18.13

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur generellen Impfwirkung bei Covid möchte ich wiederholen: Sieht man sich die europäischen Länder an, zeigt sich, eine hohe Impfquote bedeutet wenige Covid-Todesfälle und eine niedrige Impfquote eine hohe Zahl von Covid-Todesfällen.

Ich möchte jetzt aber auf den Gesetzentwurf eingehen, der heute zum Beschluss an­steht, und dieses Thema in vier Punkten diskutieren. Erstens: Wie sieht die derzeitige Covid-19-Situation aus? Zweitens: Um welchen Beschluss geht es denn heute ganz konkret? Drittens: Was bedeutet es, wenn wir dieses COVID-19-Maßnahmengesetz verlängern? Viertens: ein vorsichtiger Ausblick in die Zukunft.

Ich fange mit dem ersten Punkt an: Wo stehen wir derzeit mit der Epidemie und den Covid-Erkrankungen? – Es ist so, dass es im Moment relativ ruhig ist. Sieht man sich das im Verlauf von etwas mehr als zwei Jahren an, zeigt sich, ursprünglich sind etwa 2 Prozent der nachgewiesen Infizierten verstorben. Mit der Welle im Herbst, als wir schon eine hohe Durchimpfung gehabt haben, ist die Sterblichkeit auf etwa 0,5 Prozent zurückgegangen. Derzeit, in der Omikronwelle, liegt der Wert bei 0,1 Prozent, das heißt, er ist auf ein Zwanzigstel des Ausgangswerts zurückgegangen – das ist natürlich etwas sehr Positives. Diese Omikronwelle ist in Österreich mit BA.1 und BA.2 mit zwei Spitzen verlaufen, jetzt ist sie deutlich am Abklingen.

Warum ist die Sterblichkeit – Gott sei Dank – so stark zurückgegangen? – Das hat zwei Gründe: Der eine ist die Omikronvariante, bei der sich das Virus eher in den oberen Atemwegen ansiedelt. Die Variante ist dadurch sehr stark infektiös, geht aber weniger auf die Lunge und ist deshalb weniger gefährlich. Viel wichtiger ist aber, dass wir mittler­weile durch Impfung und durch Genesung eine breite Grundimmunität in der Bevölke­rung haben. – Das ist die aktuelle Situation, wir müssen aber natürlich vorausschauen.

Wenn wir uns heute – Punkt zwei – mit der Entscheidung befassen, ob das COVID-19-Maßnahmengesetz verlängert werden soll oder nicht, muss man wissen, was es bedeu­tet, wenn wir es nicht verlängern. Das würde heißen, es würde Mitte des Jahres auslau­fen – es könnte von der Regierung vielleicht noch bis Ende dieses Jahres verlängert werden, würde aber sicher nicht über den Winter, über die kalte Jahreszeit reichen. Heute steht daher zum Beschluss an, das COVID-19-Maßnahmengesetz bis Mitte 2023 zu verstetigen, mit einer Verlängerungsmöglichkeit bis Ende 2023.

Das heißt aber nicht – das ist Punkt drei –, dass jetzt sofort oder über diese Zeit hinaus bis ins nächste Jahr diverse Maßnahmen gesetzt werden, sondern, dass dieses Gesetz lediglich einen Rahmen schafft. Dieser ermöglicht es, zeitgerecht und vorausschauend zu reagieren, wenn es notwendig sein sollte. In diesem Gesetz ist in § 1 Abs. 7 klar defi­niert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die Maßnahmen notwendig machen: Übertragbarkeit, Infektionsgeschehen, Schwere der Erkrankung, Auslastung des Ge­sundheitswesens, vorhandene Medikamente, Wirkung der Impfung. – All das ist zu berücksichtigen, nur auf Grundlage dieser Faktoren können überhaupt eventuell wieder einschränkende Maßnahmen gesetzt werden.

Sämtliche Maßnahmen, die in die persönliche Freiheit eingreifen würden, unterliegen außerdem der demokratischen Legitimation, sie müssen nämlich vom Hauptausschuss des Nationalrates bestätigt werden.

Es handelt sich also bei diesem Entwurf um einen Rahmen, und seien wir froh, dass wir diesen Rahmen für den Herbst haben – denn ihn nicht zu haben wäre schlichtweg leichtfertig! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wie kann die Zukunft aussehen? – Wir wissen mittlerweile von diesem Virus, dass es sich nicht an politische Vorgaben und auch nur eingeschränkt an wissenschaftliche Erkenntnisse hält, sprich: es ändert sich und man muss adaptieren. Wir wissen nicht, was als Nächstes kommt. Es wird immer davon gesprochen, dass es im Herbst wieder eine Welle, wahrscheinlich eine neue Variante, geben wird – wir wissen es nicht! Neue Variante: kann sein, ja, im Herbst, in einem Jahr oder nächste Woche – oder auch nicht, wir wissen das nicht. Niemand kann zurzeit voraussagen, wie es kommen wird, deshalb brauchen wir jetzt diesen Rahmen, um flexibel darauf reagieren zu können, falls wieder etwas Stärkeres kommt.

Es gibt die entsprechenden Gremien, die sich damit befassen, die Expertinnen und Experten und die Menschen im Ministerium, die ihnen zuarbeiten. Ich möchte all diesen Menschen einmal einen herzlichen Dank aussprechen, denn das ist eine der unbedank­testen Tätigkeiten, die man überhaupt haben kann! Sie ist nicht nur unbedankt, man ist zum Teil auch ziemlichen Angriffen ausgesetzt. Daher möchte ich einmal einen herz­lichen Dank an all die Leute sagen, die das auf sich nehmen. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.)

Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen, die diese Entscheidungen vorbereiten, eine ruhige und sichere Hand dabei.

Ich gebe noch eine kleine persönliche Einschätzung für die Zukunft ab: Welche Variante auch immer kommen wird, es wird nicht mehr so sein wie zu Beginn, als 2020 das Virus eine immunologisch völlig unvorbereitete, ungeschützte Bevölkerung getroffen hat. Wir haben jetzt eine breite Grundimmunität, und deshalb wird das Virus – wie auch immer es kommt – eine andere Gegebenheit vorfinden. Das macht mich vorsichtig optimistisch.

Ich schließe mit der Hoffnung, dass wir von den Möglichkeiten, die dieses Rahmen­gesetz bietet, hoffentlich möglichst wenige brauchen werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.20

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.