13.28

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren hier das zweite Entlastungspaket. Kollege Matznetter, während diese Bun­des­regierung und diese Koalition mit der ökosozialen Steuerreform und dem ersten Entlastungspaket, das im Dezember des letzten Jahres beschlossen wurde und mit Jänner in Kraft getreten ist, all jene unterstützen, die dringend Hilfe brauchen, macht Ihr Landeshauptmann in Wien Gebührenerhöhungen, Mieterhöhungen. Sie sollten sich schämen für das, was in Wien aufgeführt wird. Unsere Bundesregierung entlastet – und Wien belastet. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses sogenannte Energiepaket als zweites Entlastungspaket, mit dem die Pendlerpauschale um 50 Prozent erhöht und der Pendlereuro vervierfacht wird – sprich von 2 Euro pro Kilometer und Jahr auf 8 Euro – und auch ein Teil der Mineralölsteuer für landwirtschaftliche Fahrzeuge rückvergütet wird, ist ein Entlastungspaket, das genau jenen helfen soll, die die Hilfe auch dement­sprechend brauchen. Dieses Entlastungspaket ist zielgerichtet. In Summe entlasten wir mit dem ersten und dem zweiten Paket um rund 4 Milliarden Euro. Jetzt stellen Sie sich die 4 Milliarden Euro vor: Das ist das Jahresbudget 2021 des Landes Tirol. 4 Milliarden Euro, das ist keine Kleinigkeit, das ist ein riesengroßes Entlastungspaket, das die Men­schen draußen unterstützen soll. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie es Kollege Koza bereits angesprochen hat – und ohne andere Länder schlechtzumachen –: Viele Nachbarländer, darunter auch Deutschland, entlasten für drei, vier Monate; und mit diesem Gesetz schaffen wir, schafft diese Bundesregierung eine Entlastung bis Mitte nächsten Jahres, bis Ende Juni 2023, und das ist auch gut so.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen auch noch ein Beispiel mitge­nommen, ein Beispiel aus meiner Heimatgemeinde: ein Ehepaar mit zwei Kindern, fünf und neun Jahre, der Mann arbeitet 40 Stunden in einem Industriebetrieb in Linz, pendelt 50 Kilometer, verdient 2 800 Euro brutto, die Frau arbeitet 20 Stunden Teilzeit mit 1 250 Euro brutto. Da kommen wir im Jahr 2022 auf eine Gesamtentlastung von 3 054 Euro. Bereits mehrmals ausgeführt wurden der Entfall der Ökostromabgabe, der Energiekos­ten­ausgleich, der regionale Klimabonus, der wirkt, die Erhöhung des Familienbonus Plus von 1 500 auf 2 000 Euro und die Einkommensteuertarifsenkungen – die erste Tarifsen­kung hat ja bereits stattgefunden, die zweite Tarifgruppe wird mit 1. Juli von 35 auf 30 Prozent gesenkt. Summa summarum ergibt das eine Entlastung von 3 054 Euro für diese Familie, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

An die Kollegen der SPÖ darf ich schon noch die Frage stellen, ob sie, da sie immer vehement eine Entlastung fordern, auch heute diesem Entlastungspaket zustimmen. Die Menschen zu Hause vor den Bildschirmen können sich da ein Bild machen, die Abstim­mung findet ja im Anschluss statt. Machen Sie sich selbst ein Bild, ob die SPÖ hier auch entsprechend zustimmt und nicht immer nur schreit und eine Entlastung fordert!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf noch einen Abänderungsantrag einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2421/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Erdgasabgabegesetz, das Elektrizitäts­abgabe­gesetz und das Mineralölsteuergesetz 2022 geändert werden (1439 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 4 (Änderung des Mineralölsteuergesetzes 2022) wird wie folgt geändert:

In Z 1 (§ 7a) lautet Absatz 3 wie folgt:

„(3) Der Antrag auf Vergütung ist für den gesamten Vergütungszeitraum bei der Agrarmarkt Austria frühestens ab 1. September 2022 und spätestens bis 31. Oktober 2022 zu stellen. Beträge unter 50 Euro werden nicht ausbezahlt.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie alle stimmen diesem wirklich erfreulichen Paket zu, das die Menschen entlastet. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 2421/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Erdgas­abgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz und das Mineralölsteuergesetz 2022 ge­än­dert werden (1439 d.B.).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 4 (Änderung des Mineralölsteuergesetzes 2022) wird wie folgt geändert:

In Z 1 (§ 7a) lautet Absatz 3 wie folgt:

„(3) Der Antrag auf Vergütung ist für den gesamten Vergütungszeitraum bei der Agrar­markt Austria frühestens ab 1. September 2022 und spätestens bis 31. Oktober 2022 zu stellen. Beträge unter 50 Euro werden nicht ausbezahlt.“

Begründung

Die Gewährung, d.h. die konkrete rechtsverbindliche Zusage, der Vergütung hat aus beihilferechtlichen Gründen spätestens am 31. Dezember 2022 zu erfolgen. Um die Genehmigung durch die AMA rechtzeitig vornehmen zu können, muss der Antrag bis spätestens 31. Oktober 2022 gestellt werden.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger. – Bitte.