17.07

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister, Sie haben heute von seriöser und langfristiger Politik gesprochen. Sie haben in Ihrer Anfragebeant­wor­tung und auch am Vormittag schon mehrfach eine Entlastung von 4 Milliarden Euro genannt; dazu hat mein Kollege Fuchs schon eine tatsächliche Berichtigung gemacht, und in seiner Rede hat er auch erwähnt, dass es 3,08 Milliarden Euro sind, und keiner von Ihnen, niemand von der ÖVP hat dazugesagt, dass sich diese Entlastung auf die Jahre 2022, 2023 und 2024 erstreckt. – Das ist keine seriöse Politik, Herr Minister, das ist unseriöse Politik. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist nicht das, was sich die Leute in dieser Situation erwarten.

Es gibt sehr viele Menschen in diesem Land – und es werden täglich mehr –, die sich mit dem Geld, das sie verdienen, das sie redlich verdienen, das Leben nicht mehr leisten können. Nehmen wir nur ein Beispiel heraus: Diesel. Wir haben im Jahr 2021 einen Die­selpreis von 1,19 Euro gehabt, jetzt liegt er bei rund 1,80 Euro; das sind plus 57 Prozent. Wenn man jetzt eine Familie, die bei uns am Land wohnt und das Auto braucht, her­nimmt, so hat diese für zwei Tankfüllungen im Monat Mehrkosten von rund 70 Euro pro Monat. Das heißt, das sind im Jahr Mehrkosten von rund 800 Euro. Wie sollen die Familien sich das noch leisten können?

Diese Menschen brauchen sofort eine Maßnahme, und da geht es halt nicht anders, als sofort eine Steuersenkung – bei Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer, was auch immer – zu machen, die auch ankommt, wo sie ankommen muss. Was hilft ein Pendlerpauschale – das hat Hubert Fuchs auch schon erklärt – jemandem, der heute ein niedriges Einkom­men hat und im nächsten Jahr eine Negativsteuer geltend machen kann, nächstes Jahr 60 Euro kriegt und übernächstes Jahr 40 Euro? Was hilft das den Betroffenen? – Das hilft denen in einer ganz schwierigen Situation überhaupt nicht. Herr Minister, ich muss sagen, das ist diesen Menschen gegenüber respektlos.

Und Sie reden von strukturellen Reformen. Wo sind die strukturellen Reformen? – Ich sehe keine einzige. Sie haben jetzt in Ihren Interviews im Fernsehen mehrfach gesagt, es brauche strukturelle Reformen. Die Abschaffung der kalten Progression will ich jetzt gar nicht mehr anführen, aber es gibt ja andere Möglichkeiten einer strukturellen Hilfe und einer strukturellen Reform, eine davon – ich habe es schon einmal eingebracht, und heute ergänze ich das Ganze noch mit einer Studie von Eco Austria – ist der Gratis­kindergarten.

Der Gratiskindergarten würde zwar kurzfristig etwas kosten, selbstverständlich, aber langfristig – das geht aus der Studie der Eco Austria hervor – hat er sehr positive Effekte, führt er sogar dazu, dass es auch wirtschaftlich positive Effekte für das Budget gibt. Wir haben durch die Sicherung der Gesundheits- und Pensionsvorsorge eine Entlastung des Budgets, der öffentlichen Finanzen generell. Das wäre also wirklich eine strukturelle Ent­lastung und würde auch den Menschen helfen, die Frau Wimmer jetzt genannt hat: den Alleinerziehenden, allen, die heute Kinder haben. Wenn ich nur einen Halbtagskinder­garten hernehme, wären das bei einem Kind circa 80 Euro, bei zwei Kindern 160 Euro an direkten Entlastungen im Monat. Das würde bei den Menschen ankommen und wäre eine sinnvolle, langfristige und strukturelle Maßnahme. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderbetreu­ungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein ,Kinderbetreuungs-Zuschussgesetz‘ zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

- die bundeseinheitliche Finanzierung der Elementarpädagogik-Angebote

- die Anwendung auf die differenzierten Betreuungsangebote in der Elementar­päda­gogik.“

*****

Das wäre eine seriöse und langfristige Politik, Herr Minister. Ich freue mich, wenn Sie dem beitreten. (Beifall bei der FPÖ.)

17.11

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik

eingebracht im Zuge der Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Teuerung führt zu Rekord-Steuereinnahmen - Wo bleibt die Entlastung? in der 153. Sitzung des Nationalrates am 27. April 2022

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Ziel einer zukunftsorientierten Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik. Für uns Freiheitliche ist in diesem Zusammenhang eine echte Wahlfreiheit absolut notwendig. Im Fokus steht, dass Eltern die Möglichkeit haben sollen, in den ersten Lebensjahren selbst bei ihren Kindern bleiben zu können, wenn sie das wollen. Für all jene, die ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen geben möchten oder müssen, soll ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen zur Ver­fügung stehen.

Bei allen Überlegungen stehen immer die Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit im Vor­der­grund. Deshalb ist es auch notwendig, dass der Ausbau institutioneller Kinderbetreu­ungseinrichtungen und flexibler Betreuungsangebote gefördert wird.

Tageseltern und flexible Möglichkeiten der Kinderbetreuung sollen ausgebaut werden. Wir brauchen bedarfsorientierte und familienorientierte Kinderbetreuungsmodelle. Man muss auch für Kinder Platz haben, deren Eltern überraschend einen Arbeitsplatz finden oder kurzfristig, während des Jahres einen Betreuungsplatz brauchen. Diese flexiblen Kinderbetreuungsformen gehören unterstützt, aber auch in finanzieller Hinsicht gleich­gestellt. Besonders im ländlichen Raum, bei eingeschränkten Kindergartenöffnungs­zeiten wäre eine beitragsfreie Inanspruchnahme von Tageseltern notwendig, um eine Wahlfreiheit gewährleisten zu können.

Auch der Ausbau von Betriebskindergärten gehört von Seiten der Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik forciert. Kinderbetreuung im eigenen Betrieb bringt viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da sich Öffnungszeiten an den Arbeitszeiten der Mitar­beiter orientieren. In diesem Zusammenhang sollten auch Kooperationen von kleinen und mittleren Betrieben, zur gemeinsamen Kinderbetreuung forciert werden.

Die Corona-Maßnahmen der letzten beiden Jahre, haben nicht nur zu massiven Ein­schränkungen bei der individuellen und gemeinschaftlichen Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft geführt, sondern auch die Defizite im Zusammenhang von Betreuungs­angeboten in Sachen Elementarpädagogik offenbart. Dazu kommt eine sich massiv verschlechternde soziale Lage auf Grund der Corona-Maßnahmen und deren Folgen (Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Inflation) für viele Familien mit Kindern, die eine finanzielle Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten erschwert bzw. sogar unmöglich macht.

Nach einer zeitnahen Beendigung aller Einschränkungen sollte der dadurch gewonnene finanzielle Spielraum auch der Elementarpädagogik mit ihrer differenzierten Angebots­palette als Zukunftschance zur Verfügung stehen. Diese Angebote sollten von Bundes­seite finanziert werden.

Da in Zeiten von massiven Teuerungen die oben angeführten Änderungen und Verbes­serungen dringend notwendig sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein „Kinderbetreuungs-Zuschussgesetz“ zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

• die bundeseinheitliche Finanzierung der Elementarpädagogik-Angebote

• die Anwendung auf die differenzierten Betreuungsangebote in der Elementarpäda­gogik.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte sehr.