19.40

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Kollege Weratschnig hat behauptet, diese Gesetzesnovelle würde Kinder im Straßenverkehr schützen, die Sicherheit erhö­hen und Unfälle vermeiden. (Abg. Weratschnig: Ja, genau so ist es!) – Ich berichtige tatsächlich: Kein einziger Paragraf dieser Gesetzesnovelle kann Kinder schützen, kann die Sicherheit erhöhen oder wird Unfälle vermeiden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Weratschnig und Jakob Schwarz.)

Weiters: Kollege Weratschnig und auch die Frau Bundesminister haben behauptet, man könne damit Wiederholungstäter finden. (Rufe bei den Grünen: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Ich berichtige tatsächlich: „Hier wider­spricht sich der Gesetzgeber, denn ein ausgestelltes Organmandat wird weder registriert und kann zu keinem ‚Ersttäter‘ und damit auch zu keinem ‚Wiederholungstäter‘ führen.“ (Abg. Weratschnig: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) – Dies ist aus der Stellungnahme des ÖAMTC. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Jakob Schwarz: Dann ist ja gut!)

19.41

Präsidentin Doris Bures: Ich habe heute schon einmal darauf hingewiesen, dass es um eine Berichtigung von Behauptungen geht, und bei Behauptungen handelt es sich um Sachverhalte und nicht um politische Meinungen. Insofern war das natürlich keine tatsächliche Berichtigung. – Das ist nur ein geschäftsordnungsmäßiger Vorgang. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Bitte.