19.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Wir diskutieren heute die 40. KFG-Novelle, die auf vielfachen Wunsch von Landesver­kehrsreferenten initiiert wurde. Wenn man sagt und wenn man unterstellt, es sei ein Raserpaket, es sei ein Tunerpaket, es gehe um die Verbesserung der Sicherheit und gegen gefährdende Maßnahmen, dann kann man dem grundsätzlich einmal zustimmen.

Das Aber beginnt, wenn man sich die Novelle und die Kommentare im Detail anschaut und mit der bisherigen Gesetzgebung vergleicht, denn schon bisher konnten nach dem Gesetz Delikte, bei denen Autos ungesetzlich umgebaut wurden, geahndet werden. Das, was man jetzt gemacht hat, ist ein rein kasuistischer Detailansatz, der aber die Situation in Summe nicht verbessert.

Dazu kommt, dass die Beweislast mehr und mehr zur Exekutive geschoben wird. Die Exekutive konnte diese Delikte schon bisher ahnden, sie braucht dazu aber Fachleute, sie braucht Personal. Die Personalsituation bei der Polizei beziehungsweise ob es gelingt, einen technischen Prüfzug zu organisieren, ist wieder der Polizei und den Bun­desländern überlassen. Es ist nett, wenn man so ein Gesetz macht, aber die Bundes­länder können das Ganze dann möglicherweise nicht ordentlich abwickeln.

Dazu kommt eine Straferhöhung bei den Mindeststrafen, die genau auf diese Delikte abstellen, die Höchststrafen treffen aber das gesamte KFG. Das heißt, mit diesem Ge­setz kann es durchaus passieren, dass Sie, wenn Sie einen lustigen Strafreferenten bei einer BH haben, für ein Pickerldelikt und Ähnliches auf einmal in die Gefahr kommen, 10 000 Euro Strafe zu zahlen. Ist das das Ziel dieses Gesetzes, oder was wollte man eigentlich? Wir glauben, es ist nicht zielführend.

Der Punkt ist weiters, dass Sie mit diesem Gesetz nur auf den öffentlichen Verkehr abstellen können. Überall dort, wo für Veranstaltungen ein nicht öffentlicher Verkehr ist, können Sie den Veranstaltern einen schönen Gruß ausrichten – da werden Sie über­haupt nichts verändern können.

Der grundsätzliche Kritikpunkt ist der: Es wird in den Erläuterungen und in den Präsen­tationen der diversen Varianten davon gesprochen, dass die Sicherheit verbessert werden soll. Ja, meine Damen und Herren, es wird sogar von einzelnen Rücksichtslosen, die andere gefährden, gesprochen – das waren Ihre Worte bei der Präsentation des Gesetzes. Bitte, durch Tuning durch Rücksichtslose werden in den seltensten Fällen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet! (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) Umge­kehrt die Mindeststrafe von 300 Euro: Wenn man das mit der Ladungssicherung bei Lkws vergleicht – das ist ein ganz anderes Gefährdungspotenzial, und darauf wird über­haupt nicht eingegangen. Das Problem ist: Wirkungsziel und Sicherheit passen nicht zusammen, es wird nicht auf Sicherheit abgestellt.

Nimmt man jeden einzelnen Punkt, könnte man sagen: Ja, gut gemeint, aber schlecht gemacht. In Summe gesehen unterstelle ich sogar, das Gutmeinen ist hinfällig, es geht nur mehr darum, Autofahrer zu sekkieren, zu belästigen, mit Strafen zu bedrohen, und das Ganze einfach nur, damit die Grünen von fünf Millionen Autos auf eine Million Autos kommen, weil sie die Autofahrer von der Straße weghaben wollen. Sie wollen gar keine Autos haben, Sie wollen nur öffentlichen Verkehr oder, wie wir vor Kurzem hören konn­ten: Alles, was sich nicht über öffentlichen Verkehr abwickeln lässt, wird einfach unter­sagt.

Frau Bundesminister, dieses Gesetz erhöht in keinster Weise die Sicherheit. Es be­schäftigt die Polizei mit sinnlosen Maßnahmen. Ich möchte nicht in der Haut eines Poli­zisten stecken, der gut meinend einem Autofahrer Schlüssel und Kennzeichen abnimmt, und dann kommt man im technischen Zug drauf, dass das ein EU-zugelassenes Fahrzeug ist. Das haben dann Sie zu verantworten und nicht der Polizist. Wahrscheinlich wird aber der Polizist geahndet. Es ist ein ganz, ganz schlechtes Gesetz. (Beifall bei der FPÖ.)

19.07

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig ist der nächste Redner. – Bitte.