Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vom Bundeskanzler sind folgende Schreiben eingelangt:
„Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes [...] Frau Bundesministerin Dr. Margarete SCHRAMBÖCK ihrem Wunsch entsprechend ihres Amtes enthoben hat.
Gleichzeitig hat der Bundespräsident gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes Bundesminister [...] Mag. Dr. Martin KOCHER auch mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betraut.
Weiters hat er gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes [...] Mag. Susanne KRAUS-WINKLER zur Staatssekretärin ernannt und sie zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort beigegeben und Florian TURSKY, MSc, MBA zum Staatssekretär ernannt und ihn zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundesminister für Finanzen beigegeben.“
„Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes Frau Bundesministerin Elisabeth KÖSTINGER ihrem Wunsch entsprechend ihres Amtes enthoben hat.
Gleichzeitig hat der Bundespräsident gemäß Artikel 70 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes Herrn Mag. Norbert TOTSCHNIG, MSc zum Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ernannt.“
Ich darf an dieser Stelle den Ministerinnen Schramböck und Köstinger für ihren Dienst an der Republik herzlich danken. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Scherak.)
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Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich darauf verweisen, dass gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Mitteilungen im Saal verteilt sind.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 10775/J bis 10976/J
2. Anfragebeantwortungen: 9749/AB bis 9953/AB
Berichtigung der Anfragebeantwortung: Zu 9330/AB
Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 45/ABPR
3. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:
Korrektur einer fehlerhaften Übermittlung (Zu 1444 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 1. Quartal 2022 (Vorlage 92 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 1. Quartal 2022 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 93 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 1. Quartal 2022 (Vorlage 94 BA)
Monatserfolg März 2022, COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz sowie das Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 95 BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition betreffend "Mental Health Now – stärkt unsere Jugend!", überreicht von den Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Mag. Martina Künsberg Sarre und Fiona Fiedler, BEd (90/PET)
Petition betreffend "Flughafenspange: Für eine "Win-Win"-Situation für Trautmannsdorf & Sarasdorf", überreicht vom Abgeordneten Andreas Kollross (91/PET)
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus (1478 d.B.)
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes betreffend Funktion und Aufgaben der Sozialhilfeverbände in der Steiermark – Schwerpunkt Sozialhilfeverband Murtal – Reihe BUND 2022/14 (III-627 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes betreffend Gewässeraufsicht in Kärnten und Oberösterreich – Reihe BUND 2022/15 (III-642 d.B.)
Volksanwaltschaftsausschuss:
45. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2021) (III-531 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Budgetausschuss:
Bericht der Bundesregierung betreffend Nationales Reformprogramm Österreich 2022 (III635 d.B.)
Justizausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III643 d.B.)
Datenschutzbericht 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-646 d.B.)
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für März 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-637 d.B.)
Tourismusausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-639 d.B.)
Unterrichtsausschuss:
Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Arbeitsbericht der Nationalen Koordinierungsstelle für den Nationalen Qualifikationsrahmen (NKS) für das Jahr 2021 (III-638 d.B.)
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-640 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2022, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-636 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für März 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-641 d.B.)
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Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mitteilen, dass die Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2124/A eine Frist bis zum 19. Mai 2022 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen zur Abstimmung gebracht.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 3 bis 6, 9 und 10, 11 bis 13, 15 bis 17, 18 bis 20 sowie 21 bis 24 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart.
Die Redezeiten ergeben sich wie folgt: ÖVP 185, SPÖ 128, FPÖ 105, Grüne 95 sowie NEOS 76 Minuten. Gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 38 Minuten, der Debattenbeitrag beschränkt sich auf 5 Minuten.
Für den Tagesordnungspunkt 1 wurde folgende Redeordnung vereinbart: Erklärung Bundeskanzler, Vizekanzler je 10 Minuten, eine Klubrunde, neue Regierungsmitglieder Kocher, Totschnig jeweils 5 Minuten und zwei Klubrunden, dann die neuen StaatssekretärInnen Plakolm, Kraus-Winkler und Tursky jeweils 4 Minuten, und dann die weiteren Wortmeldungen.
Ich darf die Regierungsmitglieder bitten, diese Redezeiten einzuhalten. Ich werde dementsprechend ein Zeichen geben, wenn sie überschritten sind. Die Festlegung der Redezeiten der Regierungsmitglieder und Staatssekretäre erfolgt natürlich unpräjudiziell. Ich ersuche die Regierungsmitglieder und Staatssekretäre jedoch, auf die Einhaltung zu achten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung und die eben dargestellten Redezeiten.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.