20.03

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Wie bereits erwähnt überprüfte der Rechnungshof von August bis November 2019 das Verwaltungssponsoring und Schen­kungen im Bundeskanzleramt, im Wirtschaftsministerium und im Innenministerium – ein durchaus sensibles, aber auch kritisches Thema.

Ziel der Überprüfung war die Beurteilung von Regelungen für Zuwendungen, insbeson­dere hinsichtlich Verwaltungssponsoring, und das im internationalen Vergleich, aber auch von Sponsoringvereinbarungen beziehungsweise Vereinbarungen über Zuwen­dungen ohne Gegenleistung.

Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2015 bis 2019. Der Rechnungshof hat insgesamt 30 Empfehlungen abgegeben, und wie uns im Ausschuss von den Aus­kunftspersonen und auch vom Rechnungshof mitgeteilt wurde, sind viele oder fast alle Empfehlungen umgesetzt und haben in eine sogenannte neue Richtlinie Einfluss gefun­den und darauf Einfluss genommen.

Der Rechnungshof vermisst in mehreren Regierungsressorts eine verbindliche Rege­lung für Sponsoring und sonstige Zuwendungen. So sollten das Bundeskanzleramt und das Wirtschaftsministerium Complianceprozesse etablieren, auch die regelmäßige Ver­öffentlichung eines Sponsoringberichtes wird dabei angeregt. Die Prüfer des Rech­nungshofes forderten also insgesamt mehr Transparenz bei Sponsoring und Gegen­leistungen.

Ein Problem, das sich eigentlich durch diesen gesamten Rechnungshofbericht zieht, ist, dass wir in Österreich keine einheitliche Definition haben, was die Bezeichnung Spon­soring betrifft. So verwendeten die drei unterschiedlichen Ministerien unterschiedliche Bezeichnungen, die laut den Prüfern auch zu Abgrenzungsproblemen geführt haben.

Ebenso fehlten einheitliche Regelungen für Sponsoring und Schenkungen an öffentliche Organisationen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe hat Ende 2019 einen Entwurf für eine verbindliche Regelung und Richtlinie erarbeitet. Damals hat es nur im Innen­minis­terium Sponsoringregelungen gegeben, allerdings gab es in den drei überprüften Minis­terien Sponsoren, die neben Sponsorvereinbarungen auch in sonstigen Geschäftsbe­ziehungen zum Ministerium standen und Förderungen erhielten.

Es gibt drei zentrale Empfehlungen des Rechnungshofes: Im Bundeskanzleramt und im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wären verbindliche Rege­lungen für Sponsoring beziehungsweise sonstige vergleichbare Zuwendungen zu erar­beiten. Im Bundesministerium für Digitalisierung wären Complianceprozesse einzufüh­ren, um das Sponsoring transparenter zu machen. Diese Prozesse sollten zur Verstär­kung der Transparenz aber auch die regelmäßige Veröffentlichung eines Sponsoring­berichtes enthalten.

Das Wirtschaftsministerium verwies in seiner Stellungnahme auf die zum damaligen Zeitpunkt in Ausarbeitung befindliche Zuwendungsrichtlinie. Die Richtlinie wurde mit 9.6.2021 in Kraft gesetzt, es wurden darin die wesentlichen Empfehlungen des Rech­nungshofes eingearbeitet, und diese wird auch aktuell, so wurde uns im Ausschuss bestätigt, angewendet.

Vonseiten des Wirtschaftsministeriums wurde angegeben, dass zum Teil schriftliche Sponsoringverträge verfasst wurden sowie die festgelegten Gegenleistungen teilweise durch nachweisbaren E-Mail-Verkehr belegbar sind. Fehlende Transparenz und Nach­vollziehbarkeit liegt somit nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums nicht vor.

Dieser Bericht zeigt, dass es da durchaus Angleichungen gegeben hat, aber dass wir weiter an der Vereinheitlichung arbeiten müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.07

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Karin Greiner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.