12.56
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Familien! Der vorliegende Antrag zum Familienlastenausgleichsgesetz schafft die Rechtsgrundlage für die geplante automatisierte Verarbeitung von SchülerInnen- und Lehrlingsdaten zur Anspruchsprüfung für die Familienbeihilfe.
Liebe Familien! Was sich so sperrig anhört, soll das Familienbeihilfenverfahren vereinfachen und beschleunigen, das heißt, die Verfahrensdauer soll reduziert werden. Für uns als SPÖ ist es wesentlich, dass die Familienleistungen zeitnah und unbürokratisch bei den Familien ankommen. Im vergangenen Jahr kam es vermehrt zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Familienbeihilfe – Herr Bundesminister, Sie werden sich auch noch an den Rückstau bei den Finanzämtern erinnern –, und das muss künftig einfach vermieden werden. Wenn die Familien auf die Familienbeihilfe wochenlang, monatelang warten müssen, dann ist das einfach ein riesiger, mit großen finanziellen und persönlichen Sorgen verbundener Einschnitt. Außerdem sind an die Familienbeihilfe auch andere Familienleistungen geknüpft. Das heißt, für die Familie sind die Familienbeihilfe und ihr rechtzeitiges Eintreffen auf dem Konto eine ganz wichtige Voraussetzung.
Wenn nun die Abläufe beschleunigt und entbürokratisiert werden, dann stimmen wir dem natürlich gerne zu. Wir hoffen auch, dass dann in der Umsetzung alles reibungslos funktioniert.
Vielleicht gelingt es damit auch, einige Sorgen der Familien zu lindern, denn Sorgen haben die Familien sehr viele. Seit über zwei Jahren erleben wir nun diese Pandemie, und für viele Familien ist es nach wie vor unverändert schwierig. Laufend ändern sich die Regeln. Warum sich diese ändern, ist ja kaum mehr nachvollziehbar. So meinte der Bildungsminister kürzlich, dass es trotz der höchsten Inzidenz seit Beginn der Pandemie keinen Handlungsbedarf gibt, die Regeln in den Schulen anzupassen.
Etwas Unterstützung bringt die geplante Verlängerung der Sonderbetreuungszeit, die auch dringend gebraucht wird, um die Betreuung der Kinder auch weiterhin gewährleisten zu können. Leider gibt es wieder keine zusätzliche Unterstützung für Eltern von Hochrisikokindern. Ich habe das bereits im Hohen Haus und auch im Ausschuss mehrmals thematisiert. Diese Eltern fühlen sich unsichtbar, sie fühlen sich nicht gehört und von der Politik im Stich gelassen. Weder Sie als Arbeitsminister noch der Gesundheitsminister oder die Familienministerin haben sich bisher für diese Familien starkgemacht. – Liebe Familien, wir sehen euch, ihr werdet nicht von allen vergessen! (Beifall bei der SPÖ.)
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, der Bundesminister für Arbeit und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden ersucht dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern von (Hoch-)Risikokindern ausgeweitet wird, damit sie während hoher Covid19-Inzidenzen trotz offener Kinderbildungseinrichtungen Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können.“
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von den Regierungsparteien, es müsste doch auch in Ihrem Sinne sein, die Eltern von kranken und besonders gefährdeten Kindern, die Immunerkrankungen haben, die Krebserkrankungen haben, mit dieser Sonderbetreuungszeit zu unterstützen. Also geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag heute zu! (Beifall bei der SPÖ.)
13.00
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen
betreffend Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage (1361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1388 d.B.)
Familien sind seit Beginn der Covid-19-Pandemie im Ausnahmezustand. Zur Mehrfachbelastung durch Homeoffice, Homeschooling und der Angst vor einem Jobverlust oder Kurzarbeit kommt die Sorge um die Gesundheit von Familie und Freunden. Besonders belastend ist diese Situation für Eltern, deren Kinder vor der Pandemie gesundheitlich beeinträchtigt waren. Die Eltern wissen aufgrund von Herzerkrankungen, Lungenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Behinderungen oder sonstigen Krankheiten, wie es sich anfühlt, wenn das eigene Kind um sein Leben kämpft. Eine Ansteckung mit Covid-19 ist für diese Kinder wesentlich gefährlicher als für Kinder ohne Grunderkrankungen.
Aus Sorge um die Gesundheit der Kinder wägen die Eltern genau ab, ob die Kinder den Kindergarten oder die Schule besuchen. Sind es die sozialen Kontakte wert, die Ansteckungsgefahr in Kinderbildungseinrichtungen in Kauf zu nehmen? Ist Bildung wichtiger als die Gefahr eines Krankenhausaufenthalts, wenn sich das Kind mit Covid-19 infiziert? Diese Fragen und noch mehr stellen sich Eltern von (Hoch-)Risikokindern jeden Tag.
Insbesondere in Zeiten von hohen Inzidenzen entscheiden sich die Eltern oft gegen einen Besuch von Kindergarten und Schule und betreuen die Kinder zu Hause. Da diese (Hoch-)Risikokinder oft nicht akut erkrankt sind, gibt es weder die Möglichkeit der Pflegefreistellung noch des Pflegeurlaubs. Die Sonderbetreuungszeit kann lediglich maximal 3 Wochen in Anspruch genommen werden. Diese Zeit ist nicht ausreichend, da seit Beginn der Covid-19-Pandemie die Phasen von Hochinzidenzen länger als 3 Wochen dauerten.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, der Bundesminister für Arbeit und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden ersucht dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern von (Hoch-)Risikokindern ausgeweitet wird, damit sie während hoher Covid19-Inzidenzen trotz offener Kinderbildungseinrichtungen Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher jetzt auch weiter in Verhandlung.
Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber, Sie haben als Nächste das Wort.