkommerzielle Privatrundfunk ist daher eine zukunftsweisende Säule der demo­kratischen Medienöffentlichkeit in Österreich und muss im Sinne einer Demokratisierung der Medienlandschaft eine deutliche Aufwertung erfahren. Leider ist das bisher nicht erfolgt. Im Mai 2019 hat der Nationalrat die Mittel des Bundes für private kommerzielle Radio- und TV Veranstalter („Privatrundfunkfonds“) von jährlich 15 auf 20 Millionen Euro erhöht, während die Mittel für den nichtkommerziellen Rundfunk gleichblieben. Es fehlt daher immer noch eine Erhöhung des Fonds zur Förderung des nicht-kommerziellen Rundfunks (NKRF) von drei Millionen € auf zumindest 6 Millionen € mit einer Perspektive auf weitere Erhöhungen.

Das Ziel der Regierungsvorlage zur Förderungen der digitalen Medientransformation ist in ihrem Grundsatz zu befürworten. Allerdings hat sie einige „Schönheitsfehler“, die durch eine angemessene Berücksichtigung der Stellungsnahmen aus der Begutachtung beseitigt hätten werden können. Das betrifft beispielsweise die Höhe der Dotierung – für 2022 werden Einnahmen in der Höhe von 80 Mio. € aus der Digitalsteuer erwartet, nur 20 Mio. € jährlich davon gehen in die Medienförderung –, die fehlende Einbeziehung reiner Onlinemedien oder den weiteren Ausbau der Förderstandards bei der Vergabe zur Sicherung unabhängiger journalistischer Arbeit.

Insbesondere haben jedoch die nichtkommerziellen Medien darauf hingewiesen, dass auf ihre speziellen Rahmenbedingungen unbedingt Rücksicht genommen werden muss. Formal sind sie jedenfalls antragsberechtigt beim „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“. Allerdings besteht die Gefahr, dass sie durch die von der RTR zu er­stellenden Vergaberichtlinien de facto von der Förderung ausgeschlossen werden. Die Voraussetzungen für das Agieren von nichtkommerziellen und kommerziellen Rundfunk­anbietern unterscheiden sich wesentlich, daher haben gleiche Vergaberichtlinien auch unterschiedliche Auswirkungen auf kommerzielle und nichtkommerzielle Anbieter. Das betrifft beispielsweise Mindestantragssummen oder den Eigenmittelanteil. Die Aufbrin­gung des letzteren ist für nichtkommerzielle Anbieter wesentlich schwieriger als für kom­merzielle. Auch Mindestantragssummen in der Höhe von 150 000 € wie sie dem Verneh­men nach derzeit im Raum stehen schließen nichtkommerzielle Anbieter praktisch aus. Es braucht daher dringend eine Differenzierung zwischen nicht-kommerziell und kom­merziell auf der Richtlinien-Ebene und Mindestantragssummen dürfen jedenfalls nicht höher als 15.000 € sein. Sonst besteht die Gefahr, dass gerade nichtkommerzielle An­bieter, die einen wichtigen Beitrag zu Medienvielfalt und Meinungspluralismus leisten, von der digitalen Transformationsförderung nicht profitieren können.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Inte­gration und Medien wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die – prinzipiell an­tragsberechtigten – nichtkommerziellen Medien nicht durch die Gestaltung der Vergabe­richtlinien von Förderungen aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation ausgeschlossen werden. Vielmehr ist aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedin­gungen von kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunkanbietern eine sachlich begründete Differenzierung der Förderbedingungen vorzusehen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.