18.26

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Herr Minister, jetzt haben Sie uns gerade erklärt, Sie müssen dieses Gesetz verlängern, weil es in der Vergangenheit so lange gedauert hat, bis die Regeln herausgekommen sind. Herr Minister, bei aller Wertschätzung: Verkaufen Sie die Menschen da draußen doch nicht für dumm! Verkaufen Sie die österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer da draußen nicht für dumm! Das ist einfach ein Blödsinn, was Sie da daherreden. (Ruf bei der ÖVP: Schön sprechen!) Ihre Vorgänger - -

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie, sich in Ihrer Ausdrucks­weise zu mäßigen, ansonsten muss ich Ihnen natürlich einen Ordnungsruf erteilen. Ich glaube aber, im weiteren Verlauf Ihrer Rede können Sie irgendwie die Würde des Hau­ses respektieren.

Abgeordneter Erwin Angerer (fortsetzend): Das nehme ich zur Kenntnis, Frau Präsi­dentin, aber so etwas kann man leider nicht anders bezeichnen, denn die Wahrheit ist: Ihre Vorgänger waren nicht in der Lage, Verordnungen zeitgerecht herauszugeben. Deshalb haben die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land nicht planen können: weil eine Verordnung mit entsprechenden Regelungen zwei Tage, bevor sie in Kraft getreten ist, herausgekommen ist. Das war das Problem und das haben Ihre Vorgänger nicht zusammengebracht. Die Frage wird sein, ob Sie es zusammenbringen. Das hat überhaupt nichts mit dem Gesetz zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)

Unser Klubobmann hat heute schon zum Thema der Teuerung gesagt: Was diese Bun­desregierung macht, ist vorsätzlich „unterlassene Hilfeleistung“. – Ich sage: Was die Wirtschaft betrifft, ist das, was Sie machen, vorsätzliche Schädigung der Wirtschaft in Österreich, weil es eben keine Planbarkeit gegeben hat, weil Sie eine völlig verfehlte Coronapolitik machen und weil Sie die Wirtschaft mit Ihren Coronamaßnahmen einge­schränkt haben, sodass sie schwer geschädigt ist, vor allem die Klein- und Mittelbetriebe und Einzelunternehmen.

Noch heute gibt es Vorschriften und Maßnahmen, die kein Mensch versteht. Die Maske ist eine davon. In fast allen europäischen Ländern ist diese Maskenpflicht aufgehoben. Bei uns müssen die Menschen im lebensnotwendigen Handel noch Masken tragen. 130 000 Beschäftigte müssen den ganzen Tag über noch die Maske tragen. Wenn ich heute in ein Kaffeehaus reingehe, wo es eine Theke gibt, an der ich etwas kaufen kann, muss ich die Maske aufsetzen, wenn ich mich hinsetze, muss ich oder darf ich sie wieder herunternehmen.

Das versteht kein Mensch, Herr Minister, also heben Sie diese sinnbefreiten – da muss ich aufpassen, dass ich nicht noch einen Ordnungsruf kriege – Maßnahmen endlich auf! (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb bringe ich einen entsprechenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „sofortiges und generelles Ende der Corona-Maskenpflicht in allen Wirtschaftsbereichen und insbeson­dere im Handel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Corona-Maskenzwang in allen Wirtschafts­bereichen und insbesondere im Handel generell und unmittelbar zu beenden, um so die derzeit bestehende Ungleichbehandlung von Handelsangestellten zu beseitigen und damit die Lebensqualität der betroffenen Angestellten sowie der Konsumentinnen und Konsumenten wieder zu steigern.“

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Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend sofortiges und generelles Ende der Corona-Maskenpflicht in allen Wirt­schafts­bereichen und insbesondere im Handel

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 7.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2066/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmen­gesetz geändert wird (1438 d.B.) in der 153. Sitzung des Nationalrats, am Mittwoch, dem 27. April 2022.

Seit 16. April 2022 wurde die Maskenpflicht nun doch in vielen Bereichen aufgehoben. Es wäre aber nicht diese Bundesregierung, wenn abseits jener Bereiche, in denen nunmehr endlich keine Masken mehr erforderlich sind, nicht weiterhin absurde, nicht nachvollziehbare und im höchsten Maße skurrile Maskentragepflichten aufrecht geblie­ben wären.

So wird völlig frei von jeder wissenschaftlichen Begründbarkeit weiterhin zwischen le­bensnotwendigem und nicht lebensnotwendigem Handel unterschieden. So besteht beispielsweise im lebensnotwendigen Handel nach wie vor uneingeschränkte Masken­pflicht, was verständlicherweise zu großem Unmut bei den Betroffenen geführt hat:

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Maskenpflicht ab morgen zwar in fast allen Lebensbereichen - auch im übrigen Handel - fallen wird, aber nicht im Lebensmittel­sektor", kritisierte WKÖ-Spartenobmann Christian Prauchner in einer Aussendung vom 15. April 2022.

„Wir fordern das sofortige Ende der Maskenpflicht für alle Beschäftigten im österreichi­schen Handel. Es braucht hier endlich eine Gleichstellung aller Handelsmitarbeitenden, die Fortführung dieser Diskriminierung ist epidemiologisch nicht länger argumentierbar", betonte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer Aussendung. (APA0240/15.04.2022)

Welche skurrilen Situationen in der Praxis diese Maßnahmen hervorrufen, führten die Vertreter der Lebensmittelbranche in der WKO kürzlich drastisch vor Augen, wenn es da heißt:

„Die aktuellen Regeln sind für uns nicht nachvollziehbar und unmöglich zu argumen­tieren: Ein Kunde, der an der Bedientheke Semmeln oder Wurst kauft, muss eine Maske tragen. Wer im selben Verkaufsraum an einem Tisch Kaffee mit Kipferl oder ein Mittags­menü bestellt, hingegen nicht. Wir können das unseren Kundinnen und Kunden nicht mehr erklären“, sagen die Innungsmeister Josef Schrott und Raimund Plautz, Branchen­sprecher der Bäcker sowie der Fleischer in der Wirtschaftskammer Österreich: „Wir verstehen und teilen deshalb den Unmut von jenen Bereichen des lebensnotwendigen Handels, in denen die Maskenpflicht immer noch gilt. Es ist jetzt Zeit, dass die Maske fällt.“ (OTS0163/21.04.2022)

Die heimische Bevölkerung, die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten sowie die im „lebensnotwendigen“ Handel Beschäftigten haben nach mehr als zwei Jahren die Willkür dieser Bundesregierung und die nicht nachvollziehbaren Zwangsmaßnahmen mittlerweile mehr als satt.

"Fast alle europäischen Länder haben die Maskenpflicht in den Geschäften längst abgeschafft. Auch in Österreich ist die Gleichstellung aller Handelsmitarbeitenden überfällig, die Fortführung der Diskriminierung von 130.000 Beschäftigten ist epidemio­logisch nicht länger argumentierbar", erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. (OTS0156/22.04.2022).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Corona-Maskenzwang in allen Wirtschafts­bereichen und insbesondere im Handel generell und unmittelbar zu beenden, um so die derzeit bestehende Ungleichbehandlung von Handelsangestellten zu beseitigen und damit die Lebensqualität der betroffenen Angestellten sowie der Konsumentinnen und Konsumenten wieder zu steigern.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte.