14.01

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sosehr es mich freut, dass mit dem Antrag zum Frauengesundheitsbericht endlich einmal eine fraktionsübergreifende For­de­rung aus dem Gleichbehandlungsausschuss ins Plenum kommt, so wichtig ist es aber auch, einmal etwas klarzustellen: Wir werden sehr genau darauf achten müssen, wie dieser Beschluss umgesetzt wird; nicht nur darauf, wann die Regierung den dringend notwendigen Frauengesundheitsbericht vorlegt, sondern auch darauf, welche Schritte und Maßnahmen auf dieser Basis gesetzt beziehungsweise getroffen werden, denn ge­rade in diesem Bereich bringt die übliche schwarz-grüne Ankündigungspolitik absolut keiner einzigen Betroffenen etwas.

In zwei Jahren Pandemie waren es nämlich vor allem die Frauen in unserem Land, die einer ganz besonderen Belastung ausgesetzt waren, nicht nur durch Corona selbst und durch das doppelt so hohe Risiko von Long Covid, sondern vor allem auch durch die psychosoziale Mehrbelastung von Job, Familie, Pflege- und Sorgearbeit.

Allein im ersten Pandemiejahr hat sich laut einer Wiener Sora-Studie das Risiko einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit bei Frauen um 56 Prozent erhöht, bei Männern dagegen nur um 35 Prozent. Den Frauen in unserem Land werden diese großen Ankündigungen nichts bringen, sie brauchen handfeste politische Maßnahmen, ausreichend Geld und eine Politik, die bedingungslos an ihrer Seite steht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Leider haben wir aber bisher in viel zu vielen Fällen genau das Gegenteil erlebt; das betrifft auch viele Themenbereiche, die im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert wer­den. Egal ob in der Frage des Gewaltschutzes, der Gendermedizin oder bei LGBTIQ-Themen, wir kennen inzwischen ein trauriges Muster: Oppositionsanträge werden abge­lehnt oder vertagt. Wenn der Druck zu groß ist, kündigt die Regierung Lösungen an, und am Ende passiert oft lange nichts.

Das haben wir auch beim Thema Blutspende gesehen. Allein in der letzten Aus­schuss­sitzung wurden zwei Anträge dazu einfach wieder vertagt, und kurz darauf haben wir den Medien entnommen, dass sich die Regierung doch auf eine Lösung geeinigt hat. Das kommt zwar mindestens zwei Jahre zu spät, aber nicht einmal jetzt wissen wir genau, was Sie eigentlich vorhaben, denn wie wir gestern lesen konnten, warten Sie noch auf das Okay des Roten Kreuzes, ob Sie vielleicht nur die Diskriminierung von Schwulen beenden, jene für Transpersonen aber nicht. So wie es jetzt aussieht, können wir von Ihnen im besten Fall eine halbherzige Lösung erwarten, eine Lösung, die vielleicht Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung verbietet, aber nicht wegen der Geschlechtsidentität – und das geht gar nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Bundesregierung! Die Verordnungen in diesem Land erlassen Sie, nicht eine private Organisation wie das Rote Kreuz, und die politische Verantwortung liegt auch bei Ihnen. Sorgen Sie dafür, dass endlich alle, die Blut spenden wollen, das auch tun kön­nen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung! (Beifall bei der SPÖ.)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „voller Diskri­minierungsschutz bei der Blutspende“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, bei der angekündigten Neuregelung der Ausschlussregelungen für die Blutspende sicherzustellen, dass Personen nicht mehr generell aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder auch aufgrund ihrer Geschlechts­identität ausgeschlossen werden.“

*****

(Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

14.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen

betreffend voller Diskriminierungsschutz bei der Blutspende

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 2351/A(E) der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Eva Maria Holzleitner, BSc, Rosa Ecker, MBA, Henrike Brandstötter, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend der Erstellung eines Frauengesundheitsberichts, zur Verbesserung der Frauengesundheit und Stärkung der Gender-Medizin (1428 d.B.)

Mehr als zwei Jahre nach Beginn der medialen und politischen Debatte um die noch immer andauernde Diskriminierung beim Zugang zur Blutspende in Österreich wurde einmal mehr medial eine Lösung dieser Problematik angekündigt. Nach zahlreichen Blockaden auf politischer Ebene, großen Ankündigungen zweier ehemaliger Gesund­heits­minister und vielen Versprechen beteuern nun beide Regierungsparteien, dass die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung beim Zugang zur Blutspende auch in Österreich bald der Vergangenheit angehören soll.

Leider bleiben die zuständigen Regierungsvertreter*innen aber erneut die Details ihrer Lösung schuldig. Gesundheitsminister Rauch verlautbarte dazu auf Twitter: „Wer mit Blutspenden helfen will, soll nicht wegen der sexuellen Orientierung daran gehindert werden. Hier auszugrenzen, ist vorgestrig, diskriminierend und schadet allen durch weni­ger Spender*innen.“ Die Jugendorganisation der ÖVP kommunizierte auf ihren Social-Media-Kanälen sogar: „Wie viele grüne Gesundheitsminister braucht es, um das Blut­spendeverbot zu Fall zu bringen? Eine Jugendstaatssekretärin.“

Es ist ein wichtiger Schritt, dass auch die beiden Regierungsparteien endlich der unwis­senschaftlichen und diskriminierenden Praxis der Ausschlüsse vom Zugang zur Blut­spende ein Ende setzen wollen. Das wäre schon zu Beginn der Corona-Pandemie drin­gend notwendig und vor allem durch eine Änderung der Blutspenderverordnung schnell und unkompliziert möglich gewesen. Die jahrelange öffentliche Debatte, die vielen folgenlosen Ankündigungen und die dadurch weiter vorangetriebene Stigmatisierung vieler Betroffener wäre daher vermeidbar gewesen.

Doch auch wenn die Regierung bei diesem neuen Anlauf endlich die Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben, beendet, so steht doch zu befürchten, dass diese Lösung einmal mehr unvollständig ist und andere Gruppen auch in Zukunft vom Zugang zur Blutspende ausgeschlossen werden. Denn ähnlich der Diskriminierung von MSM beim Zugang zur Blutspende gilt nach wie vor ein diskriminierender Ausschluss von Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität. Dieser wird, wie sich durch die Arbeit von NGOs und Aktivist*innen im Jahr 2021 gezeigt hat, eigenmächtig von Organisatio­nen wie dem Roten Kreuz durchgesetzt und setzt sich damit über die Vorgaben der Blutspenderverordnung, sowie des standardisierten Anamnesebogens hinweg. Es stellt sich gerade in diesem Bereich die Frage nach der Durchsetzungskraft staatlicher Vor­gaben und insbesondere staatlicher Schutzgebote gegenüber privaten Blutspendeein­richtungen.

Eine Lösung, die zwar die Diskriminierung von MSM beendet, aber gleichzeitig dem un­gerechtfertigten Ausschluss von transidenten Personen keinen Riegel vorschiebt, würde den diskriminierenden Charakter der Blutspende in Österreich fortschreiben und die vorhandenen Ungerechtigkeiten nicht wirksam beenden. Umso wichtiger ist es, rasch und wirksam für ein umfassendes Diskriminierungsverbot beim Zugang zur Blutspende sicherzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, bei der angekündigten Neuregelung der Ausschlussregelungen für die Blutspende sicherzustellen, dass Personen nicht mehr generell aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder auch aufgrund ihrer Geschlechts­identität ausgeschlossen werden.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.