12.53

Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Familienbeihilfe ist eine wichtige Form der Familienförderung in Österreich. Sie ist eine direkte Leistung, um Kosten, die unterhaltspflichtigen Eltern für Kinder entstehen, auszugleichen.

1955 wurde das Familienlastenausgleichsgesetz zum ersten Mal erlassen, und die In­tention des Gesetzes hat heute noch die gleiche Gültigkeit wie damals. Der Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung, die die Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung von Kindern verursacht, ist nicht nur eine Forderung im Sinne der so­zialen Gerechtigkeit, sondern eine gesellschaftliche Existenznotwendigkeit.

Die Zeit vergeht, das Familienlastenausgleichsgesetz besteht. Seit 1955 hat sich natür­lich einiges getan. Die Welt ist digitaler, die Welt ist effizienter geworden, und so haben sich natürlich auch das Familienlastenausgleichsgesetz und auch die zugehörigen Ab­wicklungsverfahren weiterentwickelt. Seit März 2021 ist das Familienbeihilfeverfahren Fabian aktiv. Damit wird und wurde der Aufwand zum einen für die Bürgerinnen und Bürger verringert, aber zum anderen auch für die Mitarbeiter im Finanzamt, damit die Abwicklung auch da effizienter wird.

Beim aktuellen Tagesordnungspunkt, den wir besprechen, geht es um die digitale Wei­terentwicklung dieses Familienbeihilfeverfahrens. Durch die Verarbeitung externer Da­ten soll das Verfahren effizienter und schneller werden. Somit wird die Abwicklung er­leichtert. Umgesetzt wird die Verarbeitung von Daten für Schüler und Schülerinnen, Lehrlinge und Studierende.

Die wichtigsten Eckpunkte sind, dass die Weitergewährung der Familienbeihilfe für vier Monate nach Abschluss der Schulausbildung – das bedeutet einfach einen durchgehen­den Bezug der Familienbeihilfe – möglich ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verar­beitung eben dieser Daten. Da beschließen wir heute hoffentlich das Paket zwei, in dem es um die Daten der Lehrlinge und der Schülerinnen und Schüler geht, um auch diese Erleichterung zugänglich machen zu können.

Was sind also die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger? – Es geht um eine effiziente Anspruchsüberprüfung. Es geht um eine rasche automationsunterstützte Weitergewäh­rung der Familienbeihilfe. Es ist keine Vorlage von Papierunterlagen oder zusätzliches Hochladen auf Finanzonline notwendig. Es sind keine Amtswege in dieser Form not­wendig. Es geht einfach um eine schnelle und unbürokratische Abwicklung dieses Ver­fahrens.

Kurz gesagt geht es uns einfach darum, Familien gerade in einer Zeit, die oft sehr be­lastend ist, die sehr fordernd ist – da geht es um Schule, Beruf, die Herausforderungen, die der Alltag so mit sich bringt –, das Leben ein bisschen leichter zu machen, die Ab­wicklung, soweit es technisch möglich ist, zu vereinfachen und somit einfach diesen Bü­rokratieaufwand für die Familien zu verringern. Unser Credo ist also ganz klar: so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.56

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte.