13.14

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Volksanwälte! Ja, natürlich schließe ich mich auch dem Dank meiner Vorrednerinnen und Vorredner an die Volksanwaltschaft an, weil die Volksanwaltschaft Jahr für Jahr beweist, wie angesehen und wie akzeptiert sie in der Bevölkerung ist. Das sieht man natürlich an den Fallzahlen und an der Entwicklung der Fallzahlen, und das ist ein Indiz für die hohe Qualität der Arbeit, die die Volksanwaltschaft leistet.

Ein Faktor ist natürlich auch, wie man die Leistungen der Volksanwaltschaft der breiten Öffentlichkeit bekannt machen kann, und da – wir haben es im Ausschuss auch wieder besprochen – ist natürlich die Fernsehsendung „Bürgeranwalt“, durch die sie eine starke Medienpräsenz erfährt, sehr, sehr hilfreich. Diese Sendung ist natürlich auch ein Treiber für die Fallzahlen, die Menschen kommen auf Sie (in Richtung Volksanwälte) zu. Ich glaube, dass das gut und richtig ist – nichtsdestotrotz glaube ich, dass wir uns bemühen sollten beziehungsweise die Volksanwaltschaft sich durchaus bemühen sollte, auch andere Medienkanäle zu nutzen. Wir haben heute schon von dem Youtube-Video, das es gibt, gehört und dieses auch schon im Ausschuss besprochen. Das ist schon ein sehr, sehr gutes Beispiel, ich glaube nur, dass da noch Luft nach oben ist, und ich weiß, dass Sie in der Volksanwaltschaft daran arbeiten, das auch weiter zu verbessern.

Im Ausschuss habe ich mich am meisten auf den Themenkomplex Inneres konzentriert, weil im Vollzugsbereich Inneres in diesem Berichtsjahr doch wieder knapp 2 000 Be­schwerden eingegangen sind, und fast zwei Drittel davon betreffen den Bereich Asyl- und Niederlassungsrecht. Die Zahlen in diesem Bereich sind zwar rückläufig – sie erreichten einmal einen Höhepunkt im 2017er-Jahr, im Vergleich dazu gehen die Zahlen jetzt natürlich schon ein bisschen nach unten –, nichtsdestotrotz sind es trotzdem noch relativ viele Beschwerden, die in diesem Bereich aufkommen und angenommen werden.

Ich glaube, wir müssen als Anregung oder als Qualitätskriterien zwei Themen, zwei Aspekte betrachten: zum einen die Verfahrensdauer, die in vielen Fällen zu lange ist, zum anderen natürlich auch die Verfahrensqualität. Auf beide Aspekte weist die Volks­anwaltschaft hin, und das ist gut und richtig so. Ich glaube, es muss natürlich auch immer die dementsprechende personelle Ausstattung vorhanden sein.

Ein Thema wurde schon angesprochen, ich erwähne es trotzdem noch einmal, weil es mich seit 2017, seit ich im Volksanwaltschaftsausschuss bin und seit ich hier im Natio­nalrat bin, begleitet: das Thema Maßnahmenvollzug. Da geht halt einfach ganz, ganz wenig weiter. Jetzt gibt es zwar erste Ankündigungen, aber wenn sich solche Themen so lange ziehen und uns so lange in Volksanwaltschaftsberichten begleiten, ist das schon auch ein klarer Handlungsauftrag an die Regierung, dass in diesem Themen­bereich endlich etwas getan werden muss. Darum richte ich hier noch einmal einen Appell an die Bundesregierung, diese leidigen Themen, die uns schon so lange be­glei­ten, endlich anzupacken.

In diesem Sinne noch einmal ein herzliches Dankeschön an die Volksanwälte und alles Gute. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.17

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Weber. – Bitte.