19.17

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Vielleicht auch noch ganz kurz eine Erklärung von unserer Seite, warum wir diesen Antrag ablehnen:

Herr Kollege Stefan, Sie stellen in Ihrem Antrag zwei Forderungen, die man, glaube ich, sehr schnell beantworten kann. Das eine ist die Schaffung von mehr Therapieplätzen. Das ist ein wichtiges Anliegen, und ja, das teilen wir, aber die Bundesebene ist nicht der richtige Ansprechpartner diesbezüglich.

Im zweiten Punkt geht es um die geschlossene Anstalt für – und Sie nennen es im Antrag – suchtkranke Kinder, bei denen „dringende“ große „Gefahr“ besteht. – Das ist bereits geregelt: Wenn die Gefahr besteht, dass das eigene Leben gefährdet ist oder jemand anderer gefährdet ist, dann verhält es sich in Österreich so, dass der Amtsarzt unterbringen kann. Das gilt für vier Tage, danach entscheidet das Familiengericht. Hier, glaube ich, besteht kein Handlungsbedarf.

Blickt man allerdings in Ihren Begründungstext, so findet man ein anderes Szenario, und da stellt sich die Frage: Wollen wir Kinder und Jugendliche in geschlossene Anstalten geben, wenn eben keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt? Diese Frage – meine Kollegin Prammer hat sie auch zu beantworten versucht – ist eine, bei der wir auf die aktuelle Wissenschaft und auf die Praxis in anderen Ländern blicken müssen. Wir sehen, dass die Wissenschaft von der geschlossenen Anstalt und von der Unfreiwilligkeit abgerückt ist und sich zu einem System des Miteinanders hinbewegt hat.

Sie sagen: Schauen wir nach Deutschland! – Ich kann Ihnen sagen: Ja, schauen wir nach Deutschland – dort finden wir auch andere Beispiele –, schauen wir nach England und in die nordischen Länder! Dort gibt es für genau die gleiche Problematik bessere Lösungen als ein Zurück in die Zeit von vor Jahrzehnten, als wir stärker mit Unfreiwillig­keit in geschlossenen Anstalten gearbeitet haben. Zu erwähnen ist hier zum Beispiel der Ansatz Prävention durch zwei Schienen, nämlich einerseits durch die Schule und an­dererseits durch die Erziehungskompetenz der Eltern. Prävention in der Schule ist ein Thema, wofür uns auch kürzlich das Mental-Health-Volksbegehren sensibilisiert hat – das sind wichtige Ansätze, und darüber müssen wir nachdenken. Was aber die Frage der Erziehungskompetenz der Eltern betrifft, so weist die Wissenschaft diesbezüglich auf viele gute Resultate hin, wie etwa auf das, was es eben in anderen Ländern gibt: die multisystemische Therapie oder Treatment Foster Care. Dabei werden Familien, die mit stark gefährdeten Kindern und Jugendlichen leben, begleitet, man bringt ihnen bei, wie es geht, und kann in einem System des Miteinanders diesen Kindern und Jugendlichen helfen.

Wenn Sie also sagen: Machen wir es so wie die Deutschen!, glaube ich, gäbe es bessere Beispiele. Und ja, es stimmt, dass dringender Handlungsbedarf im Bereich des Schutzes und der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen besteht, insbesondere auch bei der psychologischen Betreuung. Die Schwierigkeiten, die wir sehen, entwickelten sich nicht nur durch die Covid-Pandemie, sondern die haben wir schon zuvor gesehen. Seit Anfang der 2000er-Jahre sehen wir einen starken Anstieg psychischer Schwierigkeiten bei Erwachsenen, aber insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

Wir wollen das aufgreifen und wir greifen es bereits auf. Ich weise nur darauf hin, dass wir einerseits bei der Therapeutenausbildung bereits Weichen gestellt haben. Das Unter­bringungsgesetz ist fast fertig, auch da wird es Änderungen geben. Des Weiteren be­steht die Initiative Gesund aus der Krise, wofür wir gerade für gefährdete Kinder und Jugendliche 13 Millionen Euro zur Verfügung stellen – ein Programm, das bereits läuft. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Diese Programme und vieles mehr setzen wir um, weil Kinder und Jugendliche unsere Zukunft sind. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Da ich heute die letzte Rednerin bin, zitiere ich die UN Millennium Declaration, in der es heißt: Kinder und Jugendliche sind das Wertvollste, das wir haben. Deswegen werden und wollen wir uns auch bestmöglich um sie kümmern. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weratschnig.)

19.21

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Justizausschusses.

Frau Ministerin, alles Gute und auf Wiedersehen!