17.51

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhö­rer! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um ein Protokoll zur Änderung des Über­einkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personen­bezogener Daten. Dieses Protokoll zeigt, dass eigentlich schon lange, seit 1988, ver­sucht wird, Menschen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen.

Bei personenbezogenen Daten gemäß Artikel 9 DSGVO wird im Datenschutzbericht klargelegt, welche konkreten Schutzmaßnahmen vorliegen. Die Frau Bundesministerin hat klar gesagt, dass der Datenschutz als Grundrecht ein großes Anliegen für sie ist, und das spiegelt auch dieser vorliegende Datenschutzbericht wider. Dieser Datenschutzbe­richt, der von der Datenschutzbehörde erstellt wird, zeigt auf, wo es klare Verfehlungen gibt, und auch Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO werden in diesem Datenschutzbericht dargelegt.

Auf Seite 9 ist zu lesen, dass es 1 169 Sicherheitsverletzungen gegeben hat, und diese Sicherheitsverletzungen betreffen genau diese personenbezogenen Daten und deren automatische Verarbeitung.

Warum braucht es nunmehr diese Gesetzesänderung, warum braucht es nunmehr diese Änderung des Protokolls? – Wir brauchen sie deshalb, weil sich einiges verändert hat. 1981 trat die Europäische Datenschutzkonvention in Kraft, die Österreich 1988 ratifiziert hat. Der EU-Datenschutzrechtsrahmen hat sich verändert, und nunmehr ist eine Anglei­chung notwendig. Wir brauchen die Änderung auch deshalb, weil mehr grenzüberschrei­tender Datenfluss in andere Vertragsstaaten erfolgt.

Die Digitalisierung schreitet voran, und deshalb war es für uns als SPÖ auch im Aus­schuss klar, dass wir diesem Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zustimmen. In Österreich hat zwar der Datenschutz in den letzten Jahren sehr stark zugelegt – wir haben eine Datenschutz-Grundverordnung und ein Datenschutzgesetz, womit dieser EU-Datenschutzrechtsrahmen im Prinzip schon abgebildet ist –, wir wissen aber auch ganz genau, dass es jetzt Themen wie künstliche Intelligenz, andere Einsatzgebiete und auch zum Beispiel Algorithmen gibt, bei denen wir vorsichtig und sensibel sein müssen.

Gerade beim AMS-Algorithmus wird unser Ziel sein müssen, dass wir genau überprü­fen – und das haben auch die Datenschutzbehörde und auch der Verwaltungsgerichts­hof im konkreten Fall getan –, ob dieser wirklich nach Artikel 9 DSGVO angemessen ist.

Ich denke, Frau Bundesministerin, dass wir zwar ein gutes Datenschutzrecht haben, aber trotzdem danach trachten müssen – wie Sie es angekündigt haben –, auch für die­se neuen Einsatzgebiete von künstlicher Intelligenz und von Algorithmen gewappnet zu sein.

Wichtig ist mir aber auch, zu erwähnen, dass nunmehr der Datenfluss in Vertragsstaa­ten, die nicht EU-Mitglieder sind, geregelt wird. Der Datenfluss und der Datenverkehr mit Staaten wie Tunesien und Mauritius werden nunmehr auch mit übernommen. Das Über­einkommen hat nämlich den großen Vorteil, dass im Prinzip alle Länder auf der ge­samten Welt dieses Übereinkommen unterfertigen und ratifizieren können.

Es spricht momentan überhaupt nichts dagegen, dieser Änderung zuzustimmen, und in diesem Sinne sage ich: Danke, Frau Bundesministerin, für die gute Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes.

Ich bedanke mich auch bei der Datenschutzbehörde für den Datenschutzbericht 2021. Dieser Bericht ist leider nicht im Plenum behandelt, sondern im Ausschuss enderledigt worden – er würde es aber durchaus verdienen, auch hier im Plenum entsprechend be­handelt zu werden. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.56

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.