15.26
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Das, was unser neuer Gesundheitsminister Rauch zusammengebracht hat, ist schon eine ganz bemerkenswerte Leistung.
In den letzten zwei Wochen haben Sie, Herr Bundesminister, es zusammengebracht, die bereits vollkommen unklare Regierungslinie in Sachen Corona noch weiter zu verkomplizieren und auch das letzte bisschen Vorhersehbarkeit zu beseitigen. Sie haben vor knapp zwei Wochen eine neue Teststrategie angekündigt, haben gesagt, das soll im Sozialausschuss Mittwoch letzter Woche beschlossen werden. Wir haben Tag für Tag darauf gewartet, dass die entsprechenden Anträge vonseiten des Gesundheitsministeriums auf dem Tisch liegen. Geworden ist es dann ein Antragsbündel, das gerade einmal die Abgabe von fünf Selbsttests, fünf Wohnzimmertests, vorsieht. Die Regelungen dazu waren so schlecht formuliert, dass wir heute drei weitere Abänderungsanträge vorliegen haben, die alleine nur diesen Bereich neu und richtig regeln.
Das, was Sie eigentlich angekündigt haben, das, was die Menschen noch viel mehr interessiert und was Sie auch mit Ihrer neuen Verordnung – auf die wir übrigens auch mehrere Tage gewartet haben und die mit entsprechender Verzögerung in Kraft tritt – bis heute schuldig geblieben sind, ist, wie man tatsächlich zu seinen PCR-Tests kommt, die Gültigkeit für die sensiblen Bereiche haben. Dafür haben Sie bis heute keine Lösung präsentiert und das schieben Sie jetzt, wie das Kollegin Ribo gesagt hat, in die Verantwortung der Länder ab. Die sollen das im Rahmen ihrer Screeningtests machen.
Ja, das werden die Länder schon machen, Herr Bundesminister! Das werden sie aber auf neun unterschiedliche Arten und Weisen machen. Die Bürger kennen sich hinten und vorne nicht aus, sind zu Recht massiv verunsichert. Nicht nur die Bürger, auch die Anbieter dieser Teststraßen und Tests haben keine Ahnung, wie es ab 1. April weitergehen soll. Das ist Ihre Leistung der letzten zwei Wochen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist aber auch kein Wunder: Wenn man permanent Parallelstrukturen aufbaut und alles über Verordnungen und Gesetze zu regeln versucht, dann ist es halt sehr schwierig, auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Deshalb möchte ich Ihnen einen konstruktiven Vorschlag machen: Wenn Sie es zusammenbrächten, dass wir die Testungen – im Übrigen genauso wie die Arzneimittelabgaben und die Vergütungen – in die Hand der Sozialversicherungen und des Gesundheitssystems, in die Hand von Ärztinnen und Ärzten und der Apotheken legen und das Ganze über die Sozialversicherung abrechnen, dann können Sie sich den ganzen Regelwahnsinn sparen. Dann haben wir auch tatsächlich ein flächendeckend vorhandenes Versorgungssystem, das eine Aufwachsfähigkeit hat, das für die Patienten zur Verfügung steht, und dann brauchen Sie nicht jede Kleinigkeit erneut gesetzlich und über Verordnung zu regeln, sondern dann können Sie das in den Verantwortungsbereich des Gesundheitssystems und der Sozialversicherungen geben. Das wäre die deutlich einfachere und bessere Lösung. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Gesundheitsminister, ich möchte Ihnen noch in einem weiteren Punkt helfen, denn wir haben ja auch die Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes in diesem Block drinnen. Auch da sind Sie verständlicherweise dem Ruf der Ärztekammer gefolgt und wollen verlängerte Zugriffszeiten in Elga gesetzlich fixieren, haben dabei aber auf einen ganz wichtigen Anbieter im Gesundheitssystem vergessen: auf die Apotheken. Die sollen weiterhin nur zwei Stunden die Daten verwerten können, während alle anderen Gesundheitsdienstleister und auch die entsprechenden Aufsichtsbehörden drei Monate Einsichtsrecht haben. Diesen Fehler wollen wir korrigieren, deshalb bringe ich einen entsprechenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2344/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1416 d.B)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
a) Z 5 lautet:
„5. § 18 Abs. 6 Z 1 lautet:
„1. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gemäß § 2 Z 10 lit. a, b, c, d und e und die ELGA-Ombudsstelle gemäß § 2 Z 14 nicht länger als 90 Tagen zurückliegen.““
b) Nach Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:
„5a. § 18 Abs. 6 Z 2 entfällt.“
*****
Die Begründung ist – wie gesagt –: Die Apotheken sollen hier mit allen anderen Gesundheitsanbietern gleichgestellt werden, und die Beratungssicherheit der Patienten soll damit umfassend garantiert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
15.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2344/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1416 d.B)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
a) Z 5 lautet:
„5. § 18 Abs. 6 Z 1 lautet:
„1. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gemäß § 2 Z 10 lit. a, b, c, d und e und die ELGA-Ombudsstelle gemäß § 2 Z 14 nicht länger als 90 Tagen zurückliegen.““
b) Nach Z 5 wird folgende Z 5a eingefügt:
„5a. § 18 Abs. 6 Z 2 entfällt.“
Begründung
Zu lit. a und b:
Die Apotheken sollen hier mit allen anderen ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gleichgestellt werden, um die Patientensicherheit umfassend zu garantieren.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht in der Form, wie er vorliegt, zur Verhandlung.
Als nächster Redner ist Abgeordneter Smolle zu Wort gemeldet. – Bitte, bei Ihnen steht das Wort.