20.31

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Kollegen! Werte Zuse­her! Ich spreche heute zu der von mir eingebrachten Petition „Schluss mit dem Verste­cken der Herkunftskennzeichnung“. Heutzutage wollen immer mehr Menschen wissen, woher ihre Lebensmittel kommen, ob sie umweltfreundlich und gentechnikfrei hergestellt wurden. Man möchte schließlich auch wissen, was man seinem Körper zuführt.

Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung ist derzeit nur bei bestimmten Lebensmit­teln vorgeschrieben, wie etwa bei Frischobst, Frischgemüse, Eiern, verpacktem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Bei Fischen und Fischereierzeugnissen muss das Fanggebiet angegeben werden, wenn im Meer gefischt wurde. Bei Oliven, Honig und bei allen Bioprodukten, die mit dem EU-Biosiegel versehen sind, bedarf es ebenfalls einer Herkunftskennzeichnung.

Geschätzte Damen und Herren! Die auf EU-Ebene 2011 beschlossene Mindestschrift­größenverordnung für die Herkunftskennzeichnung ist EU-weit einheitlich geregelt, aber sie ist oftmals wirklich winzig. Die generelle Mindestschriftgrößenverordnung von 1,2 Mil­limeter ermöglicht leider ein leichtes Verstecken. Bei kleineren Verpackungen, bei denen das Verpackungsschild weniger als 80 Quadratzentimeter beträgt, muss die Beschrif­tung nur 0,9 Millimeter sein. Das Ganze ist schon beinahe so wie bei einem Bildersuch­rätsel, als Konsument muss man akribisch suchen, woher das Produkt kommt, und sich dabei anstrengen.

Ich kann der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, die in ihrer Stel­lungnahme zu meiner Petition versichert hat, dass da Klarheit, Lesbarkeit und die Infor­mationen für die Verbraucher gewährleistet sind, auf gar keinen Fall zustimmen, und ich setze mich daher entschieden gegen das Verstecken der Herkunftskennzeichnung ein. (Beifall bei der FPÖ.)

Viele Hersteller bemühen sich, dem Produkt einen österreichischen Anstrich zu geben. Durch das Verwenden von Rot-Weiß-Rot-Flaggen soll der Eindruck entstehen, dass es sich um ein Produkt aus Österreich handelt, obwohl dem gar nicht so ist. Auch der öster­reichische Verein für Konsumenteninformation spricht sich gegen ein teilweise absicht­liches Verstecken, indem durch die Hervorhebung von irreführenden Hinweisen ein Be­zug zu Österreich hergestellt wird, aus.

Aus der Stellungnahme der Ages geht hervor, dass bei entsprechenden Schwerpunkt­aktionen österreichweit 79 Proben untersucht wurden. Im Zuge der Überprüfung ist je­doch bei einer Probe festgestellt worden, dass die Schriftgröße nicht eingehalten worden ist. Ich möchte noch einmal deutlich und klar erwähnen, dass es nicht das Problem ist, die Schriftgröße einzuhalten, sondern, dass wir verantwortlich sind, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Konsumenten die größte Sicherheit zu bie­ten, um ihnen die Entscheidung beim Einkauf zu erleichtern. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich appelliere deswegen nochmals an alle und vor allem an den Bundesminister für Kon­sumentenschutz sowie an die Frau Bundesminister für Landwirtschaft, dass die Schrift­größe für die Herkunftskennzeichnung dahin gehend adaptiert werden soll. Frau Minister Köstinger hat in ihrer Stellungnahme gesagt, dass sie sich in Ihrem Regierungspro­gramm mit großem Nachdruck für die Verbesserung der Herkunftskennzeichnung ein­setzen will. Frau Bundesminister Köstinger und Herr Bundesminister Rauch müssen sich in der Europäischen Union bei den zuständigen Gremien dafür einsetzen und starkma­chen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.35

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte.