19.07

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das hier ist ein Antrag, den wir eingebracht haben, weil wir der Meinung sind, es besteht eine Lücke beim möglichen Schutz von Kindern.

Ich will versuchen, das zu erklären. Es geht darum, dass wir ja ein Unterbringungsgesetz haben, das die Möglichkeit gibt, dass man jemanden auch gegen seinen Willen in Obhut nimmt, dafür ist allerdings erforderlich, dass es eine Fremd- oder Selbstgefährdung gibt. Suchtmittelmissbrauch wird allerdings nicht als Selbstgefährdung definiert, und es gab leider dramatische Fälle, auch in der jüngeren Vergangenheit – insbesondere gab es auch einen Fall in Tirol, und dieses Kind ist dann dramatischerweise auch verstorben –, bei denen es nicht möglich war, ein Kind, das leider so abgeglitten ist, auch tatsächlich in Obhut zu nehmen, weil es keine gesetzliche Grundlage dafür gab.

In Deutschland beispielsweise gibt es eine Regelung – und das war unser Ansatz –, die etwas weiter greift, die auch dann einsetzen kann, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, natürlich aber nur unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, aller Institutionen, die notwendig sind, wie etwa das Jugendamt, und letztendlich müsste das Pflegschafts­gericht eine Entscheidung treffen. Es geht uns also überhaupt nicht darum, mutwillig jemanden einzusperren, wegzusperren – das wurde im Ausschuss behauptet und wird wahrscheinlich heute auch wieder so angeführt werden –, es geht uns schlicht und ein­fach darum, die Möglichkeit zu schaffen, eingreifen zu können, eine gesetzliche Maß­nahme zu haben, wenn eben dieses Wohl so massiv gefährdet ist und alle diese Insti­tutionen das auch so sehen.

Dass gerade Fraktionen, die in den letzten zwei Jahren, ohne mit der Wimper zu zucken, Kinder, Zigtausende Kinder eingesperrt haben, ihnen verboten haben, ihre Freunde zu treffen, Sport zu betreiben, in die Schule zu gehen, sie zu Hause eingesperrt haben in Quarantäne – und das in Wirklichkeit weitgehend auch ohne Evidenz, denn Sport im Freien war niemals ein Problem, das geben mittlerweile alle zu –, dass ausgerechnet diese dann hierherkommen und argumentieren, wir würden jetzt Kinder einsperren wol­len, ist wirklich ein Hohn.

Daher: Bitte sich ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen! Es ist eine Lücke und es sind dramatische Fälle und es gab eben schon Anlassfälle. Wir wissen, dass wir aufgrund von Erfahrungen immer auch lernen und dann Vorschläge machen, ich plädiere also dafür, auch wenn Sie das heute ablehnen – natürlich auch aus einem Reflex heraus: weil der Antrag von der FPÖ oder von der Opposition an sich kommt, kann man diesem nicht zustimmen –, dass Sie darüber nachdenken, denn uns geht es ja darum, dass der Gesetzgeber hier eine Möglichkeit sucht. Wir haben keinen konkreten Antrag gestellt, sondern gesagt: Bitte prüfen Sie, ob es hier nicht eine Möglichkeit gibt, diese Lücke ge­setzeskonform zu schließen! Das deutsche Vorbild scheint mir hier sehr sinnvoll zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

19.11

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Agnes Sirkka Prammer. – Bitte, Frau Abgeordnete.