20.12

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Abgeordnete! Wir haben da zwei Themen­bereiche, unabhängig von den Coronahilfen, zu denen ich noch komme, unterschied­liche Fördertöpfe betreffend. Zum Thema Fair Pay, weil das auch Gegenstand des Antrages von Heinisch-Hosek ist, möchte ich kurz berichten.

Das Staatssekretariat arbeitet an einer Fair-Pay-Strategie. Eine Fair-Pay-Strategie braucht es – und da ist nicht nur der Bund gefordert, sondern auch die Bundesländer, die Inter­essengruppen, alle Beteiligten –, mit dem Ziel: Absicherung, Verlässlichkeit und natür­lich bessere Bezahlung im Kunst- und Kulturbereich.

Die Pilotphase läuft, 6,5 Millionen Euro sind bereits im Topf, Erfahrungen werden jetzt gesammelt und Bedürfnisse dementsprechend abgestimmt, aber eines ist ganz klar: Der Bund tritt da gewissermaßen in Vorlage, aber es braucht da alle Fördergeber am Tisch. Es braucht in Zukunft auch verstärkt die Bundesländer, es braucht auch die Gemeinden und es braucht auch die Diskussion im Bereich der Fair-Pay-Strategie, und diese wird jetzt auch geführt. Es braucht die Herausarbeitung der Trennschärfe zwischen den Fragen: Was ist Ehrenamt? Wo braucht es Professionalisierung? Wo entwickelt sich Professionalisierung in der Kunst- und Kulturszene?

Ja, und es braucht für die Initiativen auch in Zukunft Unterstützung und natürlich weitere Kulturhilfen, die auch gewährt werden. Und wir müssen uns auch darüber klar werden, dass es dort, wo derzeit Honorarleistungen gezahlt werden, wo es derzeit selbstständige Be­schäftigungsverhältnisse gibt, in Zukunft auch Dienstverträge, Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Fair-Pay-Strategie geben muss und dass auch entsprechende Hilfen für die Institutionen notwendig sind.

Es braucht in der Debatte, in der Kunst- und Kulturarbeit Ehrlichkeit, auch darüber, was ein Dienstverhältnis in der Kunst- und Kulturarbeit bedeutet, nämlich dass Schau­spie­lerinnen und Schauspieler an Wochenenden, am Abend proben, sich vorbereiten müs­sen. Also es braucht da viel Ausarbeitung, und man muss darauf schauen, wie das im Kunst- und Kulturbereich abläuft.

Noch ein Punkt zu den Hilfen, weil ich eines so nicht stehen lassen möchte, nämlich dass Hilfen nicht ausgezahlt werden. Ein Beispiel: Beim Überbrückungsfinan­zierungs­fonds gibt es 58 000 Zusagen, heißt gleich Auszahlungen. Es gibt da eine ganz geringe Ablehnungsquote. Überhaupt gibt es bei all den Hilfen Ablehnungsquoten von unter 5 Prozent, wenn nicht von nur 2 bis 3 Prozent. Bei 58 000 Anträgen gibt es 2 000 Ableh­nungen im Zeitraum Juli 2020 bis Jänner 2022.

Ein letzter Punkt noch: der NPO-Fonds. Ich glaube, gerade der NPO-Fonds ist auch ein Beispiel, an dem man sieht, dass rasch geholfen wird, dass es entsprechende Unter­stützung gibt. Von Oktober 2021 bis Jänner 2022 sind insgesamt knapp 800 Millionen Euro ausgezahlt worden, davon gingen 20 Prozent direkt in den Kunst- und Kultur­be­reich. In diesem Zeitraum, Oktober bis Jänner, sind circa 450 Millionen Euro für den Kunst- und Kulturbereich freigegeben worden.

Wir stehen vor einem Sommer, der uns wieder alle Möglichkeiten geben sollte, zu arbei­ten, aufzuführen, zu veröffentlichen, sich einzubringen, zu beleben. Wir haben, glaube ich, gelernt, wie mit Hilfen umzugehen ist, wenn es notwendig ist, wieder rasch die ge­samte Struktur hochzufahren. An dieser Stelle ein großer Dank an alle, die sich mit den Anträgen, mit den Ansuchen beschäftigen, diese bearbeiten. Es nützt ein gutes Gesetz nichts, wenn es nicht professionell umgesetzt wird, und der Kunst- und Kulturbereich ist, glaube ich, ein gutes Beispiel dafür. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

20.17

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ruth Becher. – Bitte.