14.42

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ja, die Bundesregierung hat sich ein hohes Ziel gesetzt. Laut Regierungs­programm soll die Armut in Österreich halbiert werden. Die Vorhaben im Regierungs­programm und die Realität können aber, wie wir sehen, sehr weit auseinandergehen, wie schon die Rede von Bundeskanzler Nehammer am ÖVP-Parteitag gezeigt hat. Er hat in seiner Rede dort gesagt, dass es Ziel der Volkspartei sei, die Armen nicht ärmer werden zu lassen. Da zeigt sich der große Unterschied zwischen den Zielen der SPÖ und jenen der ÖVP. Während die ÖVP offensichtlich Armut erhalten will, weil sie die Armen nur nicht noch ärmer werden lassen möchte, ist es unser Ziel, Armut in Österreich zu besiegen und zu beseitigen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister, Sie haben selber in Ihrer Rede zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz die soziale Hängematte angesprochen und dass eigentlich niemand gerne Sozialhilfe beantragen möchte. Darum verstehe ich nicht, warum es, wie auch von Frau Abgeord­neter Zopf heute wieder behauptet, nicht möglich ist, das Arbeitslosengeld zu erhöhen – wir stellen ja immer wieder den Antrag, weil es Studien gibt, dass eben auch Arbeits­losigkeit in die Armut treibt – und in diesem Sinne auch Ihr Regierungsprogramm weiterzuentwickeln, um die Armut zu besiegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit diesem Gesetzesvorschlag, der uns jetzt vorliegt, wird das Versagen sichtbar. Es wurde verabsäumt, die Sozialhilfe so zu reformieren, dass es sich tatsächlich um eine Absicherung gegen Armut handelt. Derzeit ist es für SozialhilfebezieherInnen ein schwieriges Leben, es ist ein Leben am untersten Limit. Mit dem vorliegenden Antrag werden die Bundesländer verpflichtet, die krisenbedingten Einmalzahlungen der Bun­des­regierung und vor allem das Pflegegeld bei pflegenden Haushaltsangehörigen nicht mehr auf die Sozialhilfe anzurechnen. Dann sind wir aber auch schon fertig mit den Verpflichtungen, denn alles andere, wo es auch positive Veränderungen gibt, liegt im Ermessen der Länder. Das heißt, wenn ein Bundesland das nicht machen will, dann macht es das nicht. Und damit ist wieder eine Unsicherheit für SozialhilfebezieherInnen gegeben, die nicht wissen, ob ihr Bundesland das durchziehen wird oder nicht.

Positiv möchte ich hervorheben, dass die Länder die Möglichkeit haben, Wohneinrich­tungen beziehungsweise betreute Wohneinheiten nicht mehr als Haushaltsgemeinschaften anzusehen und deren BewohnerInnen somit den Richtsatz für Alleinstehende gewähren zu können. Das hilft vor allem auch vielen Menschen mit Behinderungen, die in betreuten Wohneinheiten leben. Auch die Möglichkeit, bei AufstockerInnen Sonderzahlungen aus Erwerbstätigkeit von der Anrechnung auszunehmen, ist zu begrüßen.

Wir hätten uns mehr Verbesserungen gewünscht, die auch für die Bundesländer bindend hätten sein sollen, denn die große Unsicherheit für SozialhilfebezieherInnen soll eigent­lich wegfallen.

Ich finde es auch immer furchtbar, jetzt wieder dieses Wort Mindestsicherung in den Mund zu nehmen, denn es handelt sich nicht mehr um die Mindestsicherung. Die ist Geschichte. Es ist eine Sozialhilfe, und das sind Höchstsätze. Es sind leider keine Mindestsätze mehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir möchten klar feststellen: Es gibt einige Verbesserungen, aber sie sind bei Weitem nicht ausreichend, um Armut zu bekämpfen und zu verhindern. Die Teuerung ist heute schon einige Male angesprochen worden. Sie nimmt derzeit exorbitante Ausmaße an. Sie trifft vor allem auch Personen mit Pflegebedarf.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „vorgezogene Anpassung des Pflegegeldes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für eine vorgezogene Anpassung des Pflegegeldes mit 1. Juli 2022 in Höhe von zumindest 5 Prozent zur Beschlussfassung zu übermitteln.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Genossen und Genossinnen betreffend vorgezogene Anpassung des Pflegegeldes

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2490/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betref­fend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) und das Bundesgesetz betreffend die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikgesetz) geändert werden (1480 d.B.) – TOP 2

Mit den Änderungen im SHGG soll nunmehr das Pflegegeld bei pflegenden Angehörigen nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Das alleine ist aber nicht genug, um Menschen und vor allem Pflegegeldbezieher*innen zu helfen.

Die Teuerung nimmt exorbitante Formen an, das Geld in den Haushalten ist knapp. Das betrifft auch und insbesondere Personen mit Pflegebedarf. Sehr oft handelt es sich dabei um Pensionist*innen, denen bereits mit der Pensionsanpassung 2022 von 1,8 Prozent die Teuerung nicht einmal annähernd abgegolten wurde.

Aus diesem Grund fordert die SPÖ schon seit Monaten eine vorgezogene Pensions­anpassung in der Höhe von nunmehr bereit 5 Prozent. Damit wäre annähernd die Teuerung abgegolten und bei der nächsten Anpassung im kommenden Jahr, würde diese Anpassung berücksichtigt.

Das sollte aber auch für das Pflegegeld erfolgen. Eine vorgezogene Anpassung von 5 Prozent mit Mitte des Jahres könnte ein kleiner Beitrag zur Abfederung der Mehrkosten in allen Bereichen sein.

Die Menschen stöhnen unter der Last der Teuerungen und es ist höchst an der Zeit Maßnahmen zu setzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für eine vorgezogene Anpassung des Pflegegeldes mit 1. Juli 2022 in Höhe von zumindest 5 Prozent zur Beschlussfassung zu übermitteln.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.