14.36

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wer meinem Vorredner gerade zugehört hat und sich die Auflistung der auch jetzt gerade eben wieder erneut eingebrachten Abänderungsanträge gegeben hat, der wird verwirrt zurückbleiben. So ähnlich geht es auch den Mitgliedern des Gesund­heitsausschusses, wenn sie innerhalb von drei Tagen eine Änderung nach der anderen kurzfristig vor die Füße geworfen bekommen, wenn keine Zeit ist, das Ganze fachlich zu diskutieren, wenn offensichtlich schon gar keine Zeit war, das auch ordentlich verfas­sungsrechtlich begutachten zu lassen. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.)

Dann passieren natürlich auch grobe Fehler, die dann korrigiert werden müssen – wie zum Beispiel mit diesen automatischen Absonderungen, die, glaube ich, juristisch höchst problematisch sind: wenn durch das Computersystem – nach irgendeinem Testergebnis aus irgendeinem Labor, das dort schon keinen Menschen gesehen hat, das auf der Behörde dann keinen Menschen mehr sieht – dann per E-Mail ein Absonderungs­be­scheid ausgeschickt werden soll, durch den die Menschen dann auf einmal sozusagen rechtlich in ihren Freiheiten eingeschränkt sind, ohne dass irgendein Mensch sie tat­sächlich behandelt oder sie beamtshandelt hat.

Gott sei Dank ist dieser Passus wieder gestrichen worden. Ich glaube, da hätten Sie eine massive Protestwelle geerntet, wenn Sie das so wie geplant umgesetzt hätten. Ich bin froh, dass zumindest in diesem Punkt Vernunft eingekehrt ist.

Sie haben aber aus den Versäumnissen der Vergangenheit nicht gelernt und Kollegin Schwarz hat das, finde ich, sehr, sehr gut angeführt. Sie wollen jetzt den Rechnungs­hofbericht zum Krisenmanagement 2020 Punkt für Punkt umsetzen und endlich anfan­gen, gemeinsam mit dem Parlament einen Pandemieplan zu erstellen. – Ja, Herr Bun­desminister – ich weiß schon, Sie sind jetzt der dritte Gesundheitsminister in dieser Krise –: Der Rechnungshofrohbericht, der jetzt in der Endversion vorliegt, war schon im Spätsommer 2020 verfügbar, den hätten Ihre Vorgänger schon längst heranziehen können. Im Gesundheitsministerium ist dieser Rohbericht sicherlich vorgelegen, nur sind offensichtlich in den vergangenen eineinhalb Jahren keine Lehren aus diesem Roh­bericht gezogen worden. Denn was machen Sie hier die ganze Zeit? Sie verlängern Notstandsgesetze, anstatt das Normsystem an die Herausforderungen einer mittlerweile endemisch gewordenen Pandemie anzupassen.

Sie haben vollkommen recht: Die Pandemie ist nicht vorbei, und auch die Coronaviren werden nicht verschwinden. Die Coronaviren sind aber schon, wahrscheinlich seit es die Menschheit gibt, ständige Wegbegleiter von uns und es wird – ähnlich wie bei den Grippeviren – schlimmere Infektionswellen und harmlosere Infektionswellen geben. Die gesamte österreichische Bevölkerung aber als Präventionsmaßnahme in einem gesundheitspolitischen Notstand, in einem Ausnahmezustand zu halten, weil man nicht weiß, was kommen könnte: Ich glaube, das ist selbst dem Laien einleuchtend, dass das ein vollkommener Wahnsinn ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Ich würde mich ja wirklich freuen, wenn wir tatsächlich gemeinsam einen gesundheits­politischen Pandemieplan und auch einen betrieblichen Pandemieplan erarbeiten wür­den, denn sowohl die Menschen als auch die Behörden als auch die Wirtschaft brauchen Planungssicherheit für den Herbst; aber was ist denn aus allen strukturierten Maßnah­men geworden, die ein vorhersehbares, ein kalkulierbares Vorgehen für die Bevölkerung bedeuten würden?

Was ist denn aus der Coronaampel geworden? Was ist denn aus den Stufenplänen geworden? Wo ist denn überhaupt eine klare Klassifizierung des aktuellen Coronavirus, der aktuellen Varianten?

Seit einem halben Jahr zirkuliert Omikron in den verschiedenen Untervarianten, der Großteil der europäischen Staaten hat quasi alle einschränkenden Maßnahmen aufge­hoben und hat den Ausnahmezustand bereits wieder verlassen. Nur bei uns in Öster­reich müssen wir uns Tag für Tag anhören, dass wir im Dauerausnahmezustand bleiben müssen, weil wir ja nicht wissen, was uns der Herbst bringen wird. Das kann doch nicht Ihr Lösungsvorschlag sein! Das kann doch nicht die einzige Lösung sein, Herr Bundesminister, da müssen wir doch andere Lösungen finden.

Die Lage hat sich doch grundlegend geändert, nicht nur durch Omikron, sondern auch durch die Impfungen, durch die Therapeutika, durch die deutlich geringere Morbidität und Mortalität aus dem Ganzen. Wo sind die anderen Maßnahmen? Sie kennen das, wir hatten im Gesundheitsausschuss letzte Woche mehrere Anträge, wie man Österreich tatsächlich auf den Herbst, auf eine neue Infektionswelle vorbereiten könnte: Stärkung des niedergelassenen Bereichs, Etablierung von funktionierenden Visitendiensten für Abgesonderte oder Erkrankte, die Stärkung der Gesundheitsbehörden – das alles wurde von den Regierungsfraktionen im Gesundheitsausschuss letzte Woche vertagt. Das wären die Vorbereitungsmaßnahmen auf den Herbst gewesen, Herr Bundesminister, und nicht die Verlängerung des Ausnahmezustands.

Lassen Sie mich nun im Detail auf die zum Beschluss stehenden Änderungen im Epidemiegesetz und im Covid-19-Maßnahmengesetz eingehen. Ein ganz wesentlicher Punkt ist: Die automatisierte Bescheiderstellung ist Gott sei Dank vom Tisch geräumt. Ein anderer Punkt ist das Aussenden von Erinnerungsschreiben, wobei Sie als Daten­schutzbeauftragter oder -bevollmächtigter erneut auf die Elga-Daten zugreifen wollen, um an unsere Bürger Erinnerungsschreiben zu schicken, die sie zur Impfung bringen sollen.

Abgesehen davon, dass Sie da wieder einmal Daten aus dem Gesundheitsbereich abgreifen, die Ihnen eigentlich gar nicht zustehen, die eigentlich die sensibelsten Daten überhaupt sind, wird dieses Erinnerungsschreiben auch nichts bringen. Sie schreiben selber hinein, dass keine individuelle Prüfung erfolgen kann, ob eine Impfung für die einzelne Person tatsächlich empfohlen ist oder nicht, aber trotzdem werden die Österreicher dieses Schreiben bekommen. Sie setzen da wieder Millionen Euro für eine PR-Aktion in den Sand, die für die Impfquote nichts bringen wird. Dieses Geld wäre an­derswo, zum Beispiel direkt bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen, sicherlich besser eingesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage gleich an dieser Stelle dazu, wenn Sie tatsächlich der Impfbereitschaft von Herrn und Frau Österreicher etwas Gutes tun wollen, dann schaffen Sie das Impf­pflichtgesetz ab. Das ist nämlich ein Bumerang sondergleichen gewesen, der nicht nur die Impfquote bei der Covid-Impfung, sondern auch für alle anderen sinnvollen Impfungen massiv reduziert hat. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Belakowitsch: Aber der Schaden ist schon angerichtet!)

Es sind aber nicht nur diese Erinnerungsschreiben, die datenschutzrechtlich sehr bedenklich sind, Sie haben noch ein paar andere Änderungen in das Epidemiegesetz hineingeschrieben, so zum Beispiel auch die Möglichkeit einer Amtsrevision gegen unliebsame Entscheide von Landesverwaltungsgerichtshöfen. Jetzt weiß ich schon, dass eine Amtsrevision in manchen Bereichen durchaus zulässig ist, aber wenn man das ad hoc und kurzfristig und ohne Begutachtung einführt, nur weil es ein paar unliebsame Urteile zum Beispiel vom Wiener Landesverwaltungsgerichtshof gegeben hat, und Sie da volles Durchgriffsrecht haben wollen, dass diese Urteile nicht rechts­kräftig werden können, dann hat das schon, wie man in Österreich sagt, so ein bissel ein G’rücherl, ja. Das ist aus meiner Sicht demokratiepolitisch nicht ganz sauber. Man sollte sich die Frage stellen, wie man überhaupt dazu kommt, sich diese Möglichkeiten zu schaffen.

Der wesentliche Punkt, die größte Änderung, die ich auch in den vergangenen Tagen bereits mehrfach thematisiert habe, sind die nun geplanten Verkehrsbeschränkungen im § 7b, die Sie einführen wollen. Es ist ja unglaublich, mit welcher Unverfrorenheit diese neuen Verkehrsbeschränkungen als Erleichterungen verkauft werden. Was machen Sie denn jetzt neu?  Sie schaffen eine Möglichkeit, Personen, die eigentlich eben nicht abzusondern sind, die nach der ursprünglichen Definition  wie Sie es geschrieben haben, bevor Sie es gestern wieder korrigiert haben  für andere eben gar keine Gefahr darstellen, in Ihren Grund- und Freiheitsrechten zu beschränken, und zwar bis in den privaten Bereich hinein. (Abg. Deimek: Es hört eh keiner mehr auf die Kasperl in der Regierung!)

Sie wollen festschreiben, wie bestimmte Personengruppen am sozialen Leben teilhaben können, ob sie zur Geburtstagsfeier vom Nachbarn gehen dürfen oder nicht, ob sie zu Fuß in die Arbeit gehen müssen oder mit dem privaten Auto fahren oder doch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen sollen  das wollen Sie mit diesen Verkehrsbe­schrän­kungen am Parlament vorbei per Verordnungsermächtigung in Zukunft festlegen kön­nen. Da hört sich bei mir einfach jegliches Verständnis auf. (Abg. Martin Graf: Unglaub­lich! Rufe bei der FPÖ: Unfassbar!) Wenn ein Mensch keine Gefahr für andere darstellt, dann gibt es auch überhaupt keinen Grund, ihn in seinen Grund- und Freiheits­rechten einzuschränken, ihn verkehrszubeschränken, und wenn eine Erkrankung wenig Gefahr für die anderen darstellt und nicht leicht übertragbar ist, dann hat sie auch im Epidemiegesetz an sich gar nichts verloren.

Beides sind Punkte, die von Ihnen mit den letzten Verordnungen und auch mit dieser Gesetzesnovelle einfach ignoriert werden. Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich kann Ihnen nur eines anbieten (Zwischenruf des Abg. Wurm): Setzen wir uns einmal zusam­men, überarbeiten wir das Epidemiegesetz komplett neu und schauen wir, dass solche Unsinnigkeiten daraus wieder verschwinden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte noch einen Aufruf an die Zuseherinnen und Zuseher richten: Nächste Woche findet die Eintragungsfrist für das nächste Volksbegehren gegen Impfzwang statt. Vom 20. bis 26. Juni haben Sie die Möglichkeit, auf Ihren Gemeindeämtern und auch über das digitale Bürgerservice dieses Volksbegehren zu unterschreiben. Wenn Sie so wie ich der Meinung sind, dass es keinen Zwang zu einer Impfung jeglicher Art in Österreich geben sollte, sondern dass das immer auf Freiwilligkeit beruhen muss, dann nutzen Sie bitte diese Gelegenheit, dieses Volksbegehren zu unterstützen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Bundesregierung genug Schaden angerichtet hat, haben Sie in derselben Woche die Möglichkeit, ein Volksbegehren zur Absetzung der Bundesregierung zu unterschreiben. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Wurm: Gute Rede!)

14.46

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Saxinger. – Bitte.