16.23

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich weiß auch nicht: 2,5 Millionen Menschen in Österreich kommen „mit ihrem Geld nicht zusammen“ – das ist der Blick der Grünen auf das, was hier abgeht.

Da kommen wir wieder zu einer ganz alten Geschichte, die ich mir wirklich schon oft überlegt habe: Die Grünen glauben halt, sie können das Leben für die Menschen in Österreich organisieren und nur das, was die Grünen sagen, ist das einzig Richtige. (Beifall bei den NEOS.)

Ich als Liberale habe da einen ganz anderen Zugang. Ich sage: Wenn die Menschen Geld verdienen, dann sollen sie Steuern zahlen, faire Steuern zahlen, aber Leistung muss sich auch auszahlen. Wenn hier jemand Leistung bringt, dann mag ich es nicht, wenn der Herr Finanzminister mit seinen Händen in den Taschen der Bürgerinnen und Bürger herumwühlt und sich Geld herausholt, das ihm nicht gehört. Deswegen sage ich: Abschaffung der kalten Progression! Lassen wir die Menschen ihr Leben leben, sie können das. Das ist ja absurd. (Beifall bei den NEOS.)

Was man, glaube ich, heute auch noch erklären muss – und das finde ich interessant, ich glaube auch wirklich, dass Kollege Schwarz es nicht verstanden hat, ich glaube auch zutiefst, dass diese Tarifstufenrechnung noch nicht ganz bei den Grünen angekommen ist (Zwischenruf des Abg. Sieber), und deswegen möchte ich es euch heute noch einmal ein wenig erklären –, ist, wie die Tarifstufen eigentlich funktionieren, nämlich folgen­dermaßen: Seit 2009 sind zum Beispiel – der Herr Finanzminister weiß das sicher – die Tarifstufen nicht mehr angepasst worden. Das heißt, seit 2009 liegt die Steuerfreigrenze bei 11 000 Euro. Angesichts der Inflation – was seither passiert ist – dürfte sie nicht mehr bei 11 000 Euro, sondern müsste heute bei 13 420 Euro liegen. Das ist der Unterschied. Das heißt, wenn man eine Inflationsanpassung hätte, dann würden die Menschen, die wirklich wenig verdienen – wie Sie richtig sagen –, nämlich gar keine Steuern zahlen. (Beifall bei den NEOS.)

Dann würde man, wenn man sozusagen auch die anderen Stufen entsprechend an­passt, schlicht und einfach eine jährliche Entlastung von 5,5 Milliarden Euro schaffen – das ist eine nachhaltige Entlastung und das wäre auch eine Strukturreform. (Beifall bei den NEOS.)

Ich kann Ihnen noch ganz viele Beispiele vorrechnen und zeigen, wie das geht, wir können uns das gerne auch noch einmal zu zweit anschauen, aber sich hierherzustellen und zu sagen, die Menschen können nicht mit Geld umgehen und deswegen müssen die Grünen ihnen sagen, wie das genau funktioniert, das finde ich ehrlich gesagt wirklich befremdlich.

Was gibt es heute noch zu besprechen? – Es geht ja nicht nur darum, dass wir NEOS uns wirklich sehr stark dafür einsetzen, dass die Abschaffung der kalten Progression jetzt endlich stattfindet. Ich möchte da auch noch einmal auf den Arbeitskreis eingehen: Ich glaube durchaus, dass wir uns ein bisschen bemühen könnten, ins Tun zu kommen, Herr Finanzminister. Ich glaube durchaus, dass wir genug Zeit hatten. Ich glaube, dass sich Ihre Vorgänger das auch alles schon durchgerechnet haben. Ich weiß nicht, in wie vielen Wahlkämpfen das schon besprochen worden ist. Ich glaube wirklich, dass man da ein wenig auf das Gaspedal drücken könnte. Man könnte auch sagen: Bringen Sie die PS einmal auf den Boden! Ich glaube, es wäre wirklich höchst an der Zeit, die kalte Progression endlich abzuschaffen. (Beifall bei den NEOS.)

Warum sage ich das? – Ich bin auch Budgetsprecherin und man muss ja immer gegen­rechnen, aber ja, natürlich, die Einnahmen sprudeln, das haben wir heute schon be­sprochen, auch das war schon Diskussion in diesem Haus. Es gibt unterschiedlichste Berechnungen, aber letztendlich wissen wir, dass 2022/23 wahrscheinlich zwischen 7 und 11 Milliarden Euro mehr zur Verfügung stehen werden. (Bundesminister Brunner: Nein, das stimmt nicht! Sie haben nicht zugehört bei der Anfragebeantwortung!) – Ich weiß nicht, ich glaube da schon auch den Ökonomen, die das besprochen und berechnet haben. So gesehen würde ich auch sagen: Es geht sich finanziell aus, es wäre jetzt die Möglichkeit da, diese Reform auch anzugehen und vielleicht die erste wirklich große Reform zu machen. Ich würde mich freuen, wenn Sie derjenige sind, der das wirklich auf den Weg bringt.

Nur, damit ich Sie ein bisschen daran erinnern kann – denn man vergisst ja offenbar sehr leicht, diese kalte Progression endlich abzuschaffen –, würde ich heute wieder einen Entschließungsantrag einbringen, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Teuerung führt zu Rekord-Steuereinnahmen – Entlastung jetzt“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Kalte Pro­gression abschafft, indem die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 jährlich an die Inflation angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Tarifstufen anfangs so ange­passt werden, dass diese den inflationsbereinigten Werten von 2009 entsprechen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Teuerung führt zu Rekord-Steuereinnahmen - Entlastung jetzt

eingebracht im Zuge der Debatte in der 153. Sitzung des Nationalrats über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Teuerung führt zu Rekordsteuereinnahmen - Wo bleibt die Entlastung?"

Erst kürzlich wies EUROSTAT auf die extrem hohen Arbeitskosten in Österreich hin und die IWF-Experten forderten im Kampf gegen die Inflation strukturelle Maßnahmen statt Einmalzahlungen. Doch die Bundesregierung blieb bisher völlig untätig, obwohl speziell bei Erwerbstätigen die Abgabenlast immer erdrückender wird. Die Inflation macht alles nur noch schlimmer, dennoch sprach sich Finanzminister Brunner gegen die Abschaf­fung der Kalten Progression und gegen Zinserhöhungen aus. Dass die Einmalzahlungen der Bundesregierung angesichts der Kalten Progression in Windeseile verpuffen, scheint den Finanzminister wenig zu tangieren. Er hat im Kurier vom Montag (25.4.2022) sehr deutlich gemacht, dass er sich bei der Budgetsanierung nicht überanstrengen möchte. Dazu braucht er die Kalte Progression und niedrige Zinsen (1). Die Sorgen der Steuer­zahler und Sparer müssen leider warten...

Wachstum und Teuerung spülen zusätzliche Milliarden in die Staatskassen

Hohe Inflationsraten sorgen beim Finanzminister Magnus Brunner für volle Taschen. Während die hohen Inflationsraten die Menschen in Österreich stark belasten, ziehen insbesondere die staatlichen Einnahmen durch die Mehrwertsteuer und die Lohn- bzw. Einkommensteuer kräftig an. Der liberale Think Tank Agenda Austria geht bei Inflationsraten von 5% für 2022 und 3% für 2023 von Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Mrd. EUR aus. Das ist das Volumen einer größeren Steuerreform. Je nachdem wie hoch die Jahresinflation am Ende sein wird (aktuelle Prognosen rechnen mit 6% für 2022), kann die Belastung der Steuerzahler auch auf rund 9 bis 11 Mrd. EUR ansteigen (2). Bereits im Herbst 2021 - noch vor der Ukrainekrise und Inflationsraten von bis zu 7% (April 2022) - rechnete die Bundesregierung in ihrem Bundesvoranschlag für 2022 mit einem Rekord-Gesamtabgabenaufkommen von rd. 98,3 Mrd. EUR, bzw. einer Steigerung beim Lohnsteueraufkommen von +10,2% im Vergleich zu 2019 (laut BRA) (3).

https://www.agenda-austria.at/wp-content/uploads/2022/04/20220418-aa-gdw-skiev-steuereinnahmen-fin.png

Die Abgabenquote bleibt 2022 hoch - weitere Entlastungsschritte sind notwendig

Die Abgabenquote bleibt daher auch 2022 - trotz Steuerreform - bei 44% (siehe Grafik) und ist somit so hoch wie zuletzt 2015. Dabei setzte sich die Bundesregierung mit ihrem Amtsantritt 2020 das Ziel, die Abgabenquote bis zum Ende der Legislaturperiode auf 40% abzusenken (4). Mit den bisher gesetzten Maßnahmen, wie der Steuerreform und den zusätzlichen aktuellen Maßnahmen gegen die Teuerung in Höhe von insgesamt rd. 3,7 Mrd. EUR wird dieses Ziel jedenfalls nicht erreicht werden. Es sind daher dringend weitere nachhaltige Entlastungsschritte notwendig, allen voran die Abschaffung der Kalten Progression. Denn diese "Inflationssteuer" kostet die Steuerzahler_innen jährlich Milliarden und schraubt die Abgabenquote nach jeder Steuerreform wieder verlässlich in die Höhe.

image2022-4-21_10-49-4.pngWeitere Entlastung für Arbeitnehmer_innen und Unternehmen notwendig - JETZT Lohnnebenkosten senken, Tarifstufen anpassen, Kalte Progression abschaffen

Angesichts der allgemeinen Teuerung und der steigenden Staatseinnahmen braucht es eine nachhaltige steuerliche Entlastung - und keine Geldgeschenke per Gießkanne. Drin­gend notwendig und rasch umsetzbar wären Senkungen der Lohnnebenkosten, die längst überfällige Anpassung der Einkommenssteuer-Tarifstufen und eine Abschaffung der Kalten Progression.

Lohnnebenkostensenkung: Laut EUROSTAT zählt Österreich zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten, was unter anderem auf die hohen Lohnnebenkosten zurückzu­führen ist (5). So werden auf die Bruttolöhne noch knapp 30 Prozent Lohnnebenkosten draufgeschlagen, wovon allerdings ein Drittel nicht arbeitnehmerbezogen ist (z. B.: Wirt­schaftskammerumlage 2). Zudem stehen viele Lohnnebenkostenbestandteile oft in der Kritik, zu hoch zu sein und nicht ihrem Zweck entsprechend eingesetzt zu werden (6). Längerfristig besteht somit großes Senkungspotential bei den Lohnnebenkosten, wovon schon kurzfristig zumindest 0,5 Prozentpunkte realisierbar sind, was 750 Mio. Euro jährlicher Entlastung für die Unternehmen entspricht. Die Unternehmen wären dadurch wettbewerbsfähiger, wodurch zusätzliche Beschäftigungseffekte geschaffen würden. Außerdem hätten die Unternehmen durch die Lohnnebenkostensenkung bei den Lohn- und Kollektivvertragsverhandlungen mehr Spielraum (7).

image2022-4-12_14-14-58.png

Rückwirkende Anpassung der Einkommensteuer-Tarifstufen: Die Steuerstufen bleiben in Österreich seit Jahren unerbittlich unverändert - mit dem Ergebnis, dass mittlerweile "Durchschnittsverdiener Steuern bezahlen, die eigentlich für Oberärzte und Topmanager gedacht waren" (8). Die Steuerfreigrenze von 11 000 EUR wurde zum Beispiel seit 2009 nicht mehr erhöht, womit inflationsbedingt  Jahr für Jahr immer mehr Menschen steuer­pflichtig werden: Wer 2009 noch genau 11000€ verdient hat und somit keine ESt zahlen musste, zahlt heute 750€ ESt pro Jahr - obwohl das reale Einkommen über diesen Zeit­raum unverändert blieb. Es wird also immer schwieriger, sich mit Arbeit und Leistung etwas aufzubauen. Die Einkommensteuer-Tarifstufen müssen daher dringend jetzt an die aktuelle Inflationsentwicklung angepasst worden - und zwar rückwirkend ab 1. Jänner 2022. Nach dieser Anpassung wären alle Einkommen bis 13420 EUR im Jahr steuerfrei, im Jahr ergibt das eine Steuerersparnis von rund 420 EUR jährlich. Auch alle weiteren Tarifstufen würden rückwirkend an die Inflationsentwicklung angepasst.

Kalte Progression abschaffen: Die Kalte Progression kann auch als eine Inflationssteuer bezeichnet werden und fällt umso höher aus, je höher die Inflation ist. Warum ist das so? Durch die Inflation steigen aufgrund von Lohn- und Gehaltsverhandlungen die Einkom­men. Damit rutschen die Steuerzahler_innen jährlich in höhere Steuerstufen und somit eine insgesamt höhere Steuerbelastung - und das, obwohl Realeinkommen bzw. Kauf­kraft gleich bleiben. Die Kalte Progression kostet die Steuerzahler_innen grob gerechnet jährlich rund 250 Mio. EUR/%-Punkt Inflation. 2022 wären das bei einer prognostizierten Inflationsrate von rd. 6% dann 1,5 Mrd. EUR, genauere Berechnungen gehen sogar von rd. 1,6-2,1 Mrd. EUR für 2022 (und rd. 1,9-2,6 Mrd. EUR für 2023) aus. Skandalös ist, dass die Regierung gönnerhaft Gutscheine und Einmalzahlungen gegen die Teuerung verteilt und sich alle paar Jahre für eine Steuerreform abfeiern lässt - aber im Gegenzug die Kalte Progression nicht antastet.

Abschaffung der Kalten Progression wird wieder einmal in Aussicht gestellt - bisher wurde sie aber noch nie umgesetzt

Im April 2022 denkt Finanzminister Brunner wieder einmal laut über eine "neue Steuer­re­form" und eine Senkung der Lohnnebenkosten nach (9) und lässt den Öster­reicher_innen über die Medien ausrichten, dass die Abschaffung der Kalten Progression bereits Ende 2023 "möglich" ist (10). Auch eine Anpassung des Budgets für 2022 steht im Raum um notwendige Anpassungen aufgrund der jüngsten Ereignisse wie Ukraine-Krieg und Teuerung zu schaffen. Dass sich die medial angedachten Entlastungen darin bereits wiederspiegeln, darf jedoch bezweifelt werden. Wieder vertröstet ein ÖVP-Finanz­minis­ter die Steuerzahler_innen auf irgendwann - und setzt damit das Katz-und-Maus-Spielchen fort, das die ÖVP seit 10 Jahren mit den Steuerzahler_innen spielt:

•           August 2013: ÖVP-Chef Michael Spindelegger hält die Abschaffung der kalten Progression für „möglich“ (APA, 22.08.2013)

•           März 2017: ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling ist überzeugt, dass die kalte Progression „demnächst“ abgeschafft wird (APA, 30.03.2017)

•           März 2018: Kanzler Sebastian Kurz verspricht: „Wir werden schrittweise die Steuerlast in unserem Land senken, und da gehört natürlich auch die Abschaffung der kalten Progression dazu." (APA, 22.03.2018)

•           Juni 2018: ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger kündigt zur kalten Progression an: „Ja, wir werden sie abschaffen." (APA, 12.06.2018)

•           Oktober 2021: ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel sagt zur Frage nach Abschaf­fung der kalten Progression noch in dieser Legislaturperiode: „Wir haben es vor.“ ("Die Presse", 06.10.2021)

•           20. April 2022: ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner erklärt, er habe die „Exper­ten seines Hauses beauftragt, sich dem Thema der kalten Progression intensiv zu widmen“ (APA, 20.04.2022)

Dabei wäre die Abschaffung der Kalten Progression mit einem einzigen zusätzlichen Satz im Einkommenssteuergesetz umzusetzen, wie NEOS in den letzten Jahren mehr­mals in parlamentarischen Anträgen gezeigt hat. Eine weitere Verzögerung ist nicht notwendig!

Auch die Auswirkungen der Inflationssteuer Kalte Progression auf Abgabenaufkommen und Steuerzahler_innen sind längst bekannt. Nach Berechnungen von NEOS beläuft sich die zusätzliche Steuerbelastung durch die Kalte Progression zwischen den Jahren 2013 und 2023 auf rund 11,88 Mrd. EUR. Das Institut EcoAustria schätzt, dass die Kalte Progression ohne Steuerreform zwischen 2019 und 2025 zu einer zusätzlichen Steuer­belastung von insgesamt 19,5 Mrd. EUR führen würde (11). Auch der ehemalige Finanz­minister Hartwig Löger rechnete einst überschlagsmäßig vor, dass pro Prozentpunkt Inflation jährlich rund 250 Mio. EUR ins Budget fließen (12). Was die Kalte Progression für Steuerzahler_innen ab 2022 konkret am Gehaltszettel bedeutet, hat erst kürzlich "Die Presse" basierend auf Daten der Agenda Austria aufgezeigt (siehe Grafik unten) (13).

Ein paar Beispiele:

•           Wird die Kalte Progression auch heuer nicht abgeschafft, zahlen Leute mit einem 2000 EUR-Monatsbrutto im Jahr 2022 246 EUR, 2023 417 EUR, 2024 684 EUR, 2025 956 EUR mehr an Steuern pro Jahr. Das sind in 4 Jahren insgesamt 2300 EUR mehr Steuern, einfach so.

•           Weil die unterste Progressionsstufe (11000€) seit 2009 nicht mehr an die Inflation angepasst wurde, zahlen Leute, die 2009 noch genau 11000 EUR verdient haben und somit keine ESt zahlen mussten, heute 750 EUR ESt pro Jahr - obwohl ihr reales Einkommen über diesen Zeitraum unverändert blieb.

•           Wäre die KP schon 2017 unter Schelling abgeschafft worden, hätten Leute, die 2017 3000 EUR brutto (2050 EUR netto) verdient haben und jetzt 3500 EUR verdienen (3000 + ca. 17% Inflation, 2350 EUR netto), heute 600 EUR pro Jahr mehr Netto. Die diversen größten "Steuerreformen aller Zeiten" zwischendurch haben nämlich nur knapp 15% mehr Netto gebracht.

Die gebrochenen Versprechen der ÖVP-Finanzminister spürt jede und jeder Monat für Monat im Geldbörsel!

Quellen:

1.         https://kurier.at/wirtschaft/finanzminister-brunner-zu-pandemie-und-krieg-erleben-gerade-einen-dual-schock/401984312

2.         https://www.agenda-austria.at/grafiken/steuern-trotz-pandemie-auf-allzeithoch/

3.         Budgetbericht 2022, https://www.bmf.gv.at/themen/budget/das-budget/budget-2022.html

4.         https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf

5.         https://orf.at/stories/3256238/

6.         https://oe1.orf.at/artikel/336244/IHS-kritisiert-Wohnbaufoerderung

7.         https://www.wifo.ac.at/news/senkung_der_lohnnebenkosten_und_finanzierungsvarianten

8.         https://www.diepresse.com/6128437/es-wird-zeit-dass-sich-der-staat-wieder-mehr-zuruecknimmt?ref=ues_a

9.         https://www.diepresse.com/6128370/regierung-plant-neue-steuerreform

10.       https://www.diepresse.com/6127762/ende-der-kalten-progression-2023-moeglich

11.       https://www.derstandard.at/story/2000130164622/worum-geht-es-bei-der-kalten-progression

12.       https://www.sn.at/politik/innenpolitik/rechenspiele-um-kalte-progression-69712411

13.       https://www.diepresse.com/6128408/regierung-plant-neue-steuerreform

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Kalte Pro­gression abschafft, indem die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 jährlich an die Inflation angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Tarifstufen anfangs so ange­passt werden, dass diese den inflationsbereinigten Werten von 2009 entsprechen.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Kaufmann. – Bitte sehr.