13.41

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Wir haben es schon gehört: Wir müssen das Bundesministeriengesetz än­dern, weil die Bundesregierung zum wiederholten Male ihre Aufstellung geändert hat. Frau Kollegin Blimlinger hat von „Neuaufstellung“ gesprochen. Eine solche Neuauf­stellung macht man ja dann, wenn man mit der ursprünglichen Aufstellung nicht zufrie­den war und glaubt, etwas verbessern zu müssen.

Ein bisschen ähnlich ist es jetzt auch beim Bundesministeriengesetz, man erkennt daran nämlich, dass Änderungen auch deshalb notwendig sind, weil die ursprüngliche Kon­zeption vielleicht nicht ganz logisch war. Mir hat bis heute niemand erklären können, wieso die Landwirtschaftsministerin auch für den Zivildienst und für die Telekom zuständig war. Das versuchen wir jetzt zu ändern, und das ist ja etwas Positives.

Dennoch löst so etwas – da hat Frau Kollegin Fürst recht – natürlich Kosten aus. Vielleicht sollte man sich in Zukunft vorher überlegen, was denn Sinn macht, um nicht mitten in einer Legislaturperiode die Zuständigkeiten zu ändern. Grundsätzlich bin ich ja der Meinung, dass die Bundesregierungen sich selbst aussuchen sollten, wie sie Zuständigkeiten machen. Es sollte aus meiner Sicht logisch sein, und das war es nicht immer.

Kollege Gerstl hat gegenüber der Opposition angesprochen – das fand ich jetzt sehr nett –, dass unter Bundeskanzler Nehammer, Vizekanzler Kogler, Minister Kocher et cetera und der Frau Bundesministerin der Austausch mit der Opposition ein sehr guter ist. Ich kann dem zustimmen. Es ist ein Eingeständnis, dass Sebastian Kurz offen­sichtlich wenig Interesse an diesem Haus hatte und der neue Bundeskanzler hier mehr Interesse zeigt. Das stimmt, das ist offenkundig so. Bundeskanzler Nehammer antwortet im Ausschuss auf Fragen, er diskutiert mit den Abgeordneten. Die Frau Bundes­minis­terin hat das immer schon getan. Es gibt aber, wie wir gestern diskutiert haben, immer noch Negativbeispiele wie Bundesminister Karner, der eher glaubt, er ist zum Vergnügen und nicht zur Aussprache mit den Abgeordneten hier.

Wir ändern jetzt das BMG. Kollegin Blimlinger hat es schon angesprochen: Es gibt eine Sache, die aus unserer Sicht sehr problematisch und wohl auch europarechtswidrig ist, weswegen wir dem nicht zustimmen werden. Es ist so, dass der Finanzminister als Eigentümervertreter in der Öbag an und für sich die Eigentümervertretung in Bezug auf die Telekom ausübt. Nur ist er gleichzeitig Aufsichtsorgan, und das ist europarechtlich nicht erlaubt.

Jetzt hat man eine skurrile Konstruktion gefunden: Wenn der Finanzminister in der Öbag-Hauptversammlung ist und es plötzlich zum Thema Telekom kommt, dann muss der Finanzminister rausrennen, den Herrn Arbeitsminister reinbitten und sagen: Du, lieber Martin Kocher, übernimm du das jetzt! Ob so etwas europarechtskonform ist, wage ich schwer zu bezweifeln. Das Bundesministeriengesetz hatscht wieder, wie früher teilweise auch. Ich glaube, das hätte man besser machen können. Dementsprechend werden wir, weil wir überzeugt davon sind, dass wir hier sehenden Auges in eine europarechts­widrige Situation kommen, dem hier nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)

13.44

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Edtstadler zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.