12.08

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volks­anwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst wollen auch wir der Volksanwaltschaft danken, und zwar allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die täglich wirklich großartige Arbeit leisten. Ich habe selber mehrere Jahre für eine Kommission der Volksanwaltschaft gearbeitet und weiß daher, was da an Engagement jeden Tag wahrzunehmen ist. Danke aber auch an die Volksanwälte, denn auch Ihr Engagement kann man im Ausschuss und in den Diskussionen dort wirklich merkbar mitverfolgen.

Dennoch – Sie wissen, was jetzt kommt – gehört etwas an dem Modus, wie die Volksanwälte bestellt werden, geändert. Ich weiß, Sie sind dafür nicht zuständig, sehr geehrte Herren Amon und Achitz, aber Ihre Parteien werden sehr wohl bei den Dis­kussionen rund um die Bestellung hier im Haus gehört werden. Ich habe „Ihre Parteien“ gesagt, denn unbestritten ist, dass man Sie drei ja ganz klar jeweils einer Partei zuordnen kann. Das haben wir schon oft als Problem diskutiert, denn in der Verfassung steht nicht, dass parteinahe Personen Volksanwälte werden sollen, sondern Personen, die über Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte verfügen, und wohl von allen Bewerberinnen und Bewerbern die Besten, also jene, die am meisten Kompetenz im Bereich der Menschenrechte mitbringen.

In der österreichischen Wirklichkeit ist es kaum vorstellbar, aber in Wahrheit kann jeder, der zum Nationalrat wählbar ist, auch wirklich Volksanwalt, Volksanwältin werden, wenn er/sie ein ausgewiesener Experte, eine ausgewiesene Expertin im Bereich der Men­schenrechte ist.

Irgendwie kommt es aber immer dazu, dass die drei mandatsstärksten Parteien, ÖVP, SPÖ, FPÖ, drei Personen vorschlagen, die parteinah sind, oft eben Ex-Abgeordnete. (Abg. Scherak: Zufall!) Wahrscheinlich suchen Sie nur in Ihrem Loyalitätskreis, und dadurch werden sicher nicht – Pardon: sicher nicht! – die Allerbesten Volksanwälte. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)

So, jetzt werden Sie sicher noch stolz ausführen, dass die Volksanwaltschaft von der internationalen Global Alliance of National Human Rights Institutions mit dem A-Status akkreditiert wurde – jedoch nicht ohne ein Aber: Ganhri sprach Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Bestellmodus aus, damit in Zukunft nämlich wirklich die Besten Volksanwälte werden können. Und zwar soll der Bestellmodus transparenter werden, die Zivilgesellschaft soll einbezogen werden, das Ergebnis soll dadurch pluralistischer werden. Das sind die strengen Empfehlungen nicht nur von Ganhri, sondern auch vom Unterkomitee zur Folterprävention der UNO.

Der Witz ist, wir haben schon viele Anträge in diese Richtung gestellt, aber in Wahrheit bräuchte es gar keine Verfassungsänderung. Es wäre möglich, dass die drei großen Parteien, SPÖ, FPÖ, ÖVP, einfach ein öffentliches Hearing abhalten oder Qualitäts­kriterien öffentlich machen, öffentlich ausschreiben, Transparenz reinbringen; das geht einfach so.

Das passierte jedoch auch bei Ihrer Bestellung nicht. Die drei Parteien konnten im Haupt­ausschuss nicht einmal die einfache Frage beantworten, welche Qualifikationskriterien sie für ihre KandidatInnen herangezogen haben und inwiefern Sie dadurch die Finalisten waren, inwiefern Sie sie am besten erfüllt haben. Sie wurden uns im Hauptausschuss vorgesetzt – ein Vorgang, den Verfassungsjuristen schon lange als ein Entsendungs­recht der drei mandatsstärksten Parteien ausweisen, der explizit keine Wahl ist.

Weil die Parteien aber nicht von selbst auf die Idee kommen, hier mehr Transparenz reinzubringen, werden wir weiterhin unsere Anträge stellen und in Diskussion bleiben. Ich weiß, dass Sie sich im Ausschuss positiv dafür ausgesprochen haben, in diese Richtung mitzudenken, nicht nur was die Transparenz, sondern auch was die Einbe­ziehung der Zivilgesellschaft und die Pluralität betrifft. Ich glaube nicht, dass es bei der Pluralität nur um das Geschlecht ging, weil jetzt hier drei Volksanwälte sitzen sollten, sondern es geht in erster Linie darum, dass Volksanwälte und -innen jene werden, die nicht Politiker sind, sondern Expertinnen und Experten im Bereich der Menschenrechte.

Das würde der Reputation der Volksanwaltschaft, die sehr gut ist, guttun, würde ihr noch besser zu Gesicht stehen, würde helfen, zukünftige Fehlentwicklungen in dem Bereich der Bestellung zu verhindern, und wäre einfach im Sinne von Transparenz und Objek­tivität. Demnach hoffe ich, Sie werden hier die Diskussion auch mit den Parteien, Ihren Parteien, die leicht zuordenbar sind, führen. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)

12.12

Präsidentin Doris Bures: Nun haben sich die Herren Volksanwälte zu Wort gemeldet. Als Erstem erteile ich Herrn Volksanwalt Bernhard Achitz das Wort. – Bitte.