Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 10977/J bis 11038/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates:

48/JPR

2. Anfragebeantwortung: 9958/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schul­pflichtgesetz 1985 und das Privatschulgesetz geändert werden (1487 d.B.)

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Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punk­te 3 und 4 sowie 5 bis 10 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 9856/AB

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 9856/AB der Anfrage 10118/J der Abgeordneten Hafen­ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auftragsvergaben an die Karmasin Re­search & Identity GmbH“ durch den Bundesminister für Finanzen abzuhalten.

Diese kurze Debatte wird gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, aber spätestens um 15 Uhr stattfinden.

Fristsetzungsanträge

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich weiters mitteilen, dass Herr Abgeordneter Keck beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2538/A der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kol­legen betreffend „Tierschutzgesetz“ eine Frist bis 9. Juni 2022 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden.

Darüber hinaus darf ich mitteilen, dass Herr Abgeordneter Kaniak beantragt hat, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2227/A der Abgeordneten Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „COVID-19-Impfpflichtgesetz“ eine Frist bis 20. Mai 2022 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen zur Abstimmung gebracht werden.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz haben wir folgende Einigung erzielt: Die Tagesblockzeit beträgt 7 „Wiener Stunden“. Die Redezeiten verteilen sich wie folgt: ÖVP 137, SPÖ 95, FPÖ 77, Grüne 70 sowie NEOS 56 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 28 Minuten, der jewei­lige Debattenbeitrag darf 5 Minuten nicht übersteigen.

Ich darf gleich zur Abstimmung kommen.

Wer mit den dargestellten Redezeiten einverstanden ist, den bitte ich um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist schlussendlich einstimmig.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.