16.16

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Obernosterer hat von diesem Pult aus vor wenigen Sekunden behauptet, dass die Pflegereform deswegen hier nicht Berücksich­tigung finden konnte, weil sie 2022 nicht wirksam ist. – Dies ist unrichtig.

Ich berichtige tatsächlich: Die Gesetzesvorlage bezieht sich – hätten Sie die Überschrift gelesen, Herr Abgeordneter! – auf den Zeitraum bis zum Jahr 2025 und hätte daher natürlich auch Zeiträume zu umfassen, die nach dem Jahr 2022 liegen. Die Begründung war daher unrichtig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Obernosterer: Jawohl, Herr Krainer!)

16.16

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fuchs. – Bitte.