20.28

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshof­präsi­dentin! Ja, Abgeordneter Stögmüller hat jetzt beim Sponsoring sehr umfassend erklärt, worum es in dem Bericht geht – vielleicht noch ein paar Gedanken dazu.

In Österreich wird sehr viel gesponsert. Insgesamt waren es 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2021. Wenn man jemanden oder irgendetwas sponsert und unterstützt, dann ist damit ja auch eine Gegenleistung, meistens in Form von Marketing oder Werbung, verbunden.

Natürlich denkt man bei Sponsoring in erster Linie an Sport und Veranstaltungen und nicht an die österreichische Verwaltung, aber es ist auch möglich, die österreichische Verwaltung zu sponsern. Das kann unter Umständen dann heikel sein, wenn man an die Gegenleistungen denkt. Gegenleistungen müssen klar definiert und auch erkennbar sein, um nicht im Bereich der Einflussnahme zu landen.

Man könnte also davon ausgehen, dass es in Österreich klare Regeln für Verwaltungs­sponsoring und klare Vorschriften für diese Art des Sponsorings gibt. Der Bericht, der vorliegt, zeigt, dass dem nicht so ist. Darin ist nämlich zu lesen, dass es keine einheitliche Definition für Sponsoring gibt, dass es nur in einem der geprüften Ministerien überhaupt Regeln zum Thema Sponsoring gab, dass Werbeleistungen nicht bewertet wurden, dass es teilweise keine schriftlichen Sponsorverträge gegeben hat und dass das Innen­ministerium ja auch mehrere Zuwendungen ohne Gegenleistungen bekommen hat.

Der Bericht zeigt also auch, wie dringend notwendig es ist, dass es klare Regeln für das Verwaltungssponsoring gibt. Während sich bei uns zum Zeitpunkt der Prüfung, aber auch jetzt noch eine Arbeitsgruppe damit beschäftigt beziehungsweise beschäftigt hat, gibt es in Deutschland seit 2003 eine ganz klare Verwaltungsrichtlinie mit strengen Bestimmungen, wie Verwaltungssponsoring funktionieren soll. Erhaltene Zuwendungen müssen dort jährlich in einem Bericht veröffentlicht werden.

Wenn wir uns die Schlagzeilen über gefakte Umfragen oder so manche Inseraten­skandale in Erinnerung rufen, dann unterstreicht das nur die Notwendigkeit, dass es auch in Österreich solche Spielregeln für das Verwaltungssponsoring braucht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.30

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet hat sich nun die Frau Präsidentin des Rechnungshofes Dr.in Margit Kraker. – Bitte, Frau Präsidentin.