15.39

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zu­hörer! Ich begrüße auch meine Gäste aus dem Burgenland von der Gewerkschaft, die heute anwesend sind! Nun, Kollegin Ribo, Sie haben das Glück oder das Pech, dass Sie heute zweimal vor mir sprechen. (Abg. Ribo: Das Glück!) Ich teile das so, weil ich Ihre Meinung nicht teilen kann.

Sie haben vorhin gesagt – die Haltung der Grünen –, dass es wichtig ist, dass wir jetzt Arbeitskräfte, also Personal, aus dem Ausland haben, die das machen.

Ja, aber es gibt zwei Dinge, die Sie unterscheiden müssen. Sie haben in diesem neuen Gesetz, das wir heute vorgelegt bekommen haben, zwei gleiche Sachverhalte, zwei gleichwertige Konstellationen der Ausbildung, aber unterschiedliche rechtliche Konse­quenzen. Warum? – Beschäftigte, Berufsangehörige der Gesundheits- und Kranken­pflege, die aus EWR-Staaten kommen, dürfen als Diplomierte arbeiten, bei gleichem Sachverhalt; diejenigen, die aus Drittstaaten kommen, dürfen nur eine Stufe darunter, also ein Qualifikationsniveau darunter arbeiten, also Diplomierte als Pflegefach­assis­tentInnen und PflegefachassistentInnen als normale PflegeassistentInnen. Das be­deutet: Damit sind für Sozialbetrug und Lohnbetrug Tür und Tor offen und damit wird Lohndumping zum Thema. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.)

Das können doch die Grünen nicht wollen, dass durch gesetzliche Regelungen Lohn­dumping möglich gemacht wird. (Zwischenruf der Abg. Ribo.) – Frau Kollegin, ich würde Sie wirklich bitten, diese Äußerung zu überdenken. Wenn wir Lohndumping über diese Schiene bekommen, ist das gefährlich und bedrohlich und bringt nichts in Bezug auf all das, worüber wir heute zur Pflegereform schon gesprochen haben.

Sie haben im Titel der Aktuellen Stunde geschrieben: „Die Zukunft der Pflege jetzt sichern!“ Ich bin dafür, nur: Sichern wir die Pflege so ab? Wir müssen doch schauen – und das will auch Herr Bundesminister Rauch –, dass wir diesen Beruf attraktiv machen, wir müssen schauen, dass wir Leute in Ausbildung bringen und diejenigen, die in Be­schäftigung sind, auch in der Pflege halten können.

Das führt mich zum nächsten Thema, wir haben heute schon darüber gesprochen: 600 Euro Ausbildungsentschädigung für diejenigen, die einsteigen. 600 Euro im Ver­gleich zu 1 820 Euro für Polizeischüler: Ist das attraktiv? Ist das gerechtfertigt? Ist das verhältnismäßig?

Ebenso kann ich Ihnen sagen: Die 1 400 Euro Förderung, die für eine Umschulung beim AMS bereitgestellt werden sollen, die gibt es erst im nächsten Jahr, ab 1.9.2023. Jetzt brauchen die Menschen, die beschäftigt sind, die Unterstützung, jetzt brauchen wir neue Kräfte. Warum, Herr Bundesminister, geht das nicht, dass wir diese Förderung bereits mit 1.9.2022 bereitstellen? Wir, unsere Fraktion, sehen das nicht ein, wir sehen keinen Grund dafür, dass das erst später kommt. Das ist das gleiche Chaos wie bei den Fristverlängerungen, das wir vorhin schon angesprochen haben. Das wird auch in der Pflegereform prolongiert, die eigentlich auch nur ein Papiertiger ist.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Start des Pflegestipendiums bereits mit 1. September 2022“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und der Bundes­minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert, das Pflegestipendium für vom AMS geförderte Ausbildung nicht erst – wie angekündigt – mit 1. September 2023 zu starten, sondern bereits ein Jahr früher, nämlich mit 1. Sep­tember 2022.“

*****

Das verdienen sich diejenigen, die in die Pflege und Betreuung gehen wollen, das sind wir denen schuldig, die die jetzige Situation nicht mehr ertragen können. Wir brauchen jetzt klare Zeichen und nicht erst 2023! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch

Genossinnen und Genossen

betreffend Start des Pflegestipendiums bereits mit 1. September 2022

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2492/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (1484 d.B.) – TOP 6

Der Pflegepersonalmangel ist enorm, der Pflegenotstand droht. Im Pflegebereich rechnet man bis 2030 mit einem Bedarf von zusätzlichen 100.000 Pflege- und Betreu­ungskräften. Bis zum Jahr 2050 ist in Österreich mit einem Anstieg pflegebedürftiger Menschen von derzeit 450.000 auf 750.000 Menschen zu rechnen.

Das derzeit beschäftigte Pflegepersonal ist physisch und psychisch extrem belastet. Befragungen zufolge sind acht von zehn Pflegekräften psychisch belastet.

Mehrere hundert Stellen können nicht besetzt werden. In NÖ mussten an die tausend Klientinnen für mobile Betreuung abgewiesen werden, in OÖ kann die mobile Pflege statt fünf, nur dreimal pro Tag vorbeischauen.

Der Mitarbeitermangel trifft auch Pflegeeinrichtungen im ganzen Land. Immer mehr Pfle­gehäuser und Einrichtungen haben mit Personalnot zu kämpfen. Und dieser Mangel wiederum ist mit einer der Gründe, warum etwa in der Steiermark 17 Prozent der Pflegeheimbetten leer stehen – weil es zwar die Betten, nicht aber die dafür nötigen Kräfte gibt. Eine Problematik, die so gut wie das ganze Land betrifft.

Eigentlich sollten diese Fakten auch der Bundesregierung bekannt und bewusst sein. Die Ankündigungen über ein Pflegepaket stimmten diesbezüglich etwas optimistisch. Jedoch der Schein trügt. Vor allem im Hinblick auf eine Ausbildungsoffensive muss er­kannt werden, dass hier viel zu langsam und nachlässig vorgegangen wird.

Ein Pflegestipendium in der Höhe von 1.400 Euro monatlich wurde für Personen, die an einer vom AMS geförderten Ausbildung zu einem Pflegeberuf teilnehmen, angekündigt. Die Regierung hat also erkannt, dass die Umschulung auf eine Pflegefachkraft auch ein Problem der finanziellen Leistbarkeit für die Betroffenen ist. Gut!

Aber: nicht gefördert wird die Ausbildung an einer Fachhochschule und was noch verstörender ist, die Förderung beginnt erst mit 1. September 2023!

Ein ganzer Jahrgang geht damit verloren, denn es wird wieder vielen am Pflegeberuf Interessierten auf Grund finanzieller Sorgen verunmöglicht eine derartige Umschulung zu beginnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und der Bundes­minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert, das Pflegestipendium für vom AMS geförderte Ausbildung nicht erst – wie angekündigt – mit 1. September 2023 zu starten, sondern bereits ein Jahr früher, nämlich mit 1. September 2022.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Ich darf die Schulsprecher der Zentralen Lehranstalten recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen. Herzlich willkommen! Und selbstverständlich seien auch die gewerk­schaftlichen Vertreter herzlich willkommen geheißen! (Allgemeiner Beifall.)

Damit kommen wir zum nächsten Redner. Herr Abgeordneter Kucher ist zu Wort ge­meldet. – The floor is yours! Bitte, Herr Abgeordneter, ein Feuerwerk. (Abg. Lercher: Bravo! – Abg. Kucher – auf dem Weg zum Rednerpult –: Vielen Dank, Herr Kollege Lercher! - Heiterkeit bei der SPÖ.)